Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 43, Enthaltungen: 4

Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Kreistages als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.02.2017 verwiesen.

Landrat Pusch führt hierzu aus:

Der Beschlussvorschlag dieses Antrags sieht vor, dass die WestVerkehr GmbH seitens des Kreises aufgefordert werden soll, beim AVV auf tarifliche Änderungen zum Mobil-Ticket hinzuwirken.

 

Der Kreis Heinsberg bildet gemeinsam mit dem Kreis Düren, der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zur Förderung und Unterstützung des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) in ihrem Gebiet (Verbundraum Aachen) den Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV) nach Maßgabe des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) unter Beachtung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und kann daher selbst auf den AVV hinsichtlich seiner Aufgaben u. a. die Fortschreibung des Verbundtarifs hinwirken.

 

Das AVV-Mobil-Ticket richtet sich an diejenigen, die Leistungen zur sozialen Mindestsicherung nach SGB II wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach SGB XII,  die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder die laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten.

 

Das Mobil-Ticket im Kreis Heinsberg wurde im Juni 2011 zum Preis von 20 € eingeführt und konstant beibehalten. Zu Jahresbeginn 2017 wurde der Tarif auf 22,00 € angehoben. Angesichts einer unbefriedigenden Situation der Bezuschussung durch das Land NRW, trotz deren landesweiten Aufstockung für die Jahre 2016 und 2017 um jeweils 10 Mio. €, ist weiterhin eine deutliche Einnahmenunterdeckung zu verzeichnen, die eine kontinuierliche Preisanpassung auch in diesem Preissegment um 2,00 €/Monat (Kreise Heinsberg und Düren) bzw. 2,20 €/Monat (StädteRegion Aachen) erforderlich gemacht hat.

 

Gutachterliche Untersuchungen haben ergeben, dass vorgenannte Preisanpassungen das Einnahmendelta allerdings nicht auffangen können. Für den Kreis Heinsberg wurde für 2016 eine Finanzierungslücke je Mobil-Ticket auf Basis Preisstand 2015 von 4,75 € (AVV-weit 7,76 €) ermittelt. Die Nachfrage des Mobil-Tickets ist auch auf Grund der kontinuierlich steigenden Anzahl der Anspruchsberechtigten im Jahre 2015 AVV-weit signifikant um 38 % gestiegen. Die Nachfrage im Kreis Heinsberg hat in den Jahren 2015 (23.134 AVV-Mobil-Tickets, durchschnittlich 1.928 pro Monat) und 2016 (32.499 AVV-Mobil-Tickets, durchschnittlich 2.708 pro Monat) vergleichbar angezogen. Im Kreis Heinsberg lag im Jahr 2016 die Zahl der Sozialticket-Berechtigten nach SGB II und SGB XII bei 21.750. Bei der schrittweise geforderten Preissenkung des Mobil-Tickets im Kreis Heinsberg bis auf 15 € steigt die Finanzierungslücke je Ticket sowie das Gesamtdefizit entsprechend deutlich.

 

Die Probleme der WestVerkehr GmbH sind wie bei allen AVV Verkehrsunternehmen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Sozialtickets im AVV geprägt durch eine hohe Abwanderung aus den bestehenden Tarifangeboten sowie den teilweise zusätzlich induzierten Verkehren, insbesondere bei bedarfsorientierten Angeboten wie dem MultiBus. Zum Vergleich: Eine AVV Monatskarte im ABO für Erwachsene kostet in Preisstufe 3: 108,16 €/Monat, in Preisstufe 4: 148,47 €/Monat.

 

Die Kundenkarten des Mobil-Tickets werden derzeit kostenlos vom jeweiligen Träger der Sozialleistung nach Feststellung der Anspruchsberechtigung für den entsprechenden Leistungszeitraum ausgestellt. Das eigentliche Mobil-Ticket, die Wertmarke, kann monatlich in allen Kundenzentren, Vorverkaufsstellen und in den Bussen der West und RVE im Kreis Heinsberg gegen Vorlage der Kundenkarte erworben werden. Bei einer Änderung dieses Vorgehens ist davon auszugehen, dass zusätzliche Verwaltungskosten der jeweiligen Träger geltend gemacht werden und diese die Bilanz des Tickets noch mehr belasten.

 

Hinweis: Das AVV- Anschluss-Ticket für eine Einzelfahrt im AVV-Gesamtnetz, nur gültig in Verbindung mit einer AVV-Zeitkarte, kostet 3,50 €.“

 

 

 

Kreistagsmitglied Wiehagen (Die Linke) erwidert, dass es grundsätzlich das Ziel sein müsse, den Anspruchsberechtigten einen kostenlosen Nahverkehr zu ermöglichen. Mit der Steigerung der Grundsicherung um 5 € könne eine Erhöhung des Mobiltickets um 2 € nicht gerechtfertigt werden.

 

Hierauf teilt Kreistagsmitglied van den Dolder (Bündnis 90/Die Grünen) mit, dass er die Zweifel des Herrn Wiehagen nachvollziehen könne, aber die im Antrag der Fraktion Die Linke verwendeten Zahlen müssten überprüft werden.

 

Schließlich lenkt Fraktionsvorsitzende Otten (Die Linke) ein, dass eine Abstimmung über die Punkte 2 und 3 entbehrlich sei. Eine Abstimmung zu Punkt 1 sei jedoch erforderlich.