Sitzung: 02.03.2017 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 43, Enthaltungen: 4
Vorlage: 0031/2017
Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Kreistages als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Die Linke vom 16.02.2017 verwiesen.
Landrat Pusch führt hierzu aus:
„Der Beschlussvorschlag dieses
Antrags sieht vor, dass die WestVerkehr GmbH seitens des Kreises aufgefordert
werden soll, beim AVV auf tarifliche Änderungen zum Mobil-Ticket hinzuwirken.
Der
Kreis Heinsberg bildet gemeinsam mit dem Kreis Düren, der Stadt Aachen und der
StädteRegion Aachen zur Förderung und Unterstützung des Öffentlichen
Personenverkehrs (ÖPNV) in ihrem Gebiet (Verbundraum Aachen) den Zweckverband
Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV) nach Maßgabe des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG) unter Beachtung des Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und kann daher selbst auf
den AVV hinsichtlich seiner Aufgaben u. a. die Fortschreibung des
Verbundtarifs hinwirken.
Das
AVV-Mobil-Ticket richtet sich an diejenigen, die Leistungen zur sozialen
Mindestsicherung nach SGB II wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die
Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach SGB XII, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder die laufende Leistungen der
Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten.
Das
Mobil-Ticket im Kreis Heinsberg wurde im Juni 2011 zum Preis von 20 €
eingeführt und konstant beibehalten. Zu Jahresbeginn 2017 wurde der Tarif auf
22,00 € angehoben. Angesichts einer unbefriedigenden Situation der
Bezuschussung durch das Land NRW, trotz deren landesweiten Aufstockung für die
Jahre 2016 und 2017 um jeweils 10 Mio. €, ist weiterhin eine
deutliche Einnahmenunterdeckung zu verzeichnen, die eine kontinuierliche
Preisanpassung auch in diesem Preissegment um 2,00 €/Monat (Kreise
Heinsberg und Düren) bzw. 2,20 €/Monat (StädteRegion Aachen) erforderlich
gemacht hat.
Gutachterliche
Untersuchungen haben ergeben, dass vorgenannte Preisanpassungen das
Einnahmendelta allerdings nicht auffangen können. Für den Kreis Heinsberg wurde
für 2016 eine Finanzierungslücke je Mobil-Ticket auf Basis Preisstand 2015 von
4,75 € (AVV-weit 7,76 €) ermittelt. Die Nachfrage des Mobil-Tickets
ist auch auf Grund der kontinuierlich steigenden Anzahl der
Anspruchsberechtigten im Jahre 2015 AVV-weit signifikant um 38 %
gestiegen. Die Nachfrage im Kreis Heinsberg hat in den Jahren 2015 (23.134
AVV-Mobil-Tickets, durchschnittlich 1.928 pro Monat) und 2016 (32.499
AVV-Mobil-Tickets, durchschnittlich 2.708 pro Monat) vergleichbar angezogen. Im
Kreis Heinsberg lag im Jahr 2016 die Zahl der Sozialticket-Berechtigten nach
SGB II und SGB XII bei 21.750. Bei der schrittweise geforderten
Preissenkung des Mobil-Tickets im Kreis Heinsberg bis auf 15 € steigt die
Finanzierungslücke je Ticket sowie das Gesamtdefizit entsprechend deutlich.
Die
Probleme der WestVerkehr GmbH sind wie bei allen AVV Verkehrsunternehmen
hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Sozialtickets im AVV geprägt durch eine
hohe Abwanderung aus den bestehenden Tarifangeboten sowie den teilweise
zusätzlich induzierten Verkehren, insbesondere bei bedarfsorientierten
Angeboten wie dem MultiBus. Zum Vergleich: Eine AVV Monatskarte im ABO für
Erwachsene kostet in Preisstufe 3: 108,16 €/Monat, in Preisstufe 4:
148,47 €/Monat.
Die
Kundenkarten des Mobil-Tickets werden derzeit kostenlos vom jeweiligen Träger
der Sozialleistung nach Feststellung der Anspruchsberechtigung für den
entsprechenden Leistungszeitraum ausgestellt. Das eigentliche Mobil-Ticket, die
Wertmarke, kann monatlich in allen Kundenzentren, Vorverkaufsstellen und in den
Bussen der West und RVE im Kreis Heinsberg gegen Vorlage der Kundenkarte
erworben werden. Bei einer Änderung dieses Vorgehens ist davon auszugehen, dass
zusätzliche Verwaltungskosten der jeweiligen Träger geltend gemacht werden und
diese die Bilanz des Tickets noch mehr belasten.
Hinweis:
Das AVV- Anschluss-Ticket für eine Einzelfahrt im AVV-Gesamtnetz, nur gültig in
Verbindung mit einer AVV-Zeitkarte, kostet 3,50 €.“
Kreistagsmitglied Wiehagen (Die Linke) erwidert, dass es grundsätzlich das Ziel sein müsse, den Anspruchsberechtigten einen kostenlosen Nahverkehr zu ermöglichen. Mit der Steigerung der Grundsicherung um 5 € könne eine Erhöhung des Mobiltickets um 2 € nicht gerechtfertigt werden.
Hierauf teilt Kreistagsmitglied van den Dolder (Bündnis 90/Die Grünen) mit, dass er die Zweifel des Herrn Wiehagen nachvollziehen könne, aber die im Antrag der Fraktion Die Linke verwendeten Zahlen müssten überprüft werden.
Schließlich lenkt Fraktionsvorsitzende Otten (Die Linke) ein, dass eine Abstimmung über die Punkte 2 und 3 entbehrlich sei. Eine Abstimmung zu Punkt 1 sei jedoch erforderlich.