Sitzung: 02.03.2017 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0033/2017
Nach § 116 der Gemeindeordnung NRW (GO) hat der Kreis Heinsberg in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss hat folgende Bestandteile:
- Gesamtbilanz,
- Gesamtergebnisrechnung und
- Gesamtanhang.
Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Zudem ist dem Gesamtabschluss gemäß § 117 Abs. 1 GO ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Der nach den haushaltsrechtlichen
Vorschriften von Kreiskämmerer
Schmitz aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wurde von Landrat Pusch
ohne Abweichungen bestätigt.
Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO) in Verbindung mit § 116 Abs. 1 GO ist der Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zuzuleiten. Bevor eine Beschlussfassung über die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 im Kreistag erfolgen kann, ist dieser gemäß § 116 Abs. 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Der Gesamtabschluss hat einen erheblichen
Umfang, der mit dem Umfang des Haushaltsplans vergleichbar ist. Entsprechend
der bisherigen Verfahrensweise wird schon aus wirtschaftlichen Gründen auf die
Erstellung einer Vielzahl von Exemplaren des Gesamtwerkes und eine Versendung
mit diesen Erläuterungen verzichtet. In den Anlagen sind daher nur die Entwürfe
der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung sowie der Kapitalflussrechnung
beigefügt. Selbstverständlich besteht für alle Kreistagsmitglieder die Möglichkeit,
die vollständigen Unterlagen beim Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen
einzusehen.