Beratungsfolge:

23.06.2016      Ausschuss für Umwelt und Verkehr
28.03.2017      Ausschuss für Umwelt und Verkehr

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 23.06.2016 (TOP 1 der Niederschrift) wurde auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 27.04.2016 die Verwaltung beauftragt zu prüfen

 

1.    an welchen hochfrequentierten bzw. touristisch genutzten Standorten im Kreisgebiet entsprechende Elektro-Tankstellen sinnvoll errichtet werden könnten;

 

2.    welche technischen Voraussetzungen die Elektro-Tankstellen erfüllen sollten (Art    der Verbindung, Leistungsfähigkeit der Ladestellen, etc.);

 

3.    welche Fördermittel zur Errichtung von Elektro-Tankstellen generiert werden können (EU, Bund, Land NRW) und

 

4.    welche Kooperationspartner zur Errichtung von Elektro-Tankstellen gewonnen werden können.

 

Die NEW AG, Mönchengladbach, erstellt aktuell ein regionales Mobilitätskonzept für Elektromobilität in der Region Niederrhein, welches das Gebiet des Kreises Heinsberg im Versorgungsbereich des Unternehmens mit einbezieht. Dieses Mobilitätskonzept berücksichtigt einen Teil der o. g. Fragestellungen. Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 27.04.2016 wurde der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage nochmals beigefügt.

 

In der Ausschusssitzung stellt SGL Dr. Borchardt in einer Präsentation, die als Anlage der Niederschrift beigefügt ist, den Stand des Prüfauftrages zur Errichtung von Elektrotankstellen für Personenkraftwagen im Kreis Heinsberg vor. Insbesondere weist er darauf hin, dass die NEW AG, Mönchengladbach, derzeit dabei ist, ein regionales Mobilitätskonzept ihres Versorgungsbereiches zu erstellen. Nach diesem Konzept ist u. a. vorgesehen, dass alle Kommunen im Kreis Heinsberg in Zusammenarbeit mit der NEW AG mindestens eine öffentliche Ladesäule mit je zwei Ladepunkten erhalten. Die Umsetzung dieser Einzelmaßnahme durch die NEW AG setzt allerdings eine Förderzusage durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) voraus. Des Weiteren geht SGL Dr. Borchardt in seinem Vortrag auf die vom Bund verabschiedeten Richtlinien zur „Förderung der Elektromobilität“ vom 09.06.2015 und zur „Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ vom 13.02.2017 ein und stellt die nach diesen Richtlinien möglichen Fördermöglichkeiten dar. Als mögliche Kooperationspartner zur Errichtung und für den Betrieb von Elektro-Tankstellen kommen insbesondere die im Kreis vertretenen Energieversorgern, dieses sind die NEW AG, Alliander Netz Heinsberg GmbH, WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH in Hückelhoven und EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH in Stolberg, in Betracht.

Ausschussvorsitzender Jansen dankt SGL Dr. Bochardt für den sehr umfassenden Bericht zum Sachstand über die Errichtung von Elektro-Tankstellen für Personenkraftwagen im Kreisgebiet.