Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beratungsfolge:

20.04.2016      Ausschuss für Umwelt und Verkehr
28.03.2017      Ausschuss für Umwelt und Verkehr

 

 

Mit Schreiben vom 25.01.2017 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Franz-Michael Jansen, beantragen die Kreistagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD nach § 5 der Geschäftsordnung, der Fachausschuss möge die Verwaltung beauftragen, die bestehenden Radwegelücken entlang der Kreisstraße K 5 im Streckenabschnitt von Hastenrath nach Saeffelen sowie entlang der K 32 von Doveren nach Hetzerath in das Ausbauprogramm des Radwegenetzes des Kreises aufzunehmen sowie zum Stand der Fortschreibung des Radwegekonzeptes berichten. Dabei sollte von der Verwaltung auch aufgezeigt werden, in welchen Zeiträumen die vorgenannten sowie andere neue Radwegestrecken realisiert werden können und welche Fördermöglichkeiten seitens des Landes NRW zur Verbesserung der Nahmobilität auf kommunaler Ebene bestehen.

Das v. g. Antragsschreiben der Kreistagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD wurde der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.

 

In der Ausschusssitzung stellt SGL Weuthen in einer Präsentation das aktuelle Ausbauprogramm mit Priorisierung zum Radwegenetz im Kreis Heinsberg dar und gibt eine Übersicht zu den in den letzten 12 Jahren durchgeführten Baumaßnahmen. Er stellt u. a. heraus, dass der Kreis im Zeitraum 2005 bis 2016 für Radwegeneubau und -sanierung rd.4,3 Mio. € investiert habe; dies entspricht im Durchschnitt rd. 360.000 € / Jahr. Des Weiteren führt SGL Weuthen aus, dass nach einer aktuellen Bestands- und Zustandserfassung des an Kreisstraßen gelegenen rd. 81 km langen Radwegenetzes des Kreises rd. 29 % der Radwege sich in einem sehr guten Zustand (Kategorie 1), rd. 19 % der Wege in einem guten Zustand (Kategorie 2 und 3) und rd. 10 % der Radwege in einem befriedigenden Zustand (Kategorie 4) befinden. Gleichwohl sind rd. 20 % der Radwege in einem schlechten (Kategorie 6) und rd. 8 % in einem sehr schlechten Zustand (Kategorie 7). Das bedeutet, dass diese Radwegestrecken in den nächsten Jahren saniert werden müssen.

Die im Antrag der Kreistagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD bestehenden Radwegelücken entlang der Kreisstraße K 5 von Hastenrath nach Saeffelen sowie entlang der K 32 von Doveren nach Hetzerath sind im Radwegekonzept 2010 des Kreises berücksichtigt. Zu den beiden Radewegemaßnahmen ist anzumerken, dass für die Radwegestrecke entlang der K 5 von Hastenrath nach Saeffelen einschließlich eines rd. 300 m langen Streckenabschnittes entlang der K 15 bei Kleinwehrhagen die für die Realisierung notwendigen Grundflächen durch den Kreis noch zu erwerben sind. Dagegen kann nach dem jetzigen Planungsstand der Radwegelückenschluss entlang der K 32 ab der Straßeneinmündung in Richtung der Ortslage Doverhahn bis zur Ortslage Hetzerath mit einer Streckenlänge von rd. 420 m kurzfristig realisiert werden. Im Rahmen einer Projektvorstellung wurde eine zeitnahe Landesförderung nach den Förderrichtlinien zur Nahmobilität (FöRi-Nah) durch das Land NRW in Aussicht gestellt. Abschließend trägt SGL Weuthen vor, dass für 2017 als Radwegebaumaßnahme geplant ist, entlang der Kreisstraße K 9 von Myhl bis zur B 221 zwischen Wildenrath und Wassenberg einen beidseitigen Einrichtungsradweg anzulegen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine zeitnahe Gewährung von Landesmittel gemäß den Förderrichtlinien zur Nahmobilität (FöRi-Nah). Im Rahmen der Projektvorstellung wurde diese durch das Land NRW in Aussicht gestellt.

AL Kapell führt ergänzend zum Thema Radwegeinfrastruktur aus, dass die für die kreisangehörigen Kommunen zuständigen Straßenverkehrsbehörden, dieses sind neben dem Kreis für die drei Gemeinden und die Stadt Wassenberg die mittleren kreisangehörigen Städte, seit Ende des letzten Jahres dabei sind, sukzessive die seinerzeit an Radwegen durch Verkehrszeichen angeordnete „Radwegebenutzungspflicht“ (blau-weißes Gebotszeichen) zu überprüfen und auch streckenweise aufzuheben. Bei bestehenden fahrbahnbegleitenden Radwegen, die nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind, hat der Fahrradfahrer die Wahlmöglichkeit, den rechtsseitigen Radweg oder alternativ die Straßenfläche zu benutzen. Radwege, die sich in Fahrtrichtung des Fahrradfahrers links der Straßen befinden, dürfen durch den in Gegenrichtung fahrenden Fahrradfahrer nur benutzt werden, wenn diese mit dem Verkehrszeichen „Radverkehr frei“ (VZ 1022-10) gekennzeichnet sind. Dieser straßenverkehrsrechtliche Ansatz, an fahrbahnbegleitenden Radwegen nur noch dort eine Benutzungspflicht durch entsprechende Verkehrszeichen anzuordnen, wo dieses aufgrund besonderer örtliche Verhältnisse und aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend geboten ist, bedingt vielfach aber auch zusätzliche bauliche Maßnahmen im betreffenden Verkehrsraum.

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Spenrath zu den in den letzten Jahren getätigten Investitionen im Radwegebau ist nachrichtlich anzumerken, dass von den insgesamt rd. 22,5 km Radwegestrecken rd. 18 km Neubaustrecken und rd. 4,5 km Sanierungsstrecken waren.

Ausschussvorsitzender Jansen dankt abschließend SGL Weuthen für den sehr informativen Sachstandsbericht zum Ausbauprogramm des Radwegenetzes im Kreis Heinsberg und merkt an, dass der Bericht deutlich macht, dass eine kontinuierliche Fortentwicklung der Radwegeinfrastruktur in der Baulast des Kreises gegeben ist.

Die in der Sitzung vorgestellt Präsentation über das Ausbauprogramm zum Radwegenetz im Kreis Heinsberg ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Es besteht Einvernehmen, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Radwegeneubaumaßnahmen entlang der K 9 von der Ortslage Myhl bis zur B 221 und der K 32 im Bereich der Ortslage Hetzerath umzusetzen sowie für die weiteren Radwegebaumaßnahme nach dem Radwegekonzept des Kreises die zur Realisation notwendigen Voraussetzungen (insbesondere der Erwerb von Grundflächen) zu schaffen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, Fördermöglichkeiten durch das Land NRW zum kommunalen Radwegebau zu prüfen und entsprechende Förderanträge bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

 

 


Ja 15  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0