Dezernent Nießen berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr zu nachfolgenden Punkten:

 

 

4.1       Übersicht zu den Fachämtern und Sachgebiete des Dezernates IV der Kreisver-      waltung Heinsberg

 

Auf Wunsch des Fachausschusses stellt Dezernent Nießen anhand des aktuellen Verwaltungsgliederungsplanes der Kreisverwaltung Heinsberg (Stand: 01.03.2017) die dem Dezernat zugehörigen Fachämter und zugeordneten Sachgebiete vor. Zum Dezernat IV gehören nachfolgende 4 Fachämter:

 

·           Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Amt 39) mit den Sachgebieten

       -    Veterinäraufsicht

       -    Tierseuchenbekämpfung

       -    Verbraucherschutz

       -    Tiergesundheit und Milchhygiene

       -    Tierschutz / Umweltschutz

       -    Verwaltung und Qualitätsmanagement

 

·           Amt für Umwelt und Verkehrsplanung (Amt 61) mit den Sachgebieten und Außenstellen

       -    Kreisstraßenbauverwaltung

       -    Wasser, Boden und Altlasten

       -    Natur und Landschaft

       -    Abgrabungen

       -    Abfallwirtschaft

       -    Planung, Mobilität und Klimaschutz

       -    Außenstellen: Kreisbauhof in Scheifendahl und Abfallanlagen in Rothenbach

            und Hahnbusch

 

·           Vermessungs- und Katasteramt (Amt 62)

       -    Verwaltung und Vermessung

       -    Geobasis und Liegenschaftskataster

       -    Geodatenmanagement

       -    Gutachterausschuss

 


 

·           Amt für Bauen und Wohnen (Amt 63)

       -    Bauverwaltung

       -    Bauleitplanung

       -    Bauaufsicht / Technik

       -    Wohnungswesen

       -    Immissionsschutz

       -    Brandschutz

 

Die im Fachausschuss zu behandelnden Themen und die Vorbereitung der Sachentscheidungen erfolgt zum überwiegenden Teil durch das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung. Gleichwohl stehen die anderen o. g. Fachämter des Dezernates ebenfalls häufig im Fokus der Öffentlichkeit und als Dienstleister; beispielsweise das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bei auftretenden Tierseuchen und sog. Lebensmittelskandalen, das Vermessungs- und Katasteramt im Rahmen der Digitalisierung lokaler und regionaler Geodaten oder der Bewertung von Grundstücken (als Geschäftsstelle des Gutachterausschusses) sowie das Amt für Bauen und Wohnen mit seinen Fachbereichen Immissionsschutz und Brandschutz im Rahmen der Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Insgesamt sind rd. 180 Dienstkräfte im Dezernat IV tätig, die ihre Aufgaben als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises wahrnehmen. Als Übersicht zu den einzelnen Fachämtern sind nachfolgende Schaubilder beigefügt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.2       Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

 

Alle drei Jahre findet der Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ statt. Dem Landeswettbewerb, der im kommenden Jahr wieder stattfindet und vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW ausgeschrieben wird, geht als Vorentscheidung die Qualifikation im Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ voraus.

In der Zeit vom 26. Juni bis 4. Juli 2017 werden deshalb die teilnehmenden Dörfer am Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ durch eine Bewertungskommission bereist. Im Rahmen des Kreiswettbewerbes werden durch die Kommission 5 Bewertungsbereiche begutachtet, diese sind:

-          Konzeption und deren Umsetzung

-          Wirtschaftliche Entwicklung und Initiativen

-          Soziales und kulturelles Leben

-          Baugestaltung und Entwicklung

-          Grüngestaltung und Dorf in der Landschaft.

 

Die Einladung zur Teilnahme am Kreiswettbewerb 2017 ist mit Schreiben vom 22.03.2017 den Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen mit der Bitte übersandt worden, allen Dörfern in ihrem Gebiet die Teilnahmeunterlagen zum Kreiswettbewerb 2017 z. B. über den jeweiligen Ortsring, den Dorfverschönerungsverein oder den Ortsvorsteher zukommen zu lassen.

 

Die Siegerehrung zum Kreiswettbewerb wird unmittelbar nach der Bereisung der Dörfer am 7. Juli 2017 im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Heinsberg stattfinden. Die bewerteten Dörfer erhalten wie folgt eine Siegerprämie:

            I.         Gruppe Gold              =          500,00 €

            II.        Gruppe Silber             =          300,00 €

            III.      Gruppe Bronze           =          150,00 €.

Für besondere Leistungen in den einzelnen o. g. Bewertungsbereiche bekommen die Dörfer einen zusätzlichen Sonderpreis in Höhe von je 100,00 €. Für den Fall, dass der Kreis zusätzliche Sponsorengelder für den Kreiswettbewerb akquirieren kann, könnten die vorgenannten Siegerprämien entsprechend erhöht werden.

 

Der Teilnahmeschlüssel für den Landeswettbewerb 2017 / 2018 hat sich geändert und wurde wie folgt festgelegt:

Von den am Kreiswettbewerb 2017 teilnehmenden Ortsteilen können

            ab 20 Ortsteile                        =          2 Kreissieger (vorm. ab 30 Ortsteile)

            ab 40 Ortsteile                        =          3 Kreissieger (vorm. ab 50 Ortsteile)

            ab 60 Ortsteile                        =          4 Kreissieger (vorm. ab 70 Ortsteile)

benannt werden.

Teilnahmeberechtigt für den Kreiswettbewerb sind alle Ortsgemeinschaften. Allerdings sind Orte mit über 3.000 Einwohnern vom nachfolgenden Landeswettbewerb 2018 ausgeschlossen.

 

 

 

4.3       Sachstandsbericht Raderlebnis RUR

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 08.09.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Kreis Düren und der StädteRegion Aachen, im Wettbewerbsverfahren einen Antrag auf Gewährung von Fördermittel zum Projekt Raderlebnis RUR zu erarbeiten (TOP 3 der Niederschrift). In einem zweistufigen Antragsverfahren wurde am 29.04.2016 der Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Grundlage für die Förderung im Rahmen des Projektaufrufes „Erlebnis.NRW – Tourismuswirtschaft stärken“ ist das Operationelle Programm EFRE NRW 2014 - 2020. Der Projektaufruf des Landes NRW wird vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie und Handwerk in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz durchgeführt.

Ziel des gemeinsamen Förderantrags mit einem Gesamtvolumen von 4.702.000 € und einer Projektlaufzeit von drei Jahren ist die Aufwertung und Inszenierung des „RurUfer-Radweges“, der aktuell als 3-Sterne-Radweg geführt wird. Der Anteil für den Kreis Heinsberg beträgt gemäß Antrag 646.782 €, die förderfähigen Kosten liegen bei 517.426 €. Im Rahmen des Förderprojektes sollen z. B. Wegeabschnitte optimiert und Erlebnisorte / Rastplätze geschaffen werden. Die Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit bilden weitere Bausteine des Projektes, um das touristische Potenzial zu erhöhen und somit kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen.

Die Bezirksregierung Köln als bewilligende Stelle hat im Rahmen der Antragsentwicklung nachdrücklich dafür geworben, dass als Empfänger der Zuwendung für das Projekt lediglich eine juristische Person benannt wird. Vor diesem Hintergrund wurde der zunächst seitens der Kreise Heinsberg und Düren sowie der StädteRegion Aachen gemeinsam eingereichte Förderantrag auf ausdrücklichem Wunsch des zuständigen Fachdezernates der Bezirksregierung Köln dahingehend angepasst, dass der Grünmetropole e.V. im Rahmen des Antrags als alleiniger Antragssteller auftritt, um das Projekt über diesen zentralen Ansprechpartner abzuwickeln. Zu diesem Zweck trat der Kreis Heinsberg zum 01.07.2016 als Mitglied dem Grünmetropole e.V. bei. Den Beschluss über die Mitgliedschaft des Kreises Heinsberg im Verein fasste der Kreistag in seiner Sitzung am 30.06.2016 (TOP 3 der Niederschrift).

 

(Anmerkung:

Am 04.04.2017 überreichte NRW Wirtschaftsminister Garrelt Duin im Beisein von Vertretern der Bezirksregierung Köln, der Landräte Wolfgang Spelthahn und Stephan Pusch sowie Städteregionsrat Helmut Etschenberg den Förderbescheid über die Aufwertung und Inszenierung des „RurUfer-Radweges“ in Höhe von insgesamt 3,76 Mio. € an den Vorsitzenden des Vereins Grünmetropole e.V., Herrn Bürgermeister Christoph von den Driesch (Stadt Herzogenrat). Herr Minister Duin unterstrich in seiner Ansprache, das NRW Fahrradland Nummer eins in Deutschland ist und mit der Förderung des RurUfer-Radweges dem Radtouristen eine weitere Qualitätsroute in NRW angeboten werden soll. Von der Umsetzung des Projektes profitieren nicht zuletzt auch zahlreiche Sehenswürdigkeiten und Freizeitangebote entlang der Radwegestrecke und der gesamte Tourismusstandort NRW.)

 

 

 

4.4       Sachstandsbericht bzgl. der Erstellung eines integrierten Energie- und Klima-          schutzkonzeptes für den Kreis Heinsberg

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 08.09.2015 beauftragte der Fachausschuss die Verwaltung, in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG) ein Energie- und Klimaschutzkonzept zu erarbeiten sowie Bürger, Unternehmen, Energieversorger und Kommunen im Rahmen der Erarbeitung zu beteiligen. Das Energie- und Klimaschutzkonzept soll neben einer qualifizierten Bestandsaufnahme unter Einbeziehung bereits vorliegender kommunaler Konzepte Entwicklungs- und Maßnahmenperspektiven für eine künftige „Energie- und Klimaschutzregion Kreis Heinsberg“ aufzeigen. Der Beteiligungsprozess soll dabei interkommunal wie interregional erfolgen.

 

Am 08.02.2017 erfolgte zusammen mit der für die Konzepterarbeitung beauftragten Gertec Ingenieurgesellschaft GmbH aus Essen die Auftaktveranstaltung zum integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept des Kreises Heinsberg mit Vertretern aller zehn kreisangehörigen Kommunen sowie mit Vertretern der Energieversorger und der WestVerkehr GmbH. Neben der Bildung eines Netzwerkes wurden erste Themenpunkte von den Beteiligten gesammelt, die im Konzept berücksichtigt werden sollen. Derzeit werden ein Akteurskataster sowie eine Übersicht über die bisher durchgeführten Maßnahmen des Kreises Heinsberg erstellt.

 

In einem nächsten Schritt sollen Akteursgespräche sowie 10 Workshops stattfinden, die Themen wie beispielsweise umweltfreundliche Mobilität, energetische Sanierung, Bürgerdialog, Umweltbildung sowie Energieeffizienz in kleineren und mittleren Unternehmen aufgreifen. Darüber hinaus ist eine Bürgerbeteiligung, etwa in Form einer Online-Befragung, angedacht. Aus diesen Ergebnissen sollen Maßnahmen für einen Maßnahmenkatalog (z. B. die Durchführung des Projektes „Ökoprofit“ mit im Kreis ansässigen Gewerbe- und Industriebetriebe) abgeleitet werden, die nach der Konzepterstellung dann sukzessive umgesetzt werden sollen. Eine politische Einbindung, beispielsweise im Rahmen der Durchführung geplanter Workshops, ist aus Sicht der Verwaltung wünschenswert.


 

(Anmerkung:

Der kommende Workshop mit politischen Vertretern findet am 17.05.2017 um 17.00 Uhr im Kreishaus Heinsberg (Raum 335) statt. Ziel dieses Workshops ist es, elementare Handlungsfelder sowie Zielgruppen und Akteure zu identifizieren. Zudem sollen Defizite erkannt und Lösungsmöglichkeiten für den Kreis Heinsberg erarbeitet werden.)

 

 

 

4.5       Entscheidung des OVG NRW Münster vom 06.02.2017 zur Bekanntgabe von          Kosten für die Müllverbrennung nach Abschluss eines Entsorgungsvertrages

 

Bekanntlich wurde in den letzten Jahren seitens des Bundes der Steuerzahler regelmäßig jedes Jahr nach den Kosten für die Müllverbrennung gefragt. Die Verwaltung teilte in ihren Antwortschreiben dem Bund der Steuerzahler wiederholt mit, dass die Preisvereinbarungen mit den Müllverbrennungsanlagen den beauftragten Entsorgungsfirmen, dieses sind die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, Viersen, und die Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Kempen, und die jeweiligen Müllverbrennungsanlagen (bei der EGN ist dies die MVA Weisweiler und bei Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG die MVA Asdonkshof im Kreis Wesel) obliegen. Es wurde erklärt, dass folglich durch den Kreis keine näheren Auskünfte erteilt werden können. Im Übrigen wurde dem Bund der Steuerzahler bezüglich der Gebührenfestsetzungen zur Abfallentsorgung durch den Kreis Heinsberg auf die Mitteilungen in der Tagespresse und die Veröffentlichung aller durch die Gremien des Kreises hierzu in den öffentlichen Sitzungen getroffenen Beschlüsse und Sitzungsunterlagen auf der Internetseite des Kreises verwiesen. Insoweit fand über die Gebührenfestsetzung zur Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg stets eine regelmäßige und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat aktuell in einem vergleichbaren Fall nunmehr eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Sache getroffen. Mit Beschluss des OVG vom 06.02.2017 (Aktenzeichen 15 B 832/15) entschied dieses, dass ein Entsorgungsunternehmen, das sich an einem Vergabeverfahren um den Abschluss eines Entsorgungsvertrages über Hausmüll beteiligt (und zudem den Zuschlag zum Entsorgungsvertrag erhalten) hat, grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse daran habe, dass die von ihm angebotenen Preise nicht nur während des laufenden Vergabeverfahrens, sondern auch nach Vertragsabschluss geheim bleiben. Unter anderem führt das OVG Münster aus:

„…Zentrales Merkmal einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern. Wenn und gerade weil der einzelne Bieter nicht weiß, welche Konditionen der Konkurrent seiner Offerte zugrunde legt, wird er, um seine Aussicht auf den Erhalt des Zuschlages zu steigern, bis an die Rentabilitätsgrenze seiner individuell berechneten Gewinnzone kalkulieren. Kennt ein Bieter hingegen Leistungsumfang und Preise seines Konkurrenten, muss er nicht mehr potentiell preisgünstigere Angebote unterbieten, sondern braucht sein Angebot nur noch an den ihm bekannten Bedingungen auszurichten. Diese Möglichkeit besteht nach Abschluss des Vergabeverfahrens zwar nicht mehr. Gleichwohl kann die zumindest ungefähre Kenntnis dieser mutmaßlichen Rentabilitätsgrenze konkurrierenden Unternehmen im Rahmen künftiger, inhaltlich vergleichbarer Ausschreibungen strategische Vorteile verschaffen, weil sie sich ggf. in ihrem Bieterverhalten an dem ihnen bekannten Angebot des Mitbewerbers aus dem bereits abgeschlossenen Verfahren orientieren könnten. …“

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die bisherige Verfahrensweise der Verwaltung, nach Abschluss des Vergabeverfahrens keine Angaben zu den Angeboten der Entsorgungsfirmen an Dritte (auch nicht an den Bund für Steuerzahler) weiterzugeben, vollumfänglich mit der Rechtsauffassung des OVG Münster konform ist und aktuell mit der höchstrichterlichen Entscheidung bestätigt wird.

 

 

 

Mitteilung des Ausschussvorsitzenden zum Ergebnis der Bewerbung der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zu den REGIONALEN 2022 und 2025:

 

Nachfolgend unterrichtet der Ausschussvorsitzende die Mitglieder des Fachausschusses über das Ergebnis der Bewerbung der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR) im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zu den REGIONALEN 2022 und 2025. Er trägt vor, dass die IRR mit ihrer Bewerbung im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zu den REGIONALEN 2022 und 2025 gemäß Entscheidung der Landesregierung NRW (Kabinettsbeschluss vom 14.03.2017) nicht zum Zuge gekommen ist. Trotz einer, nach seiner Ansicht sehr qualifizierten Bewerbung (Titel „Chancen::Revier“), erhält die IRR GmbH keinen Zuschlag für die Durchführung zu einer der beiden REGIONALEN. Als Begründung für die Ablehnung wird seitens des Landes NRW (Schreiben des Ministers für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW vom 14.03.2017) angeführt, dass nach eingehender Beratung im Landeskabinett zu den Bewerbungen dieses den Eindruck gewonnen hat, dass die Rheinische Region durch die Unterstützung der laufenden strukturpolitischen Initiative bereits auf einem guten Weg ist. Auch sei die Landesregierung davon überzeugt, dass die bestehende Unterstützung des Prozesses auch künftig den Inhalten und Zielen der Region entspricht. Die Durchführung einer REGIONALE für die Region scheint vor diesem Hintergrund nicht zielführend.

Wie bereits bei der gemeinsamen LEADER-Bewerbung „Aachener Revier“ zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen Erkelenz, Hückelhoven und Geilenkirchen und der StädteRegion Aachen ist er über das Abschneiden der Region im Wettbewerbsverfahren sehr enttäuscht und auch entsetzt darüber, wie die Landesregierung NRW mit dem in der überwiegend ländlich geprägten Region stattfindenden Strukturwandel umgehe und der Region wiederholt Fördermittel vorenthalte.