Mit Schreiben vom 08.01.2017 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Franz-Michael Jansen, bittet die FDP-Kreistagsfraktion die Verwaltung um Beantwortung mehrere Fragen zu Vorsorge- und Schutzmaßnahmen im Falle des Austritts von gesundheitsgefährdenden Stoffen und Radioaktivität aus dem in Grenznähe zu den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland gelegenen belgischen Kernkraftwerk Tihange. Zum Stand der der aktuellen Verteilungspläne für die Ausgabe von Jodtabletten an die Bevölkerung des Kreises Heinsberg und ergänzende Schutzmaßnahmen im Falle eines Nuklearunfalles im Kernkraftwerk Tihange hat Herr Landrat Pusch in den Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages im Dezember 2016 und zuletzt in der Kreisausschusssitzung am 21.02.2017 eingehend berichtet. Das oben genannte Anfrageschreiben der FDP-Kreistags-fraktion wurde der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.

 

Zu den noch offenen Fragen der FDP-Kreistagsfraktion bzgl. der Katastrophenvorsorge und weiterer Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung des Kreises Heinsberg im Falle eines nuklearen Unfalls im o. g. Kernkraftwerk nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

Frage 1a:     Welche neuen Entwicklungen haben sich bezüglich der Vorverteilung von Jodtabletten ergeben, insbesondere:

                     Konnte im Vergleich zu dem in die Diskussion eingebrachten Papiern des              Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) ein Verteilungsverfah-      ren vereinbart werden, das auf den überbordenden Verwaltungsaufwand (Fest-  stellung der Berechtigung, Erteilung von Berechtigungsscheinen durch die Ka-                     tasstrophenschutzbehörde u. ä.) bei der Verteilung verzichtet?

 

Antwort:      Zu dieser Frage wird auf den ausführlichen Bericht des Landrats in der      Kreisausschusssitzung vom 21.02.2017 verwiesen.

 

 

Frage 1b:     Kann ein Teil der Vorräte als Notfallreserve bei einem plötzlichen Schadenser-      eignis zur Sofortmaßnahme der Betroffenen an Ort und Stelle (Kindergarten,          Schule, Verwaltung, Arbeitsstätten) gelagert werden?

 

Antwort:      Diese Frage hat das Land NRW verbindlich geregelt, indem den Kommunen, die eine Vorverteilung der Jodtabletten vornehmen, vorgeschrieben wird, für eine            eventuelle Verteilung im Ereignisfall ausreichend Jodtabletten bereit zu halten.             Die Lagerung der für die Verteilung im Ereignisfall zur Verfügung stehenden                      Jodtabletten erfolgt nach endgültiger Abstimmung der für die Region Aachen er-  stellten Konzeptionen an dezentralen Stellen entsprechend den Planungen            der       Städte und Gemeinden.

 

 

Frage 1c:     Wann ist mit der Umsetzung der Verteilungspläne zu rechnen?

 

Antwort:      Die Vorverteilung der Jodtabletten wird eine einmalige Aktion sein, die sich          über einen Zeitraum von maximal 3 Monaten erstreckt. Die Vorverteilung der   Jodtabletten ist nach derzeitigen Planungen im Herbst 2017 vorgesehen.

 


 

Frage 2:       Gibt es weitergehende Schutzmaßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter        Personengruppen (Kleinkinder, Schwangere)?

 

                     Entsprechend der Katastrophenschutzplanung des Kreises sind neben den „Messprogrammen zur Ermittlung der radiologischen Lage“ die Bevölkerungs-     information zum „Aufenthalt in Gebäuden“, die Verteilung von Jodtabletten an         alle Personen, für die eine Jodblockade vorzusehen ist (u. a. Kleinkinder,                      Schwangere usw.) und die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch        geernteter Lebensmittel durchzuführen.

                     Neben der Schutzmaßnahme „Ausgabe von Jodtabletten“ an die betreffende         Bevölkerung hat die Region Aachen, wie bereits in der Kreisausschusssitzung   vom 21.02.2017 berichtet, beim Land NRW die Anschaffung von Feinstaub- masken für Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren beantragt. Das Land hat                      zunächst eine Kostenbeteiligung abgelehnt. Nach vorliegenden Informationen       wird diese ablehnende Haltung seitens des Landes derzeit überdacht. Über das         weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit findet derzeit eine Abstimmung       innerhalb der Region Aachen mit dem Ziel einer gemeinsamen Vorgehensweise                      statt.

                     Feinstaubmasken für Erwachsene sind im Handel erhältlich.

 

 

Frage 3:       Welche Schutzmaßnahmen werden für die Menschen getroffen, die zwar ihren      Arbeitsplatz im Kreis haben, ihren Wohnsitz aber außerhalb der Gefährdungs-     zone von 100 km?

 

Antwort:      Die Vorverteilung von Jodtabletten ist für den bezugsberechtigten Personenkreis   vorgesehen. Dies sind Personen, die im Kreis Heinsberg melderechtlich erfasst,        jünger als 46 Jahre sind oder Schwangere. Für die Verteilung im Ereignisfall gilt           grundsätzlich das Gleiche. Das Land NRW hat jedoch deutlich zum Ausdruck                      gebracht, dass im Ereignisfall der Aufwand zur Berechtigungsprüfung so gering    wie möglich gehalten werden sollte.

                     Entsprechend den für die gesamte Region Aachen erstellten gemeinsamen Kon-    zeptionen ist des Weiteren geplant, dass der in dieser Frage genannte Personen-       kreis im Ereignisfall seinen Wohnsitz aufsucht und - sofern dieser in der Region Aachen gelegen ist - sich dann an die zuständige öffentliche Ausgabestelle für                      Jodtabletten wendet.

 

 

Frage 4:       Welche Kommunen im Kreis Heinsberg verfügen über neue Sirenenwarnsyste-      me und sind die Bewohner kreisweit über die Bedeutung der Sirenensignale in       formiert?

 

Antwort:      Alle Kommunen im Kreis Heinsberg verfügen über neue Sirenenwarnsysteme        (digitale Alarmierung).

                     Die Systeme werden vierteljährlich im Rahmen eines Probealarms überprüft. In     diesem Zusammenhang wird die Bevölkerung über die Medien, das Internet        usw. informiert.

 

 

(Anmerkung:

Die vom Kreis zusammen mit den Kreisen Düren und Euskirchen sowie der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen herausgegebene Informationsbroschüre für die Bevölkerung insbesondere zu Verhaltensregeln und empfohlenen Schutzmaßnahmen wurden zum Sitzungsbeginn an alle Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Verkehr verteilt. Die Broschüre gibt Informationen zum Thema Radioaktivität und klärt die Bürgerinnen und Bürger auf, wie die Warnung der Bevölkerung im Ereignisfall funktioniert oder die Ausgabe der Jodtabletten organisiert wird. Download:

http://www.kreis-heinsberg.de/cms/upload/pdf/Pressemitteilung/TihangeInfo.pdf )