Sitzung: 02.05.2017 Kreisausschuss
Beschluss:
Landrat Pusch teilt Folgendes mit:
„Aufstellung akquirierter Fördermittel
Entsprechend
der geübten Praxis möchte ich die Politik über die akquirierten Fördermittel
für den Zeitraum 01.04.2016 – 31.03.2017 informieren. Wie auch in den
vergangenen Jahren füge ich eine entsprechende aktuelle Aufstellung der
Fördermittel der Niederschrift bei.
Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Alle
drei Jahre findet der Landeswettbewerb
„Unser Dorf hat Zukunft“ statt. Dem Landeswettbewerb, der im kommenden Jahr
stattfinden wird, geht als Vorentscheidung der diesjährige Kreiswettbewerb voraus. In der Zeit vom 26.06.2017 bis
30.06.2017, bei hoher Teilnehmerzahl zusätzlich 03.07.2017 und 04.07.2017,
werden die teilnehmenden Dörfer durch eine Bewertungskommission bereist. Im
Rahmen des Kreiswettbewerbes werden durch die Bewertungskommission 5
Bewertungsbereiche (bislang 6 Bewertungsbereiche) zu begutachten sein. Diese
sind
-
Konzeption und deren Umsetzung
-
Wirtschaftliche Entwicklung und Initiativen
-
Soziales und kulturelles Leben
-
Baugestaltung und Entwicklung
-
Grüngestaltung und Dorf in der Landschaft.
Der
Bewertungsbereich „Grüngestaltung und Dorf in der Landschaft“ wurde bislang in
2 einzelne Bewertungsbereiche unterteilt.
Für die
jeweiligen Bewertungsbereiche konnten fachlich qualifizierte Personen gewonnen
werden, die auch Beratungsaufgaben übernehmen können.
Eine
Einladung zur Teilnahme am Kreiswettbewerb wird kurzfristig an die Städte und
Gemeinden mit der Bitte übersandt, diese allen Dörfern in ihrem Gebiet zukommen
zu lassen.
Die
Siegerehrung wird am 07.07.2017 im
Großen Sitzungssaal des Kreishauses stattfinden.
Die
bewerteten Dörfer erhalten folgende Siegerprämien:
I. Gruppe
Gold = 500,00 €
II. Gruppe
Silber = 300,00 €
III. Gruppe
Bronze = 150,00 €.
Für
besondere Leistungen in den einzelnen Bewertungsbereichen sollen die Dörfer
zusätzlich mit Sonderpreisen in Höhe von je 100,00 € ausgezeichnet werden.
Für den
Fall, dass der Kreis, wie beim Kreiswettbewerb 2014, noch zusätzliche
Sponsorengelder für den Wettbewerb akquirieren kann, könnten die o. g.
Siegerprämien noch erhöht werden.
Die
Haushaltsmittel für den diesjährigen Kreiswettbewerb stehen im Kreishaushalt
bei Produkt 13010500 „Unser Dorf hat Zukunft“ zur Verfügung.
Der
Teilnahmeschlüssel für den Landeswettbewerb hat sich geändert und wurde wie
folgt festgelegt:
Von den
am Kreiswettbewerb teilnehmenden Ortsteilen können
ab 20 Ortsteile = 2 Kreissieger (alt: ab 30 Ortsteile)
ab 40 Ortsteile = 3 Kreissieger (alt: ab 50 Ortsteile)
ab 60 Ortsteile = 4 Kreissieger (alt: ab 70 Ortsteile)
hervorgehen.
Teilnahmeberechtigt
für den Kreiswettbewerb sind alle Ortsgemeinschaften. Orte über 3.000 Einwohner
sind jedoch vom nachfolgenden Landeswettbewerb ausgeschlossen.
Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2017
Mit Verfügung vom 17.03.2017 hat die Bezirksregierung Köln die Haushaltssatzung
des Kreises Heinsberg für das Haushaltsjahr 2017 ohne Einschränkungen
genehmigt. Sie weist besonders darauf hin, dass den kreisangehörigen Kommunen
gem. § 56 Abs. 2 Kreisordnung NRW Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.
Einwendungen wurden nicht vorgetragen."