Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Entgegen der Festlegung in § 3 der Elternbeitragssatzung werden die Elternbeiträge befristet für den Zeitraum 2016/2017 bis 2018/2019 nur um 1,5 % erhöht.

 


Die Elternbeitragssatzung in der Fassung der Änderungssatzung vom 17. 11. 2016 enthält in § 3  Abs. 1 Satz 2 folgende Anpassungsklausel für die Erhöhung der Elternbeiträge:

„Die Elternbeiträge werden mit dem Prozentsatz, der für die Erhöhung der Kindpauschalen gilt (§ 19 Abs. 2 Kibiz, derzeit 1,5 %), jährlich angehoben, erstmals zum Kindergartenjahr 2016/2017.“

 

Das Land hat mit Gesetz vom 8. Juli 2016 § 19 Absatz 2  dahingehend geändert, dass  die Kindpauschalen für die Kindergartenjahre 2016/2017 bis 2018/2019 um 3 % erhöht werden.

 

Von daher wären die Elternbeiträge um 3 % zu erhöhen.

 

Eine Erhöhung  der Elternbeiträge um 3 % für das Kindergartenjahr 2016/2017 war wegen der Kürze der Zeit nicht möglich, zumal die Elternbeitragstabelle bereits mit der Erhöhung um 1, 5 % im Internet veröffentlicht war.

 

Die  Stadtjugendämter Erkelenz, Heinsberg und Hückelhoven  erhöhen die Elternbeiträge für den obigen Zeitraum (2016/2017 bis 2018/2019) nur um 1,5 %.

Sollte der Kreis um 3 % erhöhen, würde der Kreis von den einheitlichen Elternbeiträgen abweichen. Dies sollte vermieden werden.

 

Das Stadtjugendamt Geilenkirchen wird schrittweise die Elternbeiträge auf das Niveau der anderen Jugendämter anheben.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig der Befristung zugestimmt.