Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Heinsberg wird beauftragt, das vorgenannte Projekt weiterhin gemeinsam mit den drei Berufskollegs in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg sowie den im Konzept genannten weiteren Partnern umzusetzen. Der Aufwand wird in Höhe von 46.000,00 € ab dem Haushaltsjahr 2018 bei Produkt 05080200, Kommunales Integrationszentrum, bereitgestellt.


Auf Vorschlag des Schulausschusses hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 16.06.2015 das Kommunale Integrationszentrum Kreis Heinsberg beauftragt, das von den Schulleitungen der drei in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg stehenden Berufskollegs gemeinsam erarbeitete Konzept „Fremde willkommen heißen – Integration fördern“ umzusetzen. Aufgrund des vorgenannten Beschlusses werden zur Umsetzung des Projektes seit August 2015 jährlich  32.000,00 € bereitgestellt. Aus diesen Mitteln stehen für die

 

- Unterrichtsdurchführung                                25.000,00 €,

- Dolmetscherdienste                                          2.000,00 €,

- sächlichen Kosten                                             5.000,00 €,

 

                                                                            32.000,00 €

zur Verfügung.

 

Seit dem Schuljahr 2015/2016 stellt die VHS vier Honorarkräfte mit der Lehrbefähigung Deutsch als Zweitsprache für das Projekt bereit. Bei der ersten Grobschätzung im Jahr 2015 wurde von drei parallel laufenden Internationalen Förderklassen (IFK) mit jeweils ca. 18 Schülerinnen und Schülern pro Jahr ausgegangen.

 

Mittlerweile wurden notwendigerweise an den Berufskollegs im Kreis Heinsberg elf parallel laufende IFK (aktuell ca. 200 Schüler/innen) eingerichtet, in denen die vier Honorarkräfte der VHS tätig sind. Diese verfügen über eine hohe pädagogische und interkulturelle Kompetenz und weisen eine hohe fachliche Qualifikation auf. Dadurch sind sie eine wichtige Unterstützung der Lehrkräfte vor Ort, insbesondere auch bei der Alphabetisierung.

 

 

 

 

 

 

 

Vor dem Hintergrund, dass die Mindestvergütung, die die Integrationskursträger den selbstständig beschäftigten Lehrkräften in Integrationskursen zahlen müssen, zwischenzeitlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erheblich angehoben wurde, war es unabdingbar, um den Unterricht an den Berufskollegs aufrechtzuerhalten, eine Anpassung der Honorare der vorgenannten Lehrkräfte vorzunehmen.

 

Die Kosten für die Unterrichtsdurchführung erhöhen sich auf 39.000,00 €.

 

Schulleiterin Kaspers, Berufskolleg Wirtschaft, gibt einen Zwischenbericht über den bisherigen Projektverlauf. Ihre Ausführungen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.