Sitzung: 06.06.2017 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0131/2017
Beschlussvorschlag:
Die Teilfortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes 2015 wird gemäß Entwurfsfassung vom 13.04.2017 für
die Kapitel 6.2 (Notfallrettung) und 6.4.4 (Bedarf Krankentransport)
beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Frage der zusätzlichen Notarzt-Versorgung die Bezirks-regierung Köln um Entscheidung zu bitten. Dabei wird die Einrichtung eines Telenotarztsystems favorisiert.
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die
Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom
24.11.1992 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.01.2016) stellen die Kreise und kreisfreien Städte
Bedarfspläne auf. Hiernach sind in den Bedarfsplänen insbesondere Zahl und
Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der
erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen. Der
Bedarfsplan ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf unter Beteiligung
der Verbände der Krankenkassen und des Landesverbandes (West) der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung, spätestens alle 5 Jahre, fortzuschreiben. Eine
turnusmäßige Überarbeitung wäre somit im Jahr 2020 oder im Bedarfsfall
erforderlich.
Die regelmäßige
Überprüfung des Bedarfsplanes hat eine Steigerung der Einsatzzahlen und Veränderungen
bei der Hilfsfristerreichung ergeben:
In einem Gespräch
mit den Verbänden der Krankenkassen im Januar 2017 wurde vereinbart, eine
Teilfortschreibung des Bedarfsplanes auf Basis der Einsatzzahlen des Jahres
2016 für den Bereich Notfallrettung durchzuführen.
Die Auswertung hat
ergeben, dass die rettungsdienstliche Vorhaltung erneut zu erhöhen ist. Dies
betrifft insbesondere das Gemeindegebiet Waldfeucht, wo eine Rettungswache mit
Rettungswagen und Notarzt eingerichtet werden soll.
Der Entwurf der
Teilfortschreibung des Bedarfsplanes, der der Einladung zur Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 06.06.2017 beigefügt war, wurde
allen nach § 12 RettG NRW zu beteiligenden Parteien zugeleitet und diese um
Stellungnahme bis zum 17.05.2017 gebeten. Mit den Krankenkassen fand am
30.05.2017 ein Erörterungsgespräch statt.
In der Sitzung
informierte der Geschäftsführer der Rettungsdienst im Kreis Heinsberg gGmbH,
Herr Ralf Rademacher, über die Ergebnisse des Erörterungsgesprächs, die als
Tischvorlage den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wurden. Danach
sieht der Entwurf der Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes eine
Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung vor:
- Erhöhung der Rettungswagen-Vorhaltung um
324 Stunden wöchentlich (insbesondere an den Standorten Waldfeucht-NEU und
Hückelhoven),
- Verbesserung der Hilfsfristerreichung
der notärztlichen Versorgung im Südkreis durch Schaffung eines weiteren
Notarzteinsatzfahrzeuges am Standort Waldfeucht bzw. Teilnahme am
Telenotarztsystem Aachen,
- Erhöhung der Vorhaltung im
Krankentransport um 9 Wochenstunden.
Folgende
Stellungnahmen zur Entwurfsfassung sind eingegangen:
Nr. |
Datum |
Verfasser |
Inhalt |
1 |
10.05.2017 |
Städt. Krankenhaus Heinsberg |
keine Änderungs- und
Ergänzungsvorschläge |
2 |
12.05.2017 |
Kommunale Gesundheitskonferenz |
Tagung erst am 28.06.2017, vorab daher
keine Stellungnahme möglich, vorab vorbehaltlich des Votums der KG sind
Einwendungen aber nicht erkennbar |
3 |
15.05.2017 |
Gemeinde Waldfeucht |
Einrichtung einer Rettungswache mit
Stationierung eines RTW und NEF in Haaren wird ausdrücklich begrüßt. |
4 |
16.05.2017 |
Stadt Heinsberg |
Zur Steigerung der
Hilfsfristerreichung im kernstädtischen Bereich wird um Erhöhung der
rettungsdienstlichen Vorhaltung gebeten. Zur Steigerung der
Hilfsfristerreichung bei der notärztlichen Versorgung wird die Vorhaltung
eines weiteren Notarztes befürwortet. Weitergehende Bedenken bestehen nicht. |
5 |
16.05.2017 |
Städteregion Aachen |
Erweiterung der Vorhaltung wird i.S.
einer interkommunalen Zusammenarbeit begrüßt. Für den Einsatz des RTW
Übach-Palenberg im Nordkreis der Städteregion Aachen soll eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung getroffen werden. Für den RTW Christoph Europa 1 soll
eine Trägervereinbarung getroffen werden. |
Die Verbände der
Krankenkassen haben bis zum Fristende (17.05.2017) keine Stellungnahme
abgegeben. Als Ergebnis des gemeinsamen Erörterungsgesprächs mit den
Krankenkassen haben diese zur Erhöhung der Rettungswagen-Vorhaltung um 324
Wochenstunden (einschließlich Neuerrichtung einer Rettungswache in Waldfeucht)
und der Krankentransport-Vorhaltung um 9 Wochenstunden ihr Einvernehmen
erteilt.
Kein Einvernehmen
konnte zur Frage der zusätzlichen Notarzt-Versorgung erzielt werden. Da der
Gesetzgeber keine gesonderte Hilfsfrist für das Eintreffen des Notarztes
festgelegt hat, wird seitens der Krankenkassen kein Bedarf gesehen, obwohl die
im Rettungsdienstbedarfsplan 2015 festgelegte Notarzt-Hilfsfrist im Südkreis
nicht erreicht wird.
Bei fehlendem
Einvernehmen trifft die Bezirksregierung die notwendigen Festlegungen.