Sitzung: 06.06.2017 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0132/2017
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Dauer der Landesförderung eine
entsprechende Förderung für 3,0 Stellen
sowie die Sachausgabenpauschale in Höhe von 50.000,- € zu beantragen, diese
Stellen zeitnah einzurichten und zu besetzen sowie Arbeitsplätze für 1,5
abgeordnete Lehrerstellen zur Verfügung zu stellen.
Gemäß
Beschluss des Kreistages des Kreises Heinsberg vom 20.03.2014 ist zum
01.09.2014 ein „Kommunales Integrationszentrum Kreis Heinsberg“ (KI)
entsprechend dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Arbeit,
Integration und Soziales (MAIS) und des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung (MSW) vom 25.06.2012 nach den Vorgaben des Landes NRW mit 5,5
Stellen (1,0 Verwaltungsfachkraft, 0,5 Verwaltungsassistenz,
2,0 sozialpädagogische Fachkräfte, 2,0 Lehrkräfte) eingerichtet worden.
Zusätzlich
zur Grundausstattung des KI hat der Kreistag am 30.06.2016 beschlossen, 1,5 bis
zum 31.12.2017 befristete Stellen (1,0 sozialpädagogische Fachkraft, 0,5
Verwaltungsfachkraft) im Rahmen der Förderkonzeption KOMM-AN NRW (Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe) des MAIS einzurichten.
Ebenfalls
dem KI zugeordnet wurden nach einem Beschluss des Kreisausschusses vom 21.06.2016
2,0 bis zum 31.01.2019 befristete Stellen im Rahmen der Förderrichtlinie
„Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Die jetzige
Ausstattung des KI stellt sich wie folgt dar:
-
Grundausstattung
mit 5,5 Stellen,
-
1,5 bis
zum 31.12.2017 befristete Stellen im Rahmen der Förderkonzeption KOMM-AN NRW
(Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe) des MAIS,
-
2,0 bis
zum 31.01.2019 befristete Stellen im Rahmen der Förderrichtlinie „Kommunale
Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF).
Gemäß der
Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren, Gemeinsamer
Runderlass des MAIS und des MSW vom 25.06.2012, i. d. F. vom 24.04.2017, hat
das Land NRW einen deutlichen Ausbau der KI beschlossen.
Im Rahmen
dieser Richtlinie werden zusätzlich gefördert:
-
Personalkosten
für 3 weitere Fachkräfte sowie
-
Sachausgaben
für den Aufbau, den Einsatz und die fachliche Begleitung von Übersetzungs- bzw.
Dolmetscherpools in den Kommunen bis zur Höhe von maximal 50.000,- € pro Jahr.
Ergänzend
dazu werden gemäß Erlass des MSW vom 13.12.2016 jedem Kreis weitere 1,5
abgeordnete Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Diese bis zum 31.07.2019
befristeten Landesstellen wurden bereits von der Bezirksregierung Köln
ausgeschrieben.
Die Mehrstellen
werden wie folgt aufgeschlüsselt:
1)
Von
Seiten des MSW erhält jeder Kreis
1,5 abgeordnete Lehrkräfte zusätzlich.
-
Die
Stellen sind zunächst bis zum 31.07.2019 befristet.
-
Arbeitsplatz-
und Reisekosten sind vom Kreis Heinsberg zu tragen.
-
Neben
der Seiteneinsteigerberatung liegt der Fokus auf dem weiteren Ausbau der
interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung, um die langfristig
angelegte Integrationsarbeit auch in den Schulen noch stärker als bisher zu
verankern. Dazu gehören auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten gegen
Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit sowie die Vermittlung einer
demokratischen Grundhaltung.
2)
Von
Seiten des MAIS erhält jeder Kreis
auf Antrag Personalkostenzuschüsse für maximal 3,0 Stellen. Diese Fachkräfte
müssen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums (Diplom FH oder Bachelor,
Master) oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen. Im Studium sollen
unter anderem migrations- bzw. integrationsspezifische Lehrinhalte oder solche
des öffentlichen Rechts vermittelt worden sein.
-
Es wird
ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 50.000,- € je Vollzeitstelle pro Jahr
gewährt.
-
Diesen
Zuschuss ggf. übersteigende Personalkosten sowie Arbeitsplatz- und Reisekosten
sind vom Kreis Heinsberg zu tragen.
-
Neben
den bestehenden Aufgabenfeldern nach dem aktuellen Integrationskonzept richtet
sich der Fokus nach Empfehlungen des MAIS sowie den tatsächlichen Gegebenheiten
im Kreis Heinsberg insbesondere auf:
1.
Vernetzung
und Koordination von Zuständigkeiten für ältere Jugendliche und junge
Erwachsene unter Einbezug von Jugendhilfe, Flüchtlingssozialarbeit,
Berufskollegs, Ausländerbehörde, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Integration
Point, Kommunaler Koordinierungsstelle (KAoA) und Volkshochschule. Ziel ist es,
der Entstehung von Perspektivlosigkeit oder Radikalisierung junger Menschen
entgegenzuwirken sowie den Übergang in eine Ausbildung zu unterstützen.
2.
Erprobung
und Implementierung von neuen Ansätzen der interkulturellen Familienarbeit und
Begleitung in die frühkindliche Bildung. Der Ausbau von niederschwelligen
Angeboten, wie z. B. Eltern-Kind-Spielgruppen für Familien mit
Migrationshintergrund, soll bereits vor dem Eintritt in institutionelle
Einrichtungen wie Kindertagesstätten erfolgen. Zusätzlich soll das Sprach- und
Elternbildungsangebot „Rucksack-Kita“ weiter ausgebaut werden. Je früher der
Zugang zu den begleitenden und unterstützenden Systemen der frühkindlichen
Bildung erfolgt, desto eher kann die Erziehung und Bildung hier aufwachsender
Kinder mit Migrationshintergrund gelingen und umso besser sind die
Teilhabechancen für Kinder und Eltern.
3.
Aufbau,
Einsatz und fachliche Begleitung von Übersetzungs- bzw. Dolmetscherpools in den
Kommunen. Hierfür werden wie oben ausgeführt 50.000,- € vom Land zur Verfügung
gestellt. Nähere Ausführungsbestimmungen hierzu fehlen noch. Diese Aufgabe ist jedoch
erfahrungsgemäß sehr personalintensiv.
4.
Ausbau
des verwaltungsfachlichen Bereichs. In der unbefristeten Grundausstattung eines
KI wird lediglich eine 1,0 Stelle Verwaltungsfachkraft vom Land gefördert. Beim
KI Kreis Heinsberg ist diese Fachkraft mit der Leitung betraut worden. Aufgrund
der vielfältigen Leitungsaufgaben (Verantwortlichkeit für Aufgabenplanung und
Abwicklung der Förderprogramme, fachübergreifendes Controlling,
Personalführung, Öffentlichkeitsarbeit) ist für die umfangreiche Erledigung der
Verwaltungstätigkeiten eine weitere Verwaltungsfachkraft notwendig.
Ein
Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde
entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel.
Dem Grunde
nach ist die dargestellte Stellenmehrung seitens des Landes nicht befristet.
Gleichwohl sollte die Beschlussfassung aus grundsätzlichen Erwägungen heraus
für die Dauer der Landesförderung erfolgen.