Beschluss: zur Kenntnis genommen

Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzendem Reyans erklären sich der Anfragende und die Ausschussmitglieder damit einverstanden, dass die Anfrage nicht in der Sitzung beantwortet, sondern die Antwort ausschließlich der Niederschrift als Anlage beigefügt wird. 

 

 

Frage:                   „Wie viel Prozent der Leistungsberechtigten im Kreis Heinsberg nehmen die o.G. Leistungen in Anspruch?

Werden die Leistungsberechtigten durch das Jobcenter auf die ihnen zustehenden Leistungen hingewiesen und wird bekannt gemacht, dass sie diese Leistungen extra beantragen müssen?“

 

Antwort:             Eine belastbare Aussage, wieviel Prozent der Leistungsberechtigten BuT – Leistungen in Anspruch nehmen, ist nicht möglich. Zum Einen können auch volljährige SGB II - Bezieher leistungsberechtigt sein, zum Anderen kann ein Leistungsberechtigter mehrere BuT – Leistungen erhalten.  

 

Seit der Implementierung der BuT-Leistungen in das SGB II am 01.01.2011 wird die Inanspruchnahme dieser Leistungen sowohl im Leistungsbereich als auch im Integrationsbereich des Jobcenters offensiv beworben.

Bereits bei der erstmaligen Leistungsbeantragung erhält die Antragstellerin/der Antragsteller, sollten Kinder zur Bedarfsgemeinschaft gehören, entsprechendes Info-Material. Darüber hinaus liegt dieses Info-Material in den Wartebereichen und/oder an den Kundentheken in den einzelnen Nebenstellen aus.

Diese Informationen enthalten u.a. den expliziten Hinweis, welche Leistungen gesondert zu beantragen sind, und welche Leistungen ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden.

Die bisher genutzten Flyer wurden zwischenzeitlich optisch angepasst und befinden sich derzeit noch in Druck.

Neben dem Info-Material in deutscher Sprache hat das Ministerium zwischenzeitlich ebenfalls Flyer in verschiedenen anderen Sprachen (u.a. arabisch) zur Verfügung gestellt, die ebenfalls den Nebenstellen und dem „Integration-Point“ (IP) zur Verfügung stehen.