Sitzung: 06.06.2017 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0138/2017
Auf Nachfrage von
Ausschussvorsitzendem Reyans erklären sich der Anfragende und die
Ausschussmitglieder damit einverstanden, dass die Anfrage nicht in der Sitzung
beantwortet, sondern die Antwort ausschließlich der Niederschrift als Anlage
beigefügt wird.
Frage: „Wie viel Prozent der
Leistungsberechtigten im Kreis Heinsberg nehmen die o.G. Leistungen in
Anspruch?
Werden die
Leistungsberechtigten durch das Jobcenter auf die ihnen zustehenden Leistungen
hingewiesen und wird bekannt gemacht, dass sie diese Leistungen extra
beantragen müssen?“
Antwort: Eine
belastbare Aussage, wieviel Prozent der Leistungsberechtigten BuT – Leistungen
in Anspruch nehmen, ist nicht möglich. Zum Einen können auch volljährige SGB II
- Bezieher leistungsberechtigt sein, zum Anderen kann ein Leistungsberechtigter
mehrere BuT – Leistungen erhalten.
Seit der Implementierung der BuT-Leistungen in das SGB II am 01.01.2011
wird die Inanspruchnahme dieser Leistungen sowohl im Leistungsbereich als auch
im Integrationsbereich des Jobcenters offensiv beworben.
Bereits bei der erstmaligen Leistungsbeantragung erhält die
Antragstellerin/der Antragsteller, sollten Kinder zur Bedarfsgemeinschaft
gehören, entsprechendes Info-Material. Darüber hinaus liegt dieses
Info-Material in den Wartebereichen und/oder an den Kundentheken in den
einzelnen Nebenstellen aus.
Diese Informationen enthalten u.a. den expliziten Hinweis, welche
Leistungen gesondert zu beantragen sind, und welche Leistungen ohne Antrag von
Amts wegen gewährt werden.
Die bisher genutzten Flyer wurden zwischenzeitlich optisch angepasst
und befinden sich derzeit noch in Druck.
Neben dem Info-Material in deutscher Sprache hat das Ministerium
zwischenzeitlich ebenfalls Flyer in verschiedenen anderen Sprachen (u.a.
arabisch) zur Verfügung gestellt, die ebenfalls den Nebenstellen und dem
„Integration-Point“ (IP) zur Verfügung stehen.