Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Heinsberg tritt der zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH Aachen und der Städteregion Aachen geschlossenen Vereinbarung vom 29.07.2013 mit Wirkung vom 01.01.2014 bei. 


Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter e. V. in Aachen bietet seit vielen Jahren Beratungen für Hörgeschädigte mit Wohnsitz in den Kreisen Düren und Heinsberg und der Städteregion Aachen an. Die insgesamt anfallenden Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle wurden in der Vergangenheit als Einzelfallhilfe übernommen, allerdings in unterschiedlicher Höhe in den einzelnen Gebietskörperschaften. Der Kreis Düren finanzierte die Kosten mit einem Pauschbetrag, der allerdings die Höhe der Personal- und Sachkosten nicht erreichte. Die Städteregion Aachen und der Kreis Heinsberg übernahmen die Gesamtkosten abzüglich des pauschalen Zuschusses des Kreises Düren. Allerdings wurden im Einzelfall seitens der Städteregion höhere Kosten übernommen als vom Kreis Heinsberg. Auf Initiative der Städteregion Aachen soll nun zukünftig von der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter e. V. nur noch eine Kalkulation für alle Beteiligten 3 Kreise erfolgen. Die Kosten sollen zukünftig nach der Zahl der Nachfrage aus dem jeweiligen Herkunftsgebiet auf die 3 Kreise aufgeteilt werden. Da der Sitz des Dienstes in der Städteregion Aachen liegt, hatte die Städteregion seinerzeit mit dem Dienst eine Leistungsvereinbarung geschlossen, die nun entsprechend modifiziert werden soll. Aus der Besonderheit des Personenkreises und der Leistungserbringung ergibt sich, dass keine Darstellung der Beratungsleistung in Form einer Beratungs- oder Zeiteinheit, wie z. B. in Form von Fachleistungsstunden oder Fördereinheiten, möglich ist. Die Leistung ist sehr niederschwellig und am ehesten mit den Leistungen der sozialpsychiatrischen Zentren im hiesigen Kreisgebiet vergleichbar. Die hörgeschädigten Personen werden im Hinblick auf ihre persönliche Situation beraten und finden kurzfristige Hilfe zur Bewältigung  anfallender Alltagssituationen. Das Haus der Arbeitsgemeinschaft in Aachen dient dabei nicht nur als Beratungsstelle, sondern auch als Treffpunkt, Anlaufstelle und Ort für Veranstaltungen aller Art. Damit ist der Austausch von gesellschaftlichen, politischen und privaten Informationen, die behinderungsspezifisch im „Normalen“ Leben nur erschwert oder gar nicht wahrgenommen werden, weitestgehend sichergestellt.

 

Die Städteregion Aachen als zuständiger Sozialhilfeträger hat die Erstattung der Kosten des Dienstes nunmehr über den Weg der Leistungsvereinbarung geregelt und bittet die Kreise Düren und Heinsberg, dieser beizutreten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beigefügten Anlagen 1 und 2 verwiesen. Beginn der modifizierten Vereinbarung soll der 01.01.2014 sein, die Laufzeit beträgt zunächst 2 Jahre.

Bei der Kostenermittlung wird von den für 2013 zu erwartenden Personalkosten und den der Leistungsvereinbarung mit der Städteregion zugrunde liegenden Sachkosten ausgegangen. Für den Vereinbarungszeitraum 2014 und 2015 wurden diese Personalkosten um einmalig 3,5% dynamisiert, die Sachkosten mit 3% (Inflationsrate 2% p.a).

Zu erwarten sind also 2014 Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle in Höhe von insgesamt 126.907,77 €. 2012 nahmen 842 Personen das Angebot wahr, damit Kosten pro Person von 150,72 €. Aus dem Kreis Heinsberg wurden 193 Personen beraten, damit zu erwartende Kosten im Jahre 2014 von ca. 29.100,00 €. Es handelt sich um eine Pflichtleistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 53 ff SGB XII i. V. m. §§ 55 und 58 SGB IX, auf die bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzung ein Rechtsanspruch besteht.

 

Die Beratungstätigkeit der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter e. V. stellt einen wichtigen Baustein in der Versorgung hörbehinderter Menschen dar. Sie ist die einzige Beratungsstelle im hiesigen Umkreis; die Inanspruchnahme durch Personen aus dem hiesigen Kreisgebiet ist konstant hoch.