Sitzung: 20.06.2017 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0132/2017
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Dauer der Landesförderung eine
entsprechende Förderung für 3,0 Stellen
sowie die Sachausgabenpauschale in Höhe von 50.000,- € zu beantragen, diese
Stellen zeitnah einzurichten und zu besetzen sowie Arbeitsplätze für 1,5
abgeordnete Lehrerstellen zur Verfügung zu stellen.
Gemäß Beschluss des
Kreistages des Kreises Heinsberg vom 20.03.2014 ist zum 01.09.2014 ein
„Kommunales Integrationszentrum Kreis Heinsberg“ (KI) entsprechend dem
gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales
(MAIS) und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 25.06.2012
nach den Vorgaben des Landes NRW mit 5,5 Stellen (1,0 Verwaltungsfachkraft, 0,5
Verwaltungsassistenz, 2,0 sozialpädagogische Fachkräfte, 2,0 Lehrkräfte)
eingerichtet worden.
Zusätzlich zur
Grundausstattung des KI hat der Kreistag am 30.06.2016 beschlossen, 1,5 bis zum
31.12.2017 befristete Stellen (1,0 sozialpädagogische Fachkraft, 0,5
Verwaltungsfachkraft) im Rahmen der Förderkonzeption KOMM-AN NRW (Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe) des MAIS einzurichten.
Ebenfalls dem KI
zugeordnet wurden nach einem Beschluss des Kreisausschusses vom 21.06.2016 2,0
bis zum 31.01.2019 befristete Stellen im Rahmen der Förderrichtlinie „Kommunale
Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF).
Die jetzige
Ausstattung des KI stellt sich wie folgt dar:
- Grundausstattung mit 5,5
Stellen,
- 1,5 bis zum 31.12.2017
befristete Stellen im Rahmen der Förderkonzeption KOMM-AN NRW (Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe) des MAIS,
- 2,0 bis zum 31.01.2019
befristete Stellen im Rahmen der Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der
Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF).
Gemäß der Richtlinie
für die Förderung Kommunaler Integrationszentren, Gemeinsamer Runderlass des
MAIS und des MSW vom 25.06.2012, i. d. F. vom 24.04.2017, hat das Land NRW
einen deutlichen Ausbau der KI beschlossen.
Im Rahmen dieser
Richtlinie werden zusätzlich gefördert:
- Personalkosten für 3 weitere
Fachkräfte sowie
- Sachausgaben für den Aufbau,
den Einsatz und die fachliche Begleitung von Übersetzungs- bzw.
Dolmetscherpools in den Kommunen bis zur Höhe von maximal 50.000,- € pro Jahr.
Ergänzend dazu
werden gemäß Erlass des MSW vom 13.12.2016 jedem Kreis weitere 1,5 abgeordnete
Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Diese bis zum 31.07.2019 befristeten
Landesstellen wurden bereits von der Bezirksregierung Köln ausgeschrieben.
Die Mehrstellen
werden wie folgt aufgeschlüsselt:
1)
Von Seiten des MSW
erhält jeder Kreis 1,5 abgeordnete Lehrkräfte zusätzlich.
- Die Stellen sind zunächst
bis zum 31.07.2019 befristet.
- Arbeitsplatz- und
Reisekosten sind vom Kreis Heinsberg zu tragen.
- Neben der
Seiteneinsteigerberatung liegt der Fokus auf dem weiteren Ausbau der
interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung, um die langfristig
angelegte Integrationsarbeit auch in den Schulen noch stärker als bisher zu
verankern. Dazu gehören auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten gegen
Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit sowie die Vermittlung einer
demokratischen Grundhaltung.
2)
Von Seiten des MAIS
erhält jeder Kreis auf Antrag Personalkostenzuschüsse für maximal 3,0 Stellen.
Diese Fachkräfte müssen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums (Diplom FH
oder Bachelor, Master) oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen. Im
Studium sollen unter anderem migrations- bzw. integrationsspezifische
Lehrinhalte oder solche des öffentlichen Rechts vermittelt worden sein.
- Es wird ein
Personalkostenzuschuss in Höhe von 50.000,- € je Vollzeitstelle pro Jahr
gewährt.
- Diesen Zuschuss ggf.
übersteigende Personalkosten sowie Arbeitsplatz- und Reisekosten sind vom Kreis
Heinsberg zu tragen.
- Neben den bestehenden
Aufgabenfeldern nach dem aktuellen Integrationskonzept richtet sich der Fokus
nach Empfehlungen des MAIS sowie den tatsächlichen Gegebenheiten im Kreis
Heinsberg insbesondere auf:
1.
Vernetzung und Koordination von Zuständigkeiten für ältere
Jugendliche und junge Erwachsene unter Einbezug von Jugendhilfe,
Flüchtlingssozialarbeit, Berufskollegs, Ausländerbehörde, Jobcenter, Agentur
für Arbeit, Integration Point, Kommunaler Koordinierungsstelle (KAoA) und
Volkshochschule. Ziel ist es, der Entstehung von Perspektivlosigkeit oder
Radikalisierung junger Menschen entgegenzuwirken sowie den Übergang in eine
Ausbildung zu unterstützen.
2.
Erprobung und Implementierung von neuen Ansätzen der
interkulturellen Familienarbeit und Begleitung in die frühkindliche Bildung.
Der Ausbau von niederschwelligen Angeboten, wie z. B. Eltern-Kind-Spielgruppen
für Familien mit Migrationshintergrund, soll bereits vor dem Eintritt in
institutionelle Einrichtungen wie Kindertagesstätten erfolgen. Zusätzlich soll
das Sprach- und Elternbildungsangebot „Rucksack-Kita“ weiter ausgebaut werden.
Je früher der Zugang zu den begleitenden und unterstützenden Systemen der
frühkindlichen Bildung erfolgt, desto eher kann die Erziehung und Bildung hier
aufwachsender Kinder mit Migrationshintergrund gelingen und umso besser sind
die Teilhabechancen für Kinder und Eltern.
3.
Aufbau, Einsatz und fachliche Begleitung von Übersetzungs-
bzw. Dolmetscherpools in den Kommunen. Hierfür werden wie oben ausgeführt
50.000,- € vom Land zur Verfügung gestellt. Nähere Ausführungsbestimmungen
hierzu fehlen noch. Diese Aufgabe ist jedoch erfahrungsgemäß sehr
personalintensiv.
4.
Ausbau des verwaltungsfachlichen Bereichs. In der
unbefristeten Grundausstattung eines KI wird lediglich eine 1,0 Stelle
Verwaltungsfachkraft vom Land gefördert. Beim KI Kreis Heinsberg ist diese
Fachkraft mit der Leitung betraut worden. Aufgrund der vielfältigen
Leitungsaufgaben (Verantwortlichkeit für Aufgabenplanung und Abwicklung der
Förderprogramme, fachübergreifendes Controlling, Personalführung,
Öffentlichkeitsarbeit) ist für die umfangreiche Erledigung der
Verwaltungstätigkeiten eine weitere Verwaltungsfachkraft notwendig.
Ein Anspruch auf
Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet
aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel.
Dem Grunde nach ist
die dargestellte Stellenmehrung seitens des Landes nicht befristet. Gleichwohl
sollte die Beschlussfassung aus grundsätzlichen Erwägungen heraus für die Dauer
der Landesförderung erfolgen.