Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Dauer der Landesförderung eine entsprechende Förderung für 3,0  Stellen sowie die Sachausgabenpauschale in Höhe von 50.000,- € zu beantragen, diese Stellen zeitnah einzurichten und zu besetzen sowie Arbeitsplätze für 1,5 abgeordnete Lehrerstellen zur Verfügung zu stellen.
 


Gemäß Beschluss des Kreistages des Kreises Heinsberg vom 20.03.2014 ist zum 01.09.2014 ein „Kommunales Integrationszentrum Kreis Heinsberg“ (KI) entsprechend dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 25.06.2012 nach den Vorgaben des Landes NRW mit 5,5 Stellen (1,0 Verwaltungsfachkraft, 0,5 Verwaltungsassistenz, 2,0 sozialpädagogische Fachkräfte, 2,0 Lehrkräfte) eingerichtet worden.

 

Zusätzlich zur Grundausstattung des KI hat der Kreistag am 30.06.2016 beschlossen, 1,5 bis zum 31.12.2017 befristete Stellen (1,0 sozialpädagogische Fachkraft, 0,5 Verwaltungsfachkraft) im Rahmen der Förderkonzeption KOMM-AN NRW (Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe) des MAIS einzurichten.

 

Ebenfalls dem KI zugeordnet wurden nach einem Beschluss des Kreisausschusses vom 21.06.2016 2,0 bis zum 31.01.2019 befristete Stellen im Rahmen der Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

 

Die jetzige Ausstattung des KI stellt sich wie folgt dar:

 

-       Grundausstattung mit 5,5 Stellen,

-       1,5 bis zum 31.12.2017 befristete Stellen im Rahmen der Förderkonzeption KOMM-AN NRW (Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe) des MAIS,

-       2,0 bis zum 31.01.2019 befristete Stellen im Rahmen der Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

 

 

Gemäß der Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren, Gemeinsamer Runderlass des MAIS und des MSW vom 25.06.2012, i. d. F. vom 24.04.2017, hat das Land NRW einen deutlichen Ausbau der KI beschlossen.

 

Im Rahmen dieser Richtlinie werden zusätzlich gefördert:

-       Personalkosten für 3 weitere Fachkräfte sowie

-       Sachausgaben für den Aufbau, den Einsatz und die fachliche Begleitung von Übersetzungs- bzw. Dolmetscherpools in den Kommunen bis zur Höhe von maximal 50.000,- € pro Jahr.

 

Ergänzend dazu werden gemäß Erlass des MSW vom 13.12.2016 jedem Kreis weitere 1,5 abgeordnete Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Diese bis zum 31.07.2019 befristeten Landesstellen wurden bereits von der Bezirksregierung Köln ausgeschrieben.

 

 

Die Mehrstellen werden wie folgt aufgeschlüsselt:

 

1)    Von Seiten des MSW erhält jeder Kreis 1,5 abgeordnete Lehrkräfte zusätzlich.

 

-       Die Stellen sind zunächst bis zum 31.07.2019 befristet.

-       Arbeitsplatz- und Reisekosten sind vom Kreis Heinsberg zu tragen.

-       Neben der Seiteneinsteigerberatung liegt der Fokus auf dem weiteren Ausbau der interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung, um die langfristig angelegte Integrationsarbeit auch in den Schulen noch stärker als bisher zu verankern. Dazu gehören auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit sowie die Vermittlung einer demokratischen Grundhaltung.

 

2)    Von Seiten des MAIS erhält jeder Kreis auf Antrag Personalkostenzuschüsse für maximal 3,0 Stellen. Diese Fachkräfte müssen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums (Diplom FH oder Bachelor, Master) oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen. Im Studium sollen unter anderem migrations- bzw. integrationsspezifische Lehrinhalte oder solche des öffentlichen Rechts vermittelt worden sein.

 

-       Es wird ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 50.000,- € je Vollzeitstelle pro Jahr gewährt.

-       Diesen Zuschuss ggf. übersteigende Personalkosten sowie Arbeitsplatz- und Reisekosten sind vom Kreis Heinsberg zu tragen.

-       Neben den bestehenden Aufgabenfeldern nach dem aktuellen Integrationskonzept richtet sich der Fokus nach Empfehlungen des MAIS sowie den tatsächlichen Gegebenheiten im Kreis Heinsberg insbesondere auf:

 

1.       Vernetzung und Koordination von Zuständigkeiten für ältere Jugendliche und junge Erwachsene unter Einbezug von Jugendhilfe, Flüchtlingssozialarbeit, Berufskollegs, Ausländerbehörde, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Integration Point, Kommunaler Koordinierungsstelle (KAoA) und Volkshochschule. Ziel ist es, der Entstehung von Perspektivlosigkeit oder Radikalisierung junger Menschen entgegenzuwirken sowie den Übergang in eine Ausbildung zu unterstützen.

 

2.       Erprobung und Implementierung von neuen Ansätzen der interkulturellen Familienarbeit und Begleitung in die frühkindliche Bildung. Der Ausbau von niederschwelligen Angeboten, wie z. B. Eltern-Kind-Spielgruppen für Familien mit Migrationshintergrund, soll bereits vor dem Eintritt in institutionelle Einrichtungen wie Kindertagesstätten erfolgen. Zusätzlich soll das Sprach- und Elternbildungsangebot „Rucksack-Kita“ weiter ausgebaut werden. Je früher der Zugang zu den begleitenden und unterstützenden Systemen der frühkindlichen Bildung erfolgt, desto eher kann die Erziehung und Bildung hier aufwachsender Kinder mit Migrationshintergrund gelingen und umso besser sind die Teilhabechancen für Kinder und Eltern.

 

3.       Aufbau, Einsatz und fachliche Begleitung von Übersetzungs- bzw. Dolmetscherpools in den Kommunen. Hierfür werden wie oben ausgeführt 50.000,- € vom Land zur Verfügung gestellt. Nähere Ausführungsbestimmungen hierzu fehlen noch. Diese Aufgabe ist jedoch erfahrungsgemäß sehr personalintensiv.

 

4.       Ausbau des verwaltungsfachlichen Bereichs. In der unbefristeten Grundausstattung eines KI wird lediglich eine 1,0 Stelle Verwaltungsfachkraft vom Land gefördert. Beim KI Kreis Heinsberg ist diese Fachkraft mit der Leitung betraut worden. Aufgrund der vielfältigen Leitungsaufgaben (Verantwortlichkeit für Aufgabenplanung und Abwicklung der Förderprogramme, fachübergreifendes Controlling, Personalführung, Öffentlichkeitsarbeit) ist für die umfangreiche Erledigung der Verwaltungstätigkeiten eine weitere Verwaltungsfachkraft notwendig.

 

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Dem Grunde nach ist die dargestellte Stellenmehrung seitens des Landes nicht befristet. Gleichwohl sollte die Beschlussfassung aus grundsätzlichen Erwägungen heraus für die Dauer der Landesförderung erfolgen.