Mit Schreiben vom 25.05.2017 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Franz-Michael Jansen, beantragt die FDP-Kreistagsfraktion nach § 5 der Geschäftsordnung, der Fachausschuss möge die Verwaltung beauftragen, die Möglichkeiten eines bürgerfreundlichen Einsatzes der IT im Kreis Heinsberg in Kombination mit dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept zu prüfen und konzeptionelle Überlegungen dazu in den Gremien vorzustellen.

Mit dem Antrag wird angestrebt, unmittelbar zwischen der Verwaltung, den Bürgern und den Unternehmen im Kreis anfallende Verwaltungsabläufe weitestgehend per Internet unter Beachtung der notwendigen Sicherheitsstandards durchzuführen. Durch den Ausbau der Digitalisierung könne insbesondere der Anteil der Fahrten mit dem Pkw zur Kreisverwaltung verringert werden, was wiederum eine Minderung der Schadstoffemissionen bedeute. Digitalisierung und Klimaschutz stehen folglich in einem engen, wechselseitigen Zusammenhang. Der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 25.05.2017 wurde der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.

 

In der Ausschusssitzung wird von Ausschussmitglied Orth nochmals die Intention des von der FDP-Kreistagsfraktion gestellten Antrages eingegangen. Er führt u. a. aus, dass durch den Ausbau der Digitalisierung der von der Kreisverwaltung wahrzunehmenden Aufgaben sich nicht nur die Abwicklung von Verwaltungsabläufen für Bürger, Unternehmen und anderen Verwaltungen in vielen Fällen beschleunigen lassen, sondern hierdurch sich diese durch Reduzierung von Schadstoffemissionen auch positiv auf den Klimaschutz auswirken wird. Aus diesem Grunde sollte eine zielorientierte Kombination von Digitalisierung und Umweltschutz geschaffen werden und bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Berücksichtigung finden.

Ausschussmitglied Horst merkt zum eingebrachten Antrag der FDP-Kreistagsfraktion kritisch an, dass nach seinem Kenntnisstand die neue Landesregierung NRW dabei sei, die Anforderungen zum Klimaschutz in NRW abzusenken. Der Antrag ziele allerdings in eine andere Richtung.

Ausschussmitglied Dahlmanns spricht sich grundsätzlich für eine bürgerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsabläufen aus. Allerdings liegt die Zuständigkeit über die Beschlussfassungen zu Querschnittaufgaben der Gesamtverwaltung und der Durchführungen dieser Aufgaben beim Kreisausschuss. Vor diesem Hintergrund kann bezweifelt werden, ob hier die Zuständigkeit des Fachausschusses gegeben ist.

 

Dezernent Nießen trägt ergänzend vor, dass das Thema Digitalisierung sowohl auf der Landes- als auch auf der kommunalen Ebene intensiv erörtert wird. So haben sich der Landrat als auch die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen im Rahmen der ihnen obliegenden Organisationszuständigkeit darauf verständigt zu prüfen, inwieweit ein gemeinsames Vorgehen zur Umsetzung der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen und der damit bestehenden Herausforderungen möglich ist. Entsprechende Abstimmungsgespräche mit den Kommunen laufen derzeit über das Dezernat I der Kreisverwaltung. Die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen liegen nicht alleine darin, als Verwaltung isoliert ein elektronisches Bürgerportal einzurichten. Vielmehr werden die Behörden - nicht zuletzt durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (kurz: E-Government-Gesetz NRW) - mittelfristig eine grundsätzliche Neuausrichtung ihrer Arbeitsabläufe und Schnittstellen zu Bürgern, Unternehmen und anderen Verwaltungen vornehmen müssen. Ziel des Gesetzes ist es, Verwaltungsverfahren und die damit verbundene Aktenführung elektronisch auszugestalten. Grundlage hierfür sind die Verabschiedung entsprechender Formvorschriften sowie der Erwerb von geeigneten Hard- und Softwarekomponenten. Bei der mit dem E-Government-Gesetz NRW verfolgten Zielsetzung bedarf es mehr als lediglich der isolierten Einrichtung eines digitalen Bürgerportals. Die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen und Aufgabenstellungen werden mit einem mehrjährigen Umstellungsprozess der Verwaltung verbunden sein, welcher sowohl EDV-technische Fragen aufwirft als auch grundlegende organisatorische Maßnahmen erforderlich machen wird. Bei der mit dem Antrag verbundenen Digitalisierung von Verwaltungsabläufen handelt es sich zweifelsfrei um Querschnittsaufgaben, die inhaltlich in Teilbereichen Umweltaspekte tangieren. Insofern obliegt die Zuständigkeit der Beschlussfassung zur Digitalisierung der Querschnittsverwaltung beim Kreisausschuss. Möglich ist in dieser Sache allerdings, Überlegungen zur Digitalisierung mit in den Maßnahmenkatalog zum Klimaschutzkonzept des Kreises aufzunehmen, um hierüber im Fachausschuss zu gegebener Zeit abzustimmen.


 

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden stimmt Ausschussmitglied Orth zu, in der heutigen Sitzung über den von der FDP-Kreistagsfraktion eingereichten Antrag zur Kombination von Digitalisierung und Umweltschutz noch nicht abzustimmen. Es besteht allerdings Konsens, dass die Verwaltung in einer der kommenden Sitzungen zunächst über die Ergebnisse von Recherchen zu möglichen Maßnahmen im Sinne des Antrages dem Fachausschuss berichten soll.