Dezernent Nießen berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr im öffentlichen Teil der Sitzung zu nachfolgenden Punkten:

 

 

6.1       Förderung des kommunalen Straßenbau durch das Land NRW in 2017

 

Wie in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 28.03.2017 seitens der Verwaltung bereits berichtet wurde, hat sich die Situation bzgl. der Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur durch das Land NRW nach der Einigung zwischen dem Bund und den Bundesländern über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 spürbar entspannt. Die Einigung vom 14.10.2016 sieht vor, dass der Bund den Bundesländern ab 2020 jährlich einen Umsatzsteuerfestbetrag in Höhe von insgesamt 2,6 Mrd. € zuweisen sowie zusätzliche Umsatzsteuerpunkte gewähren wird. Die durch die fehlende Perspektive und Ungewissheit über eine Anschlussregelung für das Ende 2019 auslaufende Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (kurz: Entflechtungsgesetz) prägten maßgeblich die Förderprogramme 2014 bis 2016. Hinzu kam die außerordentlich hohe Mittelbindung aus den zurückliegenden Programmjahren bis einschließlich 2012 für kommunale Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen.


 

Vor dem Hintergrund der neugeordneten Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 und der zugewiesenen Bundesmittel für 2017 nach dem Entflechtungsgesetz wurde durch das Land NRW das diesjährige Förderprogramm verabschiedet. Insgesamt werden 114 kommunale Straßenbauvorhaben mit einem Fördervolumen von insgesamt 127 Mio. € gefördert. Dabei prägen folgende Maßnahmenarten das diesjährige Förderprogramm:

·           Grundhafte Erneuerung verkehrswichtiger Straßen einschließlich der Sanierung von Brückenbauwerken (37 Maßnahmen),

·           Aus- und Umbau von verkehrswichtigen Straßen (44 Maßnahmen) und

·           Vorhaben an Bahnübergängen (19 Maßnahmen).

 

Voraussetzung für eine Programmaufnahme war allerdings, dass für das jeweilige Bauvorhaben Baureife gegeben sowie die Bauvorbereitungen soweit abgeschlossen waren, dass mit einer unverzüglichen Baurealisierung zu rechnen ist.

Das diesjährige Förderprogramm kann im Internet auf der Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW abgerufen werden unter:

http://www.mbwsv.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-2017/2017_04_27_Foerderung-kommunaler-Strassenbau/index.php

 

In seiner Mitteilung zum Förderprogramm 2017 führt das Verkehrsministerium aus, dass es hinsichtlich, auf das im Vergleich zu den Vorjahren größere Programmvolumen, wieder möglich ist, auf rigide ministerielle Vorgaben zu spezifischen Maßnahmenkategorien für eine Programmaufnahme zu verzichten. Damit können wieder sämtliche in den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) aufgeführten Maßnahmenarten Berücksichtigung finden. Dies gilt insbesondere für Neubauvorhaben wie Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen, welche in den zurückliegenden drei Jahren nur ausnahmsweise in das Förderprogramm aufgenommen wurden. Auch die im Förderprogramm 2017 berücksichtigte Entlastungsstraße EK 13/EK 17 als Ortsumgehung Gangelt (1. Abschnitt „West“) fällt in diese Kategorie.

Außer der Ortsumgehung Gangelt sind im diesjährigen Landesförderprogramm keine weiteren Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen aus dem Kreis Heinsberg berücksichtigt. Nach Rückfrage beim Fachdezernat der BZR Köln wurde dort lediglich eine Maßnahme der Stadt Hückelhoven (Gehweganlage L 117 in Baal) zur Prüfung auf Zuschussgewährung eingereicht. Weitere Anträge kreisangehöriger Kommunen liegen dort nicht vor.

 

Zur Aufnahme in das Förderprogramm zum kommunalen Straßenbau NRW wird seitens der Verwaltung derzeit die grundhafte Erneuerung der Kreisstraße K 17 „Franz-Savels-Straße“ zwischen Stations-km 0+030 und Stations-km 0+356 in Gangelt geprüft. Des Weiteren ist im Rahmen des kommunalen Radwegebaus geplant, zeitnah Förderanträge nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität für neue Radwegestrecken beim Fachdezernat der Bezirksregierung Köln einzureichen. Im Einzelnen sind dies:

 

·           Radweg entlang der K 32 bei Erkelenz-Hetzerath (zwischen dem Straßenabzweig der K 32 nach Doverhahn bis zum Ortseingangsbereich von Erkelenz-Hetzerath - rd. 420 m)

sowie

·           Radweg (Lückenschluss) an der K 17 nördlich von Gangelt-Vinteln in Richtung des Brückenbauwerkes B 56 (dort: rd. 50 m zzgl. Querungshilfe in Vinteln zum bestehenden Radweg).

 

Zur Lage der v. g. Straßen- und Radwegebaumaßnahmen sind der Niederschrift als Anlagen entsprechende Übersichtspläne beigefügt.


 

6.2       Zuwendungsgewährung zum Neubau der EK 13 / EK 17 als Ortsumgehung

            Gangelt für den 1. Bauabschnitt „West“

 

Nachdem durch das Land NRW zum Neubau der Kreisstraße EK 13/EK 17 als Ortsumgehung Gangelt für den westlichen Verkehrsabschnitt von der Kreisstraße K 5 am Nahversorgungszentrum Gangelt bis zur Kreisstraße K 17 „Hanxler Straße“ die Zustimmung zum vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn erteilt worden ist (Bescheid der Bezirksregierung vom 07.06.2016), wurde durch die Verwaltungen des Kreises und der Gemeinde Gangelt zur (Vor-)Finanzierung des v. g. Teilabschnittes der Ortsumgehung der Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung über die Kostenteilung erarbeitet. Dieser sieht im Wesentlichen vor, dass sich der Kreis Heinsberg und die Gemeinde Gangelt verpflichten, die Gesamtkosten für den westlichen Verkehrsabschnitt der Ortsumgehung Gangelt (ohne die Aufwendungen für den Grunderwerb) zu gleichen Anteilen vorzufinanzieren. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr stimmte in seiner Sitzung am 27.09.2016 (TOP 6 der Niederschrift) und der Kreisausschuss in der Sitzung am 08.11.2016 dem Vorschlag der Verwaltung auf (Vor-)Finanzierung zum Neubau des 1. Verkehrsabschnittes „West“ der Ortsumgehung Gangelt und Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Gangelt hierüber zu.

 

Bekanntlich haben sich im Oktober 2016 der Bund und die Bundesländer über eine Neuordnung der Finanzbeziehungen ab 2020 dahingehend geeinigt, dass die ab 2020 entfallenden Entflechtungsmittel durch zusätzliche Leistungen des Bundes an die Bundesländer aus dem Umsatzsteueraufkommen kompensiert werden sollen. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass wider Erwarten das Land NRW zusätzliche Fördermittel für den kommunalen Straßenbau bereitstellt und sein Programmvolumen für 2017 erhöht hat. Auf der Basis der zusätzlich zugewiesenen Fördermittel wurde von der BZR Köln eine regionale Vorschlagsliste zum Programm „Stadtverkehrsförderung - kommunaler Straßenbau 2017“ für die Beschlussfassung im Regionalrat des Regierungsbezirks Köln seitens des Fachdezernates erarbeitet; die Sitzung des Regionalrates hierzu fand am 12.03.2017 statt (TOP 12 der Sitzungsvorlage). Die erarbeitete regionale Vorschlagsliste berücksichtigt für den Kreis Heinsberg den Neubau der EK 13/EK 17 als Ortsumgehung Gangelt (1. Verkehrsabschnitt „West“).

 

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die mit der Gemeinde Gangelt abgestimmte (Vor)Finanzierung der Straßenbaumaßnahme Ortsumgehung Gangelt (1. Verkehrsabschnitt) durch die Gemeinde und den Kreis mit der Ausfertigung des Erstbescheides nunmehr entbehrlich ist und förderunschädlich mit der bautechnische Realisierung begonnen werden kann. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens bei dieser Neubaumaßnahme ist geplant, nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung der Leistungen zum Neubau des Brückenbauwerkes über die Ortsumgehung durch die Verwaltung dem Fachausschuss in seiner letzten Sitzung dieses Jahres über die Durchführung der Bauarbeiten einen Vergabevorschlag zu unterbreiten und zeitnah mit der Bauausführung zu beginnen. Einen Übersichtsplan zum geplanten 1. Streckenabschnitt der Ortsumgehung Gangelt ist der Niederschrift als Anlage nochmals beigefügt.

 

 

Anmerkung:

Der Erstbescheid über die Gewährung einer Landeszuwendung über den Neubau der Ortsumgehung Gangelt (1. Streckenabschnitt) wurde zwischenzeitlich von Frau Regierungspräsidentin Walsken rechtsverbindlich unterzeichnet. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 20.06.2017 wurden die zuwendungsfähigen Gesamtkosten für den 1. Streckenabschnitt „West“ der Ortsumgehung mit 4.175.100 € festgesetzt. Bei einer 65 %igen Förderung der Straßenneubaumaßnahme entspricht das einem Gesamtförderbetrag von 2.713.800 €.