Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt aus den 2 genannten Wahlvorschlägen einen Stellvertreter für den LandesSportBund NRW in den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde.


Nach § 70 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) werden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei den Unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet. Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

1.                                den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreien,

2.                                der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz       vermitteln und

3.                                bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

 

Die Beiräte sind vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde zu hören, bei der sie eingerichtet sind. Die Beteiligung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde richtet sich im Übrigen nach den näheren Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes.

 

Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus

-          drei Vertretern/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU

-          je zwei Vertretern/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU)

-          einem/einer Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V. (SDW),

-          zwei Vertretern/innen des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,

-          einem/einer Vertreter/in des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.,

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetz anerkannten Vereinigungen der Jäger,

-          einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

-          einem/einer Vertreter/in des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e. V. und

-          einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.

 

Die Mitglieder des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde werden auf Vorschlag der oben aufgeführten Vereinigungen von der Vertretungskörperschaft des Kreises für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft gewählt. In die Beiräte sollen nur Personen bestellt oder gewählt werden, die ihre Wohnung im Bezirk der betreffenden Landschaftsbehörde haben. Bedienstete des Kreises dürfen dem Beirat nicht angehören.

 

Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat die Wahl des derzeitigen Naturschutzbeirats (vormals: Landschaftsbeirats) in der Sitzung am 3. Juli 2014 bzw. 30. September 2014 (Ergänzungswahl) vorgenommen.

 

Der LandesSportBund NRW e.V. hat nun folgende personelle Änderung zum 01.07.2017 mitgeteilt:

 

Die bis dato gewählte Stellvertreterin Margit Jansen scheidet aus. Für den vakant werdenden Sitz des Stellvertreters werden folgende Personen zur Wahl vorgeschlagen:

 

1.      David Rosenkranz, Stapper Str. 36, 52525 Heinsberg

2.      Peter Derichs, Ullrichstr. 8, 52525 Heinsberg (alternativ)