Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:


a)        Beitritt des Kreises Heinsberg zum 01.07.2017 (Aktualisierte Fassung)

 

Seit im Kreis Heinsberg vor mehr als zwei Jahrzehnten mit einer strukturierten Tourismusentwicklung und -förderung begonnen wurde, hat sich der Tourismus deutlich verändert. Er schafft nicht nur erkennbar Arbeitsplätze und Wertschöpfung, sondern trägt auch zur positiven Imagebildung für unsere Region bei. In den letzten Jahren zeigt sich zunehmend, dass „Naherholung und Tourismus“ im Kreis Heinsberg ein nicht zu unterschätzendes Element einer zukunftsorientierten regionalen Wirtschafts- und Strukturentwicklung werden kann, wenn man auch in diesem Bereich – ähnlich wie in der klassischen Wirtschaftsförderung – stringent eine zielorientierte Entwicklung vorantreibt.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Heinsberger Tourist-Service e.V. (HTS) 2015 ein regionales Tourismuskonzept für den Kreis Heinsberg in Auftrag gegeben. Im Rahmen des im Juni 2016 vorgestellten Endberichts empfiehlt der Gutachter (dwif consult, München) neben einer inhaltlichen Konzentration und einer stringenten Weiterentwicklung der erkennbaren touristischen Stärken des Kreises Heinsberg auch eine organisationsstrategische Neuaufstellung der Tourismusförderung und -entwicklung im Kreis.

 

Dazu gehört zum einen eine engere Verzahnung zwischen dem HTS und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft GmbH für den Kreis Heinsberg (WFG) bzw. eine Integration der Tourismusentwicklung und -förderung in die WFG, um effektiver agieren zu können. Die dazu erforderlichen Vorarbeiten und die Vorbereitung der entsprechenden Beschlüsse sind derzeit im Gange.

 

Aufgrund eines national und international wirkenden touristischen Marketings für den Kreis empfiehlt der Gutachter aber auch eine engere Zusammenarbeit mit überregional tätigen Tourismuseinrichtungen. Der ideale Partner für den Kreis Heinsberg sei in diesem Kontext allerdings nicht die Region Aachen/Eifel, sondern eindeutig die nördlich angrenzende Region Niederrhein. Eine Zusammenarbeit mit dem Niederrhein verspreche nicht nur eine optimierte touristische Vermarktung des Kreises Heinsberg in einem starken Verbund, sondern auch weitere wichtige Impulse für die touristische Entwicklung im Kreis.

 

Die Verwaltung und der HTS bzw. die für das operative Geschäft zuständige WFG haben deswegen Kontakt zur Niederrhein Tourismus GmbH aufgenommen.

 

Die Niederrhein Tourismus GmbH als touristischer Dachverband für die Region Niederrhein mit Sitz in Viersen wurde 2004 gegründet. Gesellschafter sind die Kreise Kleve (Wirtschaftsförderungsgesellschaft – WFG), Viersen (WFG) und Wesel. Die Stadt Krefeld war bis zum 31.12.2013 ebenfalls Gesellschafterin. Deren Anteil verbleibt bei der Niederrhein Tourismus GmbH.

 

Die wesentlichen Aufgaben der Niederrhein Tourismus GmbH umfassen:

 

a)      Erstellung und Vertrieb der „Katalogfamilie“ der Dachmarke Niederrhein,

b)      Messeauftritte und –beteiligungen national und international,

c)      regionale und überregionale touristische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Internetpräsenz,

d)     Mitgliedschaft im Dachverband Tourismus NRW e.V.,

e)      Netzwerkbildung zwischen der kommunalen und regionalen Ebene sowie den lokalen touristischen Leistungsanbietern,

f)       Strategieplanung und Umsetzung im Bereich der Vermarktung und Vertrieb.

 

Die Geschäftskosten beziffern sich für jeden Gesellschafter/jede Gesellschafterin auf derzeit 50.000,00 € jährlich und beinhalten die Kosten für die Mitgliedschaft im Dachverband Tourismus NRW e. V. sowie Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle mit Sitz in Viersen. Darüber hinaus beträgt der für alle Gesellschafter gleichwertige Gesellschaftsanteil derzeit einmalig 6.250,00 €. Das Stammkapital beziffert sich insgesamt für die fünf Gesellschafter auf 31.250,00 €.

 

Der Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrages ist der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses (Anlage) beigefügt.

 

Der Beitritt zur Gesellschaft unterliegt gem. § 115 GO der Anzeigepflicht bei der Kommunalaufsicht.

 

Zur Finanzierung wird Folgendes angemerkt: Der einmalige Geschäftsanteil von 6.250,00 € könnte aus dem Investitionsabrechnungsobjekt I 1501004 – Beteiligung unterhalb der Wertgrenze bestritten werden. Die anteiligen Geschäftskosten für das Jahr 2017 in Höhe von 25.000,00 € bei einem Beitritt zum 01.07.2017 wären im Rahmen der Haushaltsabwicklung 2017 bereitzustellen und die Haushaltsmittel von 50.000,00 € jährlich ab dem Haushalt 2018 einzuplanen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.02.2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Kreis Heinsberg beabsichtigt, der Niederrhein Tourismus GmbH bis spätestens zum 01.01.2018 beizutreten. Der Landrat wird ermächtigt, die hierzu notwendigen vertraglichen Regelungen vorzubereiten und alsdann dem Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus, dem Kreisausschuss und Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.“

 

Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus hat sodann in seiner Sitzung am 18.05.2017 den Beschluss gefasst, der Niederrhein Tourismus GmbH zum 01.07.2017 beizutreten.

 

b)       Bestellung eines Vertreters/einer Vertreterin für die Gesellschafterversammlung und von  Vertretern bzw. Vertreterinnen für den Aufsichtsrat

 

Gesellschafterversammlung

 

Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages entsendet der Kreis Heinsberg einen Vertreter oder eine Vertreterin in die Gesellschafterversammlung und benennt gleichzeitig die Stellvertretung.

 

Folgender Vorschlag wird hierzu unterbreitet:

 

Vertreter:        Landrat Stephan Pusch

Stellvertreter:  WFG-Geschäftsführer Ulrich Schirowski

 

Aufsichtsrat

 

Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat derzeit aus neun Mitgliedern. Durch den Beitritt des Kreises Heinsberg soll diese Zahl auf 12 erhöht werden. Bei den drei nun zu benennenden Vertretungen muss der Landrat oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r des Kreises dazu zählen.

 

Folgende Vorschläge werden hierzu unterbreitet:

 

 

Mitglied

Stellv. Mitglied

Verwaltung

Landrat Stephan Pusch

Allg. Vertreterin Liesel Machat

CDU

Dr. Ferdinand Schmitz

Erwin Dahlmanns

SPD

Heinz Theo Tholen

Waltraud Kurth

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 20.06.2017 führt Landrat Pusch aus, dass die CDU-Fraktion zwischenzeitlich am 19.06.2017 Herrn Dr. Ferdinand Schmitz als ordentliches Mitglied sowie Herrn Erwin Dahlmanns als stellvertretendes Mitglied für den Aufsichtsrat der Niederrhein Tourismus GmbH vorgeschlagen hat.

 

Des Weiteren teilt die SPD in der Sitzung noch eine Änderung zur Besetzung des Aufsichtsrats der Niederrhein Tourismus GmbH mit. Anstelle des Herrn Dietmar Moll wird Herr Heinz-Theo Tholen als ordentliches Mitglied der SPD vorgeschlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

Befangen: