Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Heinsberg beteiligt sich unter dem Vorbehalt einer Förderung durch das Land im Jahr 2018 am Landesprogramm „KulturRucksack NRW“. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen Kulturprojekte zu realisieren. 


Seit dem Jahr 2013 beteiligt sich der Kreis Heinsberg auf der Grundlage des Beschlusses des Kreisausschusses vom 13.12.2012 am Landesprogramm „KulturRucksack NRW“. Dieses  seinerzeit vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) – jetzt Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen – aufgelegte Landesprogramm soll jungen Menschen im Alter von 10 bis 14 Jahren zugutekommen. Das Land stellt den Kommunen, die sich an diesem Programm beteiligen, jährlich einen Betrag in Höhe von 4,40 € pro Kind/Jugendlichen zur Verfügung. Mit Erlass vom 25.01.2017 hat das Ministerium mitgeteilt, dass davon ausgegangen werde, dass „die Kommune/der Verbund zur Durchführung des Programms „KulturRucksack NRW“ einen angemessenen Eigenanteil erbringt“. Für das Jahr 2017 wurden dem Kreis Heinsberg pauschale Landesmittel in Höhe von 55.369,60  € im Rahmen des Förderprogramms „KulturRucksack NRW“ zur Verfügung gestellt; zusätzlich standen im Haushalt Kreismittel zur Umsetzung dieses Landesprogramms in Höhe von 14.000,00 € bereit. Aufgrund der angemeldeten Projekte werden in diesem Jahr voraussichtlich ca. 570 Kinder und Jugendliche an dem Landesprogramm teilnehmen. Es wurden seitens des Kreises insgesamt 40 kreative Projekte aus verschiedenen Bereichen, z. B. Mal- und Graffitiprojekte, Theater- und Literaturprojekte, Zirkus und Tanz, mit einem Gesamtfinanzvolumen in Höhe von ca. 61.883,00 € bewilligt. Da das Landesprogramm sehr gut angenommen wird und geeignet ist, Kinder und Jugendliche für die Kultur zu begeistern, schlägt die Verwaltung vor, das Projekt vorbehaltlich einer Zuwendung entsprechender Mittel durch das Land auch im Jahr 2018 fortzuführen. Finanzmittel in Höhe von 68.700,00 € (voraussichtliche Landesförderung in Höhe von 55.000,00 € (80 %) und Anteil des Kreises in Höhe von 13.700,00 € (20 %)) sind im Entwurf des Haushalts 2018 eingeplant.