Sitzung: 19.09.2017 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: 0215/2017
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 06.07.2017 mit ergänzendem Schreiben vom 06.09.2017 sowie der Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 27.08.2017 sind der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses vom 19.09.2017 als Anlagen beigefügt.
Landrat Pusch erläutert in der Sitzung des Kreisausschusses Folgendes:
„Aktuell gibt es im Kreis Heinsberg vier Förderschulen:
- Janusz-Korczak-Schule, Geilenkirchen,
Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“,
- Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule, Gangelt
und Oberbruch, Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“,
„Lernen“ und „Sprache“,
- Rurtal-Schule, Oberbruch, Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“, und
- Peter-Jordan-Schule, Förderschwerpunkte
„Emotionale und soziale Entwicklung“, „Lernen“ und „Sprache“, Trägerschaft
Stadt Hückelhoven.
Insgesamt werden im Schuljahr 2017/2018 aktuell ca. 700 Schülerinnen und
Schüler an den Förderschulen im Kreis Heinsberg unterrichtet. Im Vergleich zum
Schuljahr 2016/2017 ist die Anzahl der Förderschulen von sechs auf vier
gesunken durch Schließung der Gebrüder-Grimm-Schule, Förderschwerpunkt „Sprache“,
sowie der Pestalozzi-Schule, Förderschwerpunkt „Lernen“, in der Trägerschaft
der Stadt Erkelenz.
Die
Janusz-Korczak-Schule nimmt bereits seit drei Jahren keine neuen Schüler/innen
mehr zur Klassenbildung auf. Nach derzeitiger Beschlusslage würde zum Ende des
Schuljahres 2019/2020 mit der Klasse 10 die Schule endgültig auslaufen.
Die
nunmehr beantragte Fortführung der Schule hätte nach derzeitigem Kenntnisstand
als Neuerrichtung zu erfolgen. Der seinerzeitige Auflösungsbeschluss hat
bereits weitergehende Rechtswirkungen erzeugt. Ein eventueller
Neuerrichtungsbeschluss des Schulträgers hat nach Maßgabe einer anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung zu erfolgen und bedarf der Genehmigung der oberen
Schulaufsicht.
Aufgrund
des Beschlusses des Kreisausschusses vom 08.11.2016, die kreisweite
Schulentwicklungsplanung aus dem Jahre 2010 fortzuschreiben, wurde die
Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, mit der Erstellung eines Gutachtens
beauftragt. Diese wurde vonseiten der Verwaltung u. a. gebeten, unter der Voraussetzung
einer entsprechenden politischen Beschlussfassung zeitnah zu untersuchen,
welche Auswirkungen die etwaige Fortführung der Janusz-Korczak-Schule unter
Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung hätte, insbesondere mit Blick auf
die bestehenden Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens.
Die
Janusz-Korczak-Schule des Kreises Heinsberg ist derzeit in einem Gebäude, das
im Eigentum der Stadt Geilenkirchen steht, untergebracht. Nach Auskunft der
Stadt Geilenkirchen wird der Kreis voraussichtlich in den nächsten Tagen die
Kündigung des Mietvertrages mit Wirkung zum 01.08.2018 erhalten. Die Verwaltung
sucht derzeit nach alternativen Räumlichkeiten. Inzwischen liegt der Stadt
Heinsberg eine entsprechende Anfrage des Kreises bezüglich leerstehender
Schulgebäude vor.
Die
untere Schulaufsicht hat ausdrücklich auf die Verfahrensbeteiligung und
Beratungsfunktion der oberen Schulaufsicht hingewiesen. Sie wünsche sich einen
intensiven Beratungs- und Diskussionsprozess, der neben einer möglichen Neukonzeptionierung
der Janusz-Korczak-Schule auch die Auswirkungen auf die bestehende
Schullandschaft sowie die Bedarfe der betroffenen Schülerinnen und Schüler und
deren Eltern in den Blick nehme. Die Unterstützung durch begleitende Beratung
der komplexen Abwägungsentscheidungen wurde durch die untere Schulaufsicht
zugesagt. Ebenfalls hat sich das Kollegium der Janusz-Korczak-Schule
positioniert und sich schriftlich (eingegangen am 06.09.2017) ausdrücklich für
einen Erhalt der Schule ausgesprochen.
Besonders
hinzuweisen ist darauf, dass die Personalhoheit für lehrendes Personal an
öffentlichen Schulen ausschließlich dem Land obliegt, nicht dem Schulträger.
Durch Rechtsverordnung ist das Verfahren für die Ermittlung der Zahl der
Lehrerstellen geregelt. Diesen Vorgaben entsprechend stellt das Land die
notwendigen Lehrerstellen zur Verfügung.
Über die
weitere Entwicklung wird die Verwaltung in der Schulausschusssitzung am
19.10.2017 sowie bei der diesjährigen Sitzung des „Runden Tisches zur
kreisweiten Schulentwicklungsplanung“, die voraussichtlich im November/Dezember
d. J. stattfinden wird, berichten.
Im
Ergebnis ist festzustellen, dass
- Gespräche mit der Stadt
Geilenkirchen aufgrund der angekündigten Kündigung nicht mehr zielführend sind
(siehe Ziffern 3 der Anträge der CDU- und FDP-Kreistagsfraktion),
- bezüglich der angesprochenen
Personalentscheidungen (Antrag der FDP-Kreistagsfraktion Ziffer 4) der Kreis
keinerlei Zuständigkeit hat.
Zu
Ziffer 5 des FDP-Antrages ist darauf hinzuweisen, dass die Schulleitung – nicht
der Schulträger – gemäß Schulgesetz NRW
über die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen entscheidet; in Einzelfällen
ggf. die Schulaufsicht.
Zu
Ziffer 6 des Antrages der FDP-Kreistagsfraktion wird auf meine Ausführungen zum
derzeit laufenden Verfahren der kreisweiten Schulentwicklungsplanung verwiesen,
wo entsprechende Daten gutachterlich in Kooperation mit allen Schulträgern im
Kreis Heinsberg erhoben werden.“
Anschließend betonen Fraktionsvorsitzender Reyans (CDU) und Fraktionsvorsitzender Lenzen (FDP), dass der Erhalt der Förderschule das Ziel der Fraktionen sei, welches durch den Prüfauftrag an die Verwaltung schnellstmöglich erreicht werden solle.
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FW und insbesondere die Fraktion SPD wehren sich vehement gegen eine Beschlussfassung über die Anträge der CDU und FDP im Kreisausschuss. Die Entscheidung über einen Prüfauftrag an die Verwaltung müsse dem Schulausschuss als Fachgremium vorbehalten bleiben. Die Ausschusssitzung im Oktober müsse daher abgewartet werden, es bestehe keine Eile zur Handlung.
CDU und FDP bestehen dennoch auf eine Beschlussfassung, da dadurch schon Vorarbeiten geleistet würden, auf die der Schulausschuss aufbauen könne. Sodann lässt Landrat Pusch über den weitestgehenden Antrag der CDU und FDP abstimmen.