Der Antrag der CDU-Fraktion vom 06.07.2017 mit ergänzendem Schreiben vom 06.09.2017 sowie der Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 27.08.2017 sind der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses vom 19.09.2017 als Anlagen beigefügt.

 

Landrat Pusch erläutert in der Sitzung des Kreisausschusses Folgendes:

Aktuell gibt es im Kreis Heinsberg vier Förderschulen:

 

-    Janusz-Korczak-Schule, Geilenkirchen, Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“,

-    Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule, Gangelt und Oberbruch, Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Lernen“ und „Sprache“,

-    Rurtal-Schule, Oberbruch, Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, und

-    Peter-Jordan-Schule, Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Lernen“ und „Sprache“, Trägerschaft Stadt Hückelhoven.

 

Insgesamt werden im Schuljahr 2017/2018 aktuell ca. 700 Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen im Kreis Heinsberg unterrichtet. Im Vergleich zum Schuljahr 2016/2017 ist die Anzahl der Förderschulen von sechs auf vier gesunken durch Schließung der Gebrüder-Grimm-Schule, Förderschwerpunkt „Sprache“, sowie der Pestalozzi-Schule, Förderschwer­punkt „Lernen“, in der Trägerschaft der Stadt Erkelenz.

 

Die Janusz-Korczak-Schule nimmt bereits seit drei Jahren keine neuen Schüler/innen mehr zur Klassenbildung auf. Nach derzeitiger Beschlusslage würde zum Ende des Schuljahres 2019/2020 mit der Klasse 10 die Schule endgültig auslaufen.

 

Die nunmehr beantragte Fortführung der Schule hätte nach derzeitigem Kenntnisstand als Neuerrichtung zu erfolgen. Der seinerzeitige Auflösungsbeschluss hat bereits weitergehende Rechtswirkungen erzeugt. Ein eventueller Neuerrichtungsbeschluss des Schulträgers hat nach Maßgabe einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung zu erfolgen und bedarf der Genehmigung der oberen Schulaufsicht.

 

Aufgrund des Beschlusses des Kreisausschusses vom 08.11.2016, die kreisweite Schulentwicklungsplanung aus dem Jahre 2010 fortzuschreiben, wurde die Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Diese wurde vonseiten der Verwaltung u. a. gebeten, unter der Voraussetzung einer entsprechenden politischen Beschlussfassung zeitnah zu untersuchen, welche Auswirkungen die etwaige Fortführung der Janusz-Korczak-Schule unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung hätte, insbesondere mit Blick auf die bestehenden Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens.

 

Die Janusz-Korczak-Schule des Kreises Heinsberg ist derzeit in einem Gebäude, das im Eigentum der Stadt Geilenkirchen steht, untergebracht. Nach Auskunft der Stadt Geilenkirchen wird der Kreis voraussichtlich in den nächsten Tagen die Kündigung des Mietvertrages mit Wirkung zum 01.08.2018 erhalten. Die Verwaltung sucht derzeit nach alternativen Räumlichkeiten. Inzwischen liegt der Stadt Heinsberg eine entsprechende Anfrage des Kreises bezüglich leerstehender Schulgebäude vor.

 

Die untere Schulaufsicht hat ausdrücklich auf die Verfahrensbeteiligung und Beratungsfunktion der oberen Schulaufsicht hingewiesen. Sie wünsche sich einen intensiven Beratungs- und Diskussionsprozess, der neben einer möglichen Neukonzeptionierung der Janusz-Korczak-Schule auch die Auswirkungen auf die bestehende Schullandschaft sowie die Bedarfe der betroffenen Schülerinnen und Schüler und deren Eltern in den Blick nehme. Die Unterstützung durch begleitende Beratung der komplexen Abwägungsentscheidungen wurde durch die untere Schulaufsicht zugesagt. Ebenfalls hat sich das Kollegium der Janusz-Korczak-Schule positioniert und sich schriftlich (eingegangen am 06.09.2017) ausdrücklich für einen Erhalt der Schule ausgesprochen.

 

Besonders hinzuweisen ist darauf, dass die Personalhoheit für lehrendes Personal an öffentlichen Schulen ausschließlich dem Land obliegt, nicht dem Schulträger. Durch Rechtsverordnung ist das Verfahren für die Ermittlung der Zahl der Lehrerstellen geregelt. Diesen Vorgaben entsprechend stellt das Land die notwendigen Lehrerstellen zur Verfügung.

 

Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung in der Schulausschusssitzung am 19.10.2017 sowie bei der diesjährigen Sitzung des „Runden Tisches zur kreisweiten Schulentwicklungsplanung“, die voraussichtlich im November/Dezember d. J. stattfinden wird, berichten.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass

 

-    Gespräche mit der Stadt Geilenkirchen aufgrund der angekündigten Kündigung nicht mehr zielführend sind (siehe Ziffern 3 der Anträge der CDU- und FDP-Kreistagsfraktion),

-    bezüglich der angesprochenen Personalentscheidungen (Antrag der FDP-Kreistagsfraktion Ziffer 4) der Kreis keinerlei Zuständigkeit hat.

 

Zu Ziffer 5 des FDP-Antrages ist darauf hinzuweisen, dass die Schulleitung – nicht der Schulträger –  gemäß Schulgesetz NRW über die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen entscheidet; in Einzelfällen ggf. die Schulaufsicht.

 

Zu Ziffer 6 des Antrages der FDP-Kreistagsfraktion wird auf meine Ausführungen zum derzeit laufenden Verfahren der kreisweiten Schulentwicklungsplanung verwiesen, wo entsprechende Daten gutachterlich in Kooperation mit allen Schulträgern im Kreis Heinsberg erhoben werden.“

 

Anschließend betonen Fraktionsvorsitzender Reyans (CDU) und Fraktionsvorsitzender Lenzen (FDP), dass der Erhalt der Förderschule das Ziel der Fraktionen sei, welches durch den Prüfauftrag an die Verwaltung schnellstmöglich erreicht werden solle.

 

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FW und insbesondere die Fraktion SPD wehren sich vehement gegen eine Beschlussfassung über die Anträge der CDU und FDP im Kreisausschuss. Die Entscheidung über einen Prüfauftrag an die Verwaltung müsse dem Schulausschuss als Fachgremium vorbehalten bleiben. Die Ausschusssitzung im Oktober müsse daher abgewartet werden, es bestehe keine Eile zur Handlung.

 

CDU und FDP bestehen dennoch auf eine Beschlussfassung, da dadurch schon Vorarbeiten geleistet würden, auf die der Schulausschuss aufbauen könne. Sodann lässt Landrat Pusch über den weitestgehenden Antrag der CDU und FDP abstimmen.