Landrat Pusch führt in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt aus:

„Mit Schreiben vom 05.09.2017 bittet die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen um Beantwortung folgender Frage:

 

Welche Stellungnahme hat die Verwaltung zum Antrag vom 24.08.2016 auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gemäß §§ 6 ff Bundesberggesetz für das Feld „Sofia“ abgegeben?

 

Die Verwaltung hat sich in Ihrer Stellungnahme vom 27.10.2016 gegen die Erteilung der Erlaubnis ausgesprochen. Das Vorhaben ist gefährdend für Mensch und Umwelt. Die natürlichen Gegebenheiten im Kreis Heinsberg, wie zum Beispiel die Lage in der Erdbebenzone 2 oder der geologische Aufbau des Untergrundes mit mächtigen Grundwasserleitern und diversen aktiven Störungszonen, sind für die notwendigen tiefen Bohrungen kritisch zu bewerten. Weiterhin sind durch die Unternehmungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen bei der dichten Besiedelung im Kreisgebiet, sowie in den sich großräumig im Kreisgebiet erstreckenden Trinkwassereinzugsgebieten, massive negative Einwirkungen zu befürchten. Durch den Bohrvorgang und den Einsatz von wassergefährdenden Spülzusätzen können die zur Trinkwasserförderung genutzten Grundwasserleiter verunreinigt werden. Durch den „Back Flow“ des Bohrkleins an die Oberfläche können ebenfalls schädliche Substanzen in die oberen Trinkwasserhorizonte oder die Oberfläche gelangen und diese kontaminieren. Flächenverluste durch Förderbrunnennetze wären enorm und eventuelle notwendige Grundwasserabsenkungen könnten ähnliche Auswirkungen wie in der Braunkohleförderung einnehmen.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Rahmen des Verfahrens die Bedenken der Verwaltung gegeneinander und untereinander abgewogen und die Erlaubnis zur Aufsuchung erteilt, da es sich bisher noch nicht um konkret geplante Maßnahmen handelt, welche in gesonderten Betriebsplanverfahren erneut zu beantragen seien.“

 

 


 

 


 

Nein:

 

Enthaltung:

 

Befangen: