Sitzung: 19.09.2017 Kreisausschuss
Vorlage: 0216/2017
Landrat Pusch führt in der Sitzung des Kreisausschusses wie folgt aus:
„Mit
Schreiben vom 05.09.2017 bittet die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen um
Beantwortung folgender Frage:
Welche
Stellungnahme hat die Verwaltung zum Antrag vom 24.08.2016 auf die Erteilung
einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken
gemäß §§ 6 ff Bundesberggesetz für das Feld „Sofia“ abgegeben?
Die
Verwaltung hat sich in Ihrer Stellungnahme vom 27.10.2016 gegen die Erteilung
der Erlaubnis ausgesprochen. Das Vorhaben ist gefährdend für Mensch und Umwelt.
Die natürlichen Gegebenheiten im Kreis Heinsberg, wie zum Beispiel die Lage in
der Erdbebenzone 2 oder der geologische Aufbau des Untergrundes mit mächtigen
Grundwasserleitern und diversen aktiven Störungszonen, sind für die notwendigen
tiefen Bohrungen kritisch zu bewerten. Weiterhin sind durch die Unternehmungen
zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen bei der dichten Besiedelung im
Kreisgebiet, sowie in den sich großräumig im Kreisgebiet erstreckenden
Trinkwassereinzugsgebieten, massive negative Einwirkungen zu befürchten. Durch
den Bohrvorgang und den Einsatz von wassergefährdenden Spülzusätzen können die
zur Trinkwasserförderung genutzten Grundwasserleiter verunreinigt werden. Durch
den „Back Flow“ des Bohrkleins an die Oberfläche können ebenfalls schädliche
Substanzen in die oberen Trinkwasserhorizonte oder die Oberfläche gelangen und
diese kontaminieren. Flächenverluste durch Förderbrunnennetze wären enorm und
eventuelle notwendige Grundwasserabsenkungen könnten ähnliche Auswirkungen wie
in der Braunkohleförderung einnehmen.
Die
Bezirksregierung Arnsberg hat im Rahmen des Verfahrens die Bedenken der
Verwaltung gegeneinander und untereinander abgewogen und die Erlaubnis zur
Aufsuchung erteilt, da es sich bisher noch nicht um konkret geplante Maßnahmen
handelt, welche in gesonderten Betriebsplanverfahren erneut zu beantragen
seien.“
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Nein: |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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