Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag verabschiedet den ersten Gleichstellungsplan des Kreises Heinsberg in der der Einladung zur Kreisausschusssitzung beigefügten Fassung. 


Nach der Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) vom 09.11.1999 hat der Kreis Heinsberg statt des bisherigen Frauenförderplanes nunmehr einen sog. Gleichstellungsplan zu erstellen. Der fünfte Frauenförderplan des Kreises Heinsberg ist durch Beschluss des Kreistages vom 20.03.2014 in Kraft getreten. Er galt gemäß § 5a Abs. 1 LGG für eine Laufzeit von drei Jahren.

 

Nunmehr wurde von der neuen Regelung des § 5 LGG Gebrauch gemacht und der Gleichstel-lungsplan für einen Zeitraum von 5 Jahren erstellt. Aufgrund der langen Laufzeit ist gem. § 5 Abs. 7 LGG nach spätestens 2 Jahren die Zielerreichung zu überprüfen und ggfs. Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit zu ergreifen oder anzupassen.

 

Nach Ablauf des Gleichstellungsplanes hat die Dienststelle einen Bericht über die Personal-entwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und den Gleichstellungsplan fortzuschreiben.

 

Der Entwurf des Gleichstellungsplanes schreibt den fünften Frauenförderplan hinsichtlich Inhalt und Aufbau fort. Neben den statistischen Erfordernissen wurden erneut verschiedenste Handlungsfelder (z. B. Personalentwicklung, Ausbildung, Fortbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Arbeitsklima, Verwaltungsmodernisierung und Controlling) betrachtet und jeweils konkrete Maßnahmen der Verwaltung festgelegt. 

 

Ein Entwurf des ersten Gleichstellungsplanes des Kreises Heinsberg (2017 - 2021) sowie der Bericht zum fünften Frauenförderplan des Kreises Heinsberg ist der Einladung zur Kreisaus-schusssitzung als Anlage beigefügt.

 

Sowohl der Bericht als auch der Entwurf des Gleichstellungsplanes sind in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten erstellt worden.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat der Personalrat dem Gleichstellungsplan zugestimmt.