Landrat Pusch führt hierzu in der Sitzung des Kreistages aus:

Wie viele Leiharbeiter wurden in 2016 durch das Jobcenter in Leiharbeitsstellen vermittelt?

Wie hoch war die Steigerung, soweit dies geschehen ist, gegenüber 2015.

 

Die Geschäftsstatistik der BA liefert keine Aussagen zu Vermittlungen nach Branchen, sondern weist Abgänge in die Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt aus. Insofern kann die Frage, wie viele Leiharbeiter durch das Jobcenter in Leiharbeitsstellen vermittelt wurden nur bedingt beantwortet werden, da ein Abgang auch „durch die Person selbst gesucht“ erfolgen kann.

 

Jahresdurchschnittlich wurden 2016 im Kreis Heinsberg insgesamt 632 Abgänge für den Rechtskreis SGB II zu Personaldienstleistern gezählt; das waren 12,6% (-91) weniger als im Vorjahr.

 

Im Vergleich mit der landesweiten Entwicklung nahm die Zahl der Abgänge zu Leiharbeitsfirmen im Kreis Heinsberg damit überdurchschnittlich ab. Landesweit war ein Rückgang um 2,3% zu verzeichnen. 

 

Diese Entwicklung korrespondiert auch mit dem Strukturanteil der Arbeitnehmerüberlassung an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Kreis. Dieser lag im vergangenen Jahr bei 0,8% und damit erheblich niedriger als in NRW. Landesweit beträgt der Anteil 2,9%.

 

Leiharbeit kann für geringer qualifizierte Personen eine Brücke in eine dauerhaftere Beschäftigung sein. Das Jobcenter nutzt daher auch diesen Weg, um Arbeitslosen wieder eine neue Beschäftigungsperspektive zu erschließen. Der Fokus liegt bei den Vermittlungsaktivitäten jedoch auf einer möglichst dauerhaften und bedarfsdeckenden Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, um langfristigem Leistungsbezug entgegenzuwirken.“