Sitzung: 28.09.2017 Kreistag
Vorlage: 0222/2017
Landrat Pusch führt hierzu in der Sitzung des Kreistages aus:
Wie viele Leiharbeiter wurden in 2016 durch
das Jobcenter in Leiharbeitsstellen vermittelt?
Wie hoch war die Steigerung, soweit dies
geschehen ist, gegenüber 2015.
Die
Geschäftsstatistik der BA liefert keine Aussagen zu Vermittlungen nach
Branchen, sondern weist Abgänge in die Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt aus.
Insofern kann die Frage, wie viele Leiharbeiter durch das Jobcenter in
Leiharbeitsstellen vermittelt wurden nur bedingt beantwortet werden, da ein
Abgang auch „durch die Person selbst gesucht“ erfolgen kann.
Jahresdurchschnittlich
wurden 2016 im Kreis Heinsberg insgesamt 632 Abgänge für den Rechtskreis SGB II
zu Personaldienstleistern gezählt; das waren 12,6% (-91) weniger als im
Vorjahr.
Im
Vergleich mit der landesweiten Entwicklung nahm die Zahl der Abgänge zu
Leiharbeitsfirmen im Kreis Heinsberg damit überdurchschnittlich ab. Landesweit
war ein Rückgang um 2,3% zu verzeichnen.
Diese
Entwicklung korrespondiert auch mit dem Strukturanteil der
Arbeitnehmerüberlassung an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im
Kreis. Dieser lag im vergangenen Jahr bei 0,8% und damit erheblich niedriger
als in NRW. Landesweit beträgt der Anteil 2,9%.
Leiharbeit kann für geringer qualifizierte Personen eine Brücke in eine dauerhaftere Beschäftigung sein. Das Jobcenter nutzt daher auch diesen Weg, um Arbeitslosen wieder eine neue Beschäftigungsperspektive zu erschließen. Der Fokus liegt bei den Vermittlungsaktivitäten jedoch auf einer möglichst dauerhaften und bedarfsdeckenden Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, um langfristigem Leistungsbezug entgegenzuwirken.“