Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 48, Enthaltungen: 0

Es wird auf den der Einladung zur Kreistagssitzung als Anlage beigefügten Antrag der AfD-Fraktion vom 11.09.2017 verwiesen.

 

Landrat Pusch führt in der Sitzung des Kreistages wie folgt dazu aus:

Mit Beschluss des Kreistages vom 18.12.2008 hat der Kreis die Umsetzung einer politischen Bildungsoffensive gegen extreme Parteien beschlossen und stellt seitdem zur Durchführung Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 25.000,00 € bereit. Neben der Organisation von kreiseigenen Maßnahmen werden schwerpunktmäßig Aktivitäten und Projekte von z. B. Schulen finanziell unterstützt.

 

Am 03.02.2016 haben sich im Rahmen eines Erörterungsgespräches alle Fraktions­vorsitzenden der im Kreistag vertretenden Parteien damit einverstanden erklärt, das Bündnis gegen Rechts aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen und eine Koordination auf Honorarbasis zu finanzieren, da aufgrund des Ehrenamtes im Bündnis eine notwendige Koordination und Administration nicht zu realisieren war.

 

Mit Wirkung zum 01.03.2016 wurde ein Honorarvertrag zur personellen Unterstützung des Bündnisses gegen Rechts abgeschlossen. Die Auszahlung des vereinbarten Honorars wird seither monatlich nach Vorlage eines vereinfachten Tätigkeitsberichtes abgerechnet. Als Tätigkeitsschwerpunkte gemäß den Tätigkeitsberichten sind u. a. zu nennen: Pflege der Internetseite, Aufbau und Pflege eines Mail-Verteilers, Recherche, Aufbereitung und Verteilung von Informationen, Vernetzung mit Akteuren, Koordination von Ausstellungen, Vorbereitung eines Filmprojektes, Organisation und Durchführung von Sprecherkreistreffen, Planung der Mitgliederversammlung, Planung und Organisation des kreisweiten Aktionstages, Konzeptentwicklung für Seminare und Informationsveranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus, Interkulturelle Kompetenz und Demokratieentwicklung, Teilnahme an Veranstaltungen von Kooperationspartnern. Nach Beendigung der Honorartätigkeit auf Wunsch der Honorarkraft wurde im März 2017 von dieser ein Jahresbericht vorgelegt. Mit Wirkung zum 01.06.2017 wurde mit der Nachfolgerin ebenso ein Honorarvertrag abgeschlossen. Der Honorarvertrag beinhaltet kein Weisungsrecht des Kreises gegenüber der Koordinatorin.

 

Bei dem Bündnis handelt es sich um einen offenen Zusammenschluss von Personen und Institutionen ohne besondere Rechtsform. Mitglieder sind neben dem Kreis Heinsberg u. a. Bürgerinnen und Bürger, alle zehn Städte und Gemeinden des Kreises, AWO, Diakonie, Caritas, Kath. Jugendarbeit in der Region, Ev. Kirche. Das Bündnis gegen Rechts organisiert sich über einen Sprecherkreis; die Administration und Koordination erfolgt über die vom Kreis finanzierte Honorarkraft.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte diese Förderpraxis wie bisher fortgeführt werden.“

Daraufhin äußert Fraktionsvorsitzender Reyans (CDU), dass seine Fraktion den Antrag ablehnt. Er hätte sich gewünscht, dass die AfD statt dieses Antrages lieber recherchiert hätte, was das Bündnis leistet. Darüber hinaus hätte er eine nähere Erläuterung des Antrages befürwortet.

 

Fraktionsvorsitzender Derichs (SPD) betont, dass auch die SPD den Antrag ablehnt und er die Arbeit des Bündnisses gegen Rechts sehr schätzt. Wenn die AfD nicht mit der Ausrichtung des Bündnisses einverstanden sei, dann solle sie dies offen sagen.

 

Auch Fraktionsvorsitzende Meurer (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion den Antrag ablehnt. Sie stimmt der AfD dahingehend zu, dass das Bündnis tatsächlich nicht neutral sei. Grundlage hierfür sei Artikel 1 Grundgesetz, d.h. es richte sich gegen rassistische, nationalistische und fremdenfeindliche Tendenzen. Angesichts der Äußerungen von AfD-Politikern sei die Gegnerschaft zur AfD notwendig.

Die Fraktionen FW, Die Linke und die FDP lehnen ebenfalls den Antrag ab.

 

Fraktionsvorsitzender Spenrath (AfD) empfindet die Neutralität des Bündnisses als problematisch. Es sei nicht mehr zeitgemäß sich nur auf die rechte Seite zu fixieren, stattdessen solle man alle Richtungen berücksichtigen.