Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Abrechnung der Jugendamtsumlage, der Umlage für das Kreisgymnasium Heinsberg, der Umlage für die Kreismusikschule sowie der Umlage für die Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule in Bezug auf das Haushaltsjahr 2016.   


Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 56 Abs. 4 und des § 56 Abs. 5 Kreisordnung NRW (KrO) erhebt der Kreis im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung eine differenzierte Kreisumlage für das Jugendamt, das Kreisgymnasium in Heinsberg, die Kreismusikschule in Erkelenz sowie der Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule mit den Standorten in Gangelt und Oberbruch. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird die Deckungslücke zwischen den sonstigen Erträgen und Aufwendungen ermittelt und als differenzierte Kreisumlage festgesetzt.

 

Von den Kommunen, die kein eigenes Jugendamt unterhalten, wird zur Finanzierung der Deckungslücke eine Jugendamtsumlage nach den Steuerkraftzahlen und den Schlüsselzuweisungen der betroffenen Städte und Gemeinden erhoben. Die ungedeckten Kosten im Bereich des Kreisgymnasiums werden anhand des jeweiligen Schüleranteils umgelegt. Das gleiche gilt für die Kreismusikschule und die Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule.

 

Durch das Umlagengenehmigungsgesetz NRW erfolgte eine Änderung der Kreisordnung. So konnten - erstmalig für das Haushaltsjahr 2013 - Differenzen zwischen Plan und Ist bei den differenzierten Umlagen im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Die Differenzen werden durch Vergleich der festgesetzten Umlagebeträge mit den jeweiligen Ergebnissen laut Jahresabschluss ermittelt. Diese Verfahrensweise soll auch für das Haushaltsjahr 2016 angewandt werden.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 14.05.2014 wurde das Abrechnungsverfahren näher bestimmt. Eine wesentliche Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Entscheidung des Kreistages, dass die differenzierten Umlagen abgerechnet werden.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2016 hat die Verwaltung die Differenz zwischen den festgesetzten Umlagen und den tatsächlichen Ergebnissen ermittelt.

 


Die Beträge ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Umlage für

Festsetzung

Ist

Differenz

Jugendamt

22.633.319,33 €

23.555.429,20 €

-   922.109,87 €

Kreisgymnasium

351.489,10 €

163.981,98 €

+   187.507,12 €

Kreismusikschule

442.860,21 €

435.123,63 €

+       7.736,58 €

Mercator-Schule / Don-Bosco-Schule

790.074,37 €

877.209,54 €

-     87.135,17 €

 

 

Die oben aufgeführten Differenzbeträge bedeuten, dass der Kreis differenzierte Umlagen erhoben hat, die im Bereich des Jugendamtes und der Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule hinter den Ist-Aufwendungen zurückbleiben (Fehlbeträge) und im Bereich des Kreisgymnasiums und der Kreismusikschule über die entstandenen Aufwendungen hinausgehen (Überschüsse).

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es sachgerecht, in Bezug auf das Haushaltsjahr 2016 alle Umlagen abzurechnen und die Beträge im Bereich des Jugendamtes und der Förderschule von den betroffenen Städten und Gemeinden nachzufordern und im Bereich des Kreisgymnasiums sowie der Kreismusikschule zu erstatten.

 

Bei allen Umlagen liegen Abrechnungsbeträge vor, die eine Forderung gegenüber bzw. Erstattung an die betroffenen Städte und Gemeinden aus Sicht der Verwaltung rechtfertigen. Die Stadt Heinsberg beispielsweise zahlt aufgrund der aus dem Stadtgebiet Heinsberg stammenden Schüleranzahl am Kreisgymnasium rund zwei Drittel der Umlage hierfür. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher angemessen, dass die Stadt Heinsberg in gleichem Maße eine Rückerstattung des Überschusses aus dieser Umlage erhält. Würde es nicht zur Anwendung der hier vorgeschlagenen Abrechnung kommen, würde der Überschuss zum Bestandteil des allgemeinen Kreishaushaltes und zu einer unausgewogenen Nutzen-Lasten-Relation führen; entsprechendes gilt für die entstandenen Fehlbeträge im Bereich des Jugendamtes und der Förderschule.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die ermittelten Abrechnungsbeträge unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahr 2016 stehen. Die Verwaltung wird den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 am 28.09.2017 in den Kreistag einbringen.

 

Auf Nachfrage von Fraktionsvorsitzendem Schreinemacher (FW) bezüglich der o.g. Umlagenbeträge, sagt Kämmerer Schmitz zu, die Beträge bis zur Kreistagssitzung näher schriftlich zu erläutern. Die Erläuterungen des Kämmerers sind dem Nachversand der Einladung zur Sitzung des Kreistages als Anlage beigefügt.