Landrat Pusch erklärt in der Sitzung des Kreistages:

„Nachdem die Frist jetzt abgelaufen ist, wie ist der derzeitige Sachstand? Welches Ergebnis hatte die Überprüfung?

 

Über das Ergebnis der Überprüfung hat die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 31. Januar 2017 berichtet (TOP 2.5). Beide Träger der gemeinsamen Einrichtung haben einen annähernd gleichen Vermögensschaden.

 

Die Vereinbarung über den gegenseitigen Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung wurde vor dem Hintergrund der Möglichkeit einer bundesweiten Pauschallösung geschlossen. Zu einer Solchen ist es aber nicht gekommen.

 

Die Angelegenheit ist daher einvernehmlich mit der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossen worden, die Trägerversammlung wurde hierüber in der Sitzung vom 03. Mai 2017 unterrichtet.“