Sitzung: 28.09.2017 Kreistag
Vorlage: 0240/2017
Landrat Pusch erläutert in der Sitzung des Kreistages:
„Frage:
- Wie viel Grundsicherungsberechtigte sind im Jahre 2016 „eingeladen“
worden und wie viele haben davon Fahrtkostenerstattung erhalten?
- Wie sind die Zahlen 2017 bisher?
- Werden die Grundsicherungsberechtigten mit der „Einladung“ (wie
z.B. beim Sozialgericht) auf ihr Recht auf Fahrtkostenerstattung
hingewiesen?
Zu Frage
1 und 2: In der offiziellen Geschäftsstatistik der BA werden diese Daten nicht
erhoben. Insofern kann das Jobcenter keine Aussagen treffen.
Zu Frage
3: Mit der Einladung zu einem Termin erhält jeder Kunde auch einen expliziten
Hinweis bezüglich der Kostenerstattung von notwendigen Reisekosten.“