Landrat Pusch erläutert in der Sitzung des Kreistages:

 

Frage:

  1. Wie viel Grundsicherungsberechtigte sind im Jahre 2016 „eingeladen“ worden und wie viele haben davon Fahrtkostenerstattung erhalten?
  2. Wie sind die Zahlen 2017 bisher?
  3. Werden die Grundsicherungsberechtigten mit der „Einladung“ (wie z.B. beim Sozialgericht) auf ihr Recht auf Fahrtkostenerstattung hingewiesen?

 

Zu Frage 1 und 2: In der offiziellen Geschäftsstatistik der BA werden diese Daten nicht erhoben. Insofern kann das Jobcenter keine Aussagen treffen.

 

Zu Frage 3: Mit der Einladung zu einem Termin erhält jeder Kunde auch einen expliziten Hinweis bezüglich der Kostenerstattung von notwendigen Reisekosten.“