Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die erarbeitete Ausführungsplanung zum Neubau der Radfahrstreifen entlang der Kreisstraße 9 zwischen der Ortslage Myhl und der B 221 bei Wassenberg zustimmend zur Kenntnis.

 


Die Kreisstraße 9 führt auf einer Länge von rd. 3,9 km von der L 46 in Altmyhl (Stadt Hückelhoven) in nördlicher Richtung über die Ortslage Myhl (Stadt Wassenberg) bis zur B 221 zwischen Wassenberg und Wildenrath. Sowohl die B 221 als auch die durch die Ortslage Myhl führende L 19 sind mit einem fahrbahnbegleitenden Rad- / Gehweg ausgestattet. Die Kreisstraße 9 ist eine konventionell ausgebaute Kreisstraße mit einer zweistreifigen Fahrbahn mit einem Regelquerschnitt von 6,50 m ohne sonstige Nebenanlagen. Durch den Neubau der beidseitigen Radfahrstreifen entlang der Kreisstraße 9 auf einer Streckenlänge von rd. 1,120 km werden sowohl die bestehende Netzlücke im überörtlichen Radwegenetz zwischen der L 19 und der B 221 geschlossen als auch die nördlich der B 221 bei Wassenberg und Wildenrath befindlichen Natur- und Landschaftsschutzgebiete für den Radtourismus verkehrssicher erschlossen. Durch die Anlage von Einrichtungsradwegen durch eine Verbreiterung der Verkehrsfläche stellt die Neubaumaßnahme auch eine Verbesserung für die Verkehrssicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer dar. In Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (hier: Straßenverkehrsamt des Kreises) ist geplant, innerhalb der zur Verfügung stehenden Grundflächen entlang der Kreisstraße beidseitige Radfahrstreifen mit einer Breite von jeweils 2,00 m (einschl. einer 0,25 m Breitstrichmarkierung) herzustellen. Dabei soll die Fahrbahnbreite der Kreisstraße durch entsprechende Markierung auf 5,60 m reduziert und durch Anbau von zwei Radfahrstreifen von jeweils 2,00 m je Fahrrichtung auf eine Gesamtbreite von 9,60 m ausgebaut werden. Da die Radfahrstreifen im Bedarfsfall durch landwirtschaftliche Fahrzeuge befahren und im Rahmen der Straßenunterhaltung durch den Kreisbauhof mit seinen Fahrzeugen genutzt werden können (z. B. bei Mäharbeiten des Seitenbanketts oder im Winterdienst), ist vorgesehen, die Radfahrstreifen - wie die bestehende Straßenfläche - mit einem tragfähigen Unterbau auszuführen.

 

Nach Fertigstellung der Ausbauplanung zum Neubau der Radfahrstreifen und erfolgtem Grunderwerb einer kleineren Fläche (rd. 250 m²) reichte die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Förderrichtlinien zur Nahmobilität zur Prüfung ein. Diesem Antrag mit Datum vom 25.04.2017 wurde durch das Land NRW entsprochen. Mit Bescheid vom 06.07.2017 gewährt das Land NRW dem Kreis Heinsberg für die v. g. Radwegebaumaßnahme eine Zuwendung von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die bewilligte Gesamtzuwendung für diese Baumaßnahme beträgt gemäß Zuwendungsbescheid insgesamt 347.300 € (= 75 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 463.100 €).

 

Bzgl. der Lage der Radfahrstreifen entlang der Kreisstraße 9 wurde der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr ein Übersichtsplan als Anlage beigefügt.

 

In der Ausschusssitzung stellt Sachgebietsleiter Weuthen die erarbeitete Ausführungsplanung zum Neubau der Radfahrstreifen entlang der Kreisstraße 9 vor und erläutert diese im Detail. Er trägt u. a. vor, dass der Neubau einer Radweges entlang der Kreisstraße 9 bei Myhl im Maßnahmenkatalog zum Radwegekonzept des Kreises vorgesehen ist, um eine bestehende Netzlücke im Radwegenetz des Kreises zu schließen. Darüber hinaus soll durch die Errichtung einer Radwegeanlage für den Radtourismus die bei Wassenberg und Wegberg befindlichen Natur- und Landschaftsschutzgebiete erschlossen werden. Zudem wird über die neue Radwegestrecke die „West-Bike-Route“ geführt.

Die Planung zu den 2,0 m breiten Radfahrstreifen entlang der K 9 wurde mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und dem Verkehrskommissariat der Kreispolizei abgestimmt und stellt hinsichtlich der bautechnischen Ausführung für den Straßenbaulastträger Kreis Heinsberg ein Novum dar, unmittelbar neben der Verkehrsfläche für Kraftfahrzeuge die geplanten Radfahrstreifen anzulegen. Dabei sind die Radfahrstreifen durch eine Breitstrichmarkierung (dicke , durchgezogene Linie) von der übrigen Fahrbahn getrennt.

Amtsleiter Kapell trägt ergänzend vor, das die Herstellung der Radfahrstreifen bei Myhl weitestgehend innerhalb der zur Verfügung stehenden Grundflächen erfolgen wird und auch vor dem Hintergrund zweckmäßig ist, weil dort durch die Straßenverkehrsbehörde - wie zwischenzeitlich an vielen Stellen im Kreisgebiet - die Anordnung der Radwegebenut-zungspflicht (d. h. Beschilderung der Wegestrecke durch das blau-weiße Verkehrszeichen als Radweg oder kombinierten Rad- und Gehweg) nicht erfolgen wird.

Dezernent Nießen führt aus, dass der Neubau der Radfahrstreifen entlang der Kreistraße 9 auch eine Erweiterung des touristischen Radwegenetzes im Kreisgebiet darstellt. Auch wurde durch die Bezirksregierung Köln der von der Verwaltung im April 2017 gestellte Antrag recht zügig geprüft und bereits im Juli 2017 durch das Land NRW die Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität bewilligt. Diese Radwegemaßnahme gilt es nunmehr zeitnah umzusetzen.

 

Nach einer kurzen Erörterung der von der Verwaltung vorgestellten Planung zur v. g. Radwegemaßnahme besteht im Fachausschuss Einvernehmen, dass die Herstellung der Radfahrstreifen zwischen Myhl und der B 221 für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer eine gute und flexible Lösung darstellt. Ausschussmitglied Krekels regt abschließend noch an, die Verwaltung möge auch einmal prüfen, ob die Anlage eines Radweges entlang der Kreisstraße 5 zwischen Saeffelen und Kleinwehrhagen - ggf. auch als Radfahrstreifen - möglich ist.

 

Die Präsentation zur Ausbauplanung der Radfahrstreifen entlang der Kreisstraße 9 zwischen Myhl und der B 221 ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.