Dezernent Nießen berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr in der öffentlichen Sitzung zu nachfolgenden Punkten:

 

 

3.1       Sachstand zum integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept für den Kreis            Heinsberg

 

In seiner Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 08.09.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH und unter Einbeziehung bereits vorliegender kommunaler Konzepte ein Energie- und Klimaschutzkonzept für den eigenen Aufgabenbereich des Kreises Heinsberg zu entwickeln. Hiernach wurde durch die Verwaltung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Fördermittel (65% Förderung) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragt und durch das Bundesministerium über den Projektträger Jülich (PtJ) - Forschungszentrum Jülich GmbH mit Bescheid vom 15.08.2016 bewilligt. Die Verwaltung wird bei der Erstellung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes für den eigenen Aufgabenbereich von einem Fachbüro betreut.

 

Inhaltlich besteht das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept aus folgenden Punkten:

  • Ermittlung der aktuellen Energieverbräuche und der Treibhausgasproduktion und somit Erstellung einer fortschreibbaren Energie- und Treibhausgas-Bilanz
  • Erstellung einer Potenzialanalyse zur Einsparung von Energie und Treibhausgasen.
  • Erstellung von Klimaszenarien (Klimaschutzszenario und Referenzszenario)
  • Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges unter Einbeziehung wesentlicher Akteure und Bürger und unter Berücksichtigung von Klimafolgeanpassungen
  • Akteursbeteiligung (z.B. Bürger, Energieversorger, Vereine und Verbände, Verkehrsbetriebe)
  • Entwicklung einer Kommunikations- und Verstetigungsstrategie zur nachhaltigen Integration des Klimaschutzes in der Verwaltung und zur bürgernahen Kommunikation des Klimaschutzkonzeptes sowohl während der Erstellungs- als auch in der Umsetzungsphase
  • Erarbeitung eines Controlling-Konzeptes zur Bewertung der Wirksamkeit der umzusetzenden Maßnahmen

 

Den offiziellen Auftakt der Konzepterstellung bildete eine Eröffnungsveranstaltung mit Vertretern der Kreisverwaltung, der kreisangehörigen Kommunen, regionalen Energieversorgern sowie der WFG und der WestVerkehr GmbH. Hieran schlossen sich erste Workshops zu den Themen „umweltfreundliche Mobilität“, „Klimaschutz in Schulen“, Klimaschutz in Vereinen, Verbänden und Kirchen“ an, an denen auch Vertreter der politischen Gremien des Kreises, der Baubranche und der Wohnrauminvestition teilnahmen. Weitere Workshops sind geplant und werden in diesem Jahr durchgeführt. Die in den Workshops erarbeiteten Ideen und Vorschläge sollen hiernach in den Maßnahmenkatalog einfließen. Derzeit findet eine Bürgerbeteiligung in Form einer Online-Befragung statt. Hier können Bürger bis zum 12.11.2017 Fragen zum Klimaschutz beantworten und eigene Ideen und Vorschläge zum Klimaschutz einbringen.

Die Konzepterstellung wird bis zum 31.12.2017 abgeschlossen sein und nachfolgend im Fachausschluss beschlossen werden. Hiernach erfolgt dann unter Beachtung der Finanzierbarkeit die sukzessive Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des beschlossenen integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes des Kreises.

 

 

3.2       Sachstand zum Förderprojekt velo+ („West-Bike-Route“)

 

Zur Umsetzung des interkommunalen Förderprojektes „velo+“ (West-Bike-Route) wurde mit Zustimmung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr in der Sitzung am 08.09.2015 die Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Aachen, mit der Erbringung von Konzeptions- und Planungsleistungen beauftragt. Gefördert wird das Projekt zu ca. 80% aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

Aufbauend auf dem bestehenden Knotenpunktsystem des Kreises Heinsberg ist vorgesehen, zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen und mit Unterstützung des Heinsberger Tourist Service (HTS) und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg (WFG), die bestehenden touristischen Fahrradrouten durch die Errichtung von Rastpunkten mit Ladestation für Pedelecs und E-Bikes zu erweitern. Im Rahmen einer ca. 200 km langen Rundroute durch den Kreis Heinsberg sollen Points of Interest aus Tourismus, Kultur und Natur miteinander verbunden werden, um das radtouristische Potenzial zu erhöhen und weitere Regionen des Kreises touristisch zu erschließen. Entlang der Route soll in jeder Kommune ein Radler-Rastplatz mit Lademöglichkeiten für E-Bikes und Pedelecs errichtet werden. Zentrale Elemente dieser Rastplätze sind neben den Ladeschränken weiterhin Infoelemente, die über die West-Bike-Route und über die nähere Umgebung informieren sowie Design-Fahrradständer. Das Corporate Design passt sich in die Wort-/Bild-Marke des Heinsberger Landes ein. Zusätzlich sollen sechs Radfahrschleifen, die an die West-Bike-Route anknüpfen, vermarktet werden.

Zwischenzeitlich sind alle Aufträge zur Lieferung der Routenbeschilderung, neuer Knotenpunkttafeln und der Rastplatzelemente erteilt sowie die Befahrung durch den Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) erfolgt. Die neue Route wurde bereits ausgeschildert. Derzeit erfolgt die Montage der Rastplatzelemente (i.e.S. Design-Fahrradständer, Ladeschränke, Infoelemente, Bänke und Abfallbehälter) in allen kreisangehörigen Kommunen. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH wird dies in Form eines Soft-Openings (Presseartikel) begleiten, um die Öffentlichkeit über das Projekt zu informieren. Die Kommunen stellen zeitnah den Anschluss der Ladeschränke an das Stromnetz sicher. Eine ADFC-Zertifizierung wird angestrebt, um die West-Bike-Route entsprechend vermarkten zu können und die Zahl der Radtouristen in der Region zu steigern. Der ADFC hat zu Beginn des Monats Oktober die West-Bike-Route befahren, die Ergebnisse erwartet die Verwaltung zeitnah. Im Falle einer Qualifizierung soll eine entsprechende Urkunde im Rahmen der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) im kommenden Frühjahr überreicht werden.

Neben Karten und Flyern wurde zwischenzeitlich ein Internetauftritt erarbeitet, dieser findet sich unter www.west-bike-route.de. Das Projekt befindet sich in der Endphase und wird in wenigen Wochen abgeschlossen sein.


3.3       Förderung des kommunalen Straßenbaus im Kreis Heinsberg:

            Ergebnis der Programmberatung zur Fortschreibung des Förderprogrammes         des Landes NRW am 13.09.2017 bei der Bezirksregierung Köln

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 28.06.2017 informierte die Verwaltung den Fachausschuss über die Entwicklungen der Förderung des Landes NRW zum kommunalen Straßenbau und das Landesförderprogramm 2017 (TOP 6.1 der Niederschrift). Aufgrund der positiven Entwicklung im Bereich der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 ist es dem Land NRW wieder möglich, auf rigide ministerielle Vorgaben bzgl. der Förderung des kommunalen Straßenbaus zu verzichten, die aufgrund von Mittelbindungen für bereits bewilligte bzw. im Bau befindliche kommunale Straßenbaumaßnahmen der Förderprogramme der Vorjahre angezeigt waren. Nach der im Oktober 2016 vereinbarten Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat das Land sich dazu entschlossen, wieder sämtliche in den Richtlinien über die Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) genannten Maßnahmearten zu fördern. Dieses gilt insbesondere für Neubauvorhaben wie Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen, für die in den zurückliegenden Jahren nur unter der Voraussetzung eine Zuwendung gewährt wurde, wenn es sich bei der Baumaßnahme um eine unabdingbare, gemeinsame Maßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW gehandelt hat. Zu den Neubaumaßnahmen, die hiernach keine Berücksichtigung im Förderprogramm des Landes fanden, gehörte auch die Entlastungsstraße EK 13/EK 17 als Ortsumgehung Gangelt. Zwischenzeitlich liegt dem Kreis für den 1. Verkehrsabschnitt „West“ der Neubaumaßnahme (von der Kreisstraße 5 am Nahversorgungszentrum Gangelt bis zur Kreisstraße 17 „Hanxler Straße“) der Förderbescheid des Landes NRW vor. Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 20.06.2017 gewährt das Land NRW dem Kreis Heinsberg zu den Herstellungskosten für den 1. Verkehrsabschnitt der Ortsumgehung Gangelt eine Gesamtzuwendung in Höhe von 2.713.800 €; nach dem Finanzierungsplan sind für Grunderwerb und Baukosten zum 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Gangelt einschließlich Brückenbauwerk rd. 4.175.100 € anzusetzen. Außer dieser Baumaßnahme sind im diesjährigen Förderprogramm des Landes NRW keine weiteren Straßenneubau- oder Straßensanierungsmaßnahmen des Kreises berücksichtigt.

 

Am 13.09.2017 fand turnusgemäß das diesjährige Programmberatungsgespräch zur Fortschreibung des kommunalen Verkehrsförderprogrammes mit Vertretern des Verkehrsministeriums NRW, des Fachdezernates der Bezirksregierung Köln und der kommunalen Straßenbaulastträger des Kreises (Kreis und kreisangehörige Kommunen) statt. In diesem Termin wurde die Programmaufnahme neuer Straßenbaumaßnahmen in das Förderprogramm des Landes NRW sowie die zeitliche Disposition bereits im Programm eingeplanter und noch nicht bewilligter Bauvorhaben erörtert.

 

Für die im Förderprogramm bereits eingeplanten Bauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen des Kreises wurden nachfolgende Termine zur Maßnahmendurchführung verabredet, wobei es bei einzelnen Straßenbauvorhaben aus diversen Gründen zu zeitlichen Verschiebungen kommen kann:

 

1.  grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 28 von Kleingladbach            bis Ortsdurchfahrt

     Gerderath (l: rd. 1.700 m) in 2018;

 

2.  Neubau der EK 13 / EK 17 Ortsumgehung Gangelt (2. Abschnitt „Ost“) von der   „Hanxler Straße“ bis zur B 56 - jetzt L 47 - (l: rd. 1.500 m) in 2019;

 

3.  grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 26 in der Ortslage Millich „Schaufenberger

     Straße“ (l: rd. 410 m) in 2020;

 

4.  Neubau der EK 3 (1. Abschnitt OU Birgden) von der K 13 (neuer Kreisverkehrsplatz)

     bis zur jetzigen K 3 südlich von Birgden (l: rd. 1.150 m) in 2020;

 

5.  Um- und Ausbau der Kreisstraße 3 (2. und 3. BA) von Birgden bis zur B 56 (jetzt L 47)     bei Geilenkirchen-Gillrath (l: rd. 2.700 m) im Programmanhang (d. h. keine terminliche     Festlegung);

 

6.  Neubau der EK 4 als OU Saeffelen von der N 274 bei Konigsbosch/NL bis zur L 228 öst    lich von Saeffelen (l: rd. 2.000 m einschl. Anschlüsse) im Programmanhang (d. h. keine          terminliche Festlegung);

 

7.  Neubau der Kreisstraße 14n als OU Brachelen (l: rd. 3.100 m) im Programmanhang

     (d. h. keine terminliche Festlegung);

 

8.  Neubau Kreisstraße 17n als OU Gangelt-Vinteln (l: rd. 1.100 m); Maßnahme wurde in       einer Arbeitsliste aufgenommen.

 

 

Zur Neuaufnahme in das Förderprogramm des Landes NRW zum kommunalen Straßenbau wurde von der Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln nachfolgende Straßenbauvorhaben vorgestellt:

 

a)  grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 17 „Franz-Savels-Straße“ in Gangelt

     (l: rd. 330 m);

b)  grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 18 von Lövenich bis zur Kreisgrenze zum Kreis       Düren (l: rd. 1.700 m); zu dieser Maßnahme ist anzumerken, dass bei einer Förderung durch das Land NRW geplant ist, die über die Kreisgrenze führende Kreisstraße 18 ge-            meinsam mit dem Kreis Düren zeitgleich zu sanieren.

 

 

Für den Bereich Radwegebau wurden bereits vor dem Termin zur Fortschreibung des kommunalen Förderprogramms zum Straßenbau folgende neue Radwegebaumaßnahmen bzgl. einer Förderung nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität mit Vertretern des Landes NRW besprochen:

 

a)    Radweg entlang der K 32 bei Erkelenz-Hetzerath zwischen der Einmündung der städti-   schen Straße nach Doverhahn (Stadt Hückelhoven) bis zum Ortseingangsbereich von            Hetzerath (Stadt Erkelenz – l: rd. 420 m);

b)    Lückenschluss zum bestehenden Radweg an der K 17 nördlich von Gangelt-Vinteln in      Richtung des Brückenbauwerkes B 56 (l: rd. 50 m zzgl. Querungshilfe in Vinteln).

 


 

3.4       Sachstandsbericht zum Verfahren der Überarbeitung des Regionalplanes Köln

 

Auf der am 29.01.2016 bei der Bezirksregierung Köln stattgefundenen Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten /-innen wurden die Teilnehmer über die beabsichtigte Überarbeitung des Regionalplanes Köln unterrichtet. Vorausgegangen war hierzu eine Veröffentlichung der regionalen Perspektiven im Herbst 2015. Die in 2016 eingeleitete Überarbeitung des Regionalplanes soll auf der Grundlage eines breit angelegten Dialoges mit den Kommunen, den verschiedenen Fachbehörden, Verbänden, der Politik und der Öffentlichkeit erfolgen. Die Kommunen als Träger der Bauleitplanung sind vorrangig gefordert, sich inhaltlich in den Überarbeitungsprozess mit einzubringen. Der Schwerpunkt dieses Dialoges liegt in einem informellen Teil des Verfahrens. Der Dialog soll in verschiedenen Formaten, insbesondere in Kommunalgesprächen, Themenforen oder Workshops erfolgen. Am Ende des informellen Verfahrens steht der Entwurf eines Plankonzeptes zum Regionalplan. Dieses Konzept dient hiernach als Grundlage für das sich anschließende formelle Planverfahren. Das Planverfahren endet mit dem Aufstellungsbeschluss des Regionalrates und der nachfolgenden Anzeige und Bekanntmachung des neuen Regionalplanes Köln.

Im derzeit informellen Stadium des Überarbeitungsverfahrens werden im Rahmen nach dem sog. „Bottom-up-Prinzips“ (von unten nach oben) Gespräche zwischen der Bezirksregierung Köln und den Kommunen geführt, um gemeinsam den zukünftigen Regionalplan zu entwickeln. Das Kreisgespräch hierzu für den Kreis Heinsberg fand am 14.06.2016 in der Kreisverwaltung statt. Dieses Gespräch soll insbesondere zur organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitung für die Gespräche mit den Kommunen dienen. Im November und Dezember dieses Jahres stehen im Kreis Heinsberg diese Kommunalgespräche zwischen den Vertretern der Bezirksregierung Köln und den kreisangehörigen Kommunen an. Das Angebot des Kreises, die Städte und Gemeinden in den Kommunalgesprächen begleitend zu unterstützen, haben bereits mehrere kreisangehörige Kommunen angenommen. Über den Fortgang des Überarbeitungsprozesses zum Regionalplan Köln wird die Verwaltung den Fachausschuss zu gegebener Zeit weiter unterrichten.