Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage:                   1) Wie viele Schülerinnen und Schüler aus sogenannten Hartz IV Bedarfsgemeinschaften im Kreis Heinsberg verdienen sich nach Kenntnis des Jobcenters in den vergangenen Jahren durch Ferienjobs etwas hinzu und profitieren von dem Ferienjobprivileg (§1 Abs. 4 ALG II-V) wonach es einen Freibetrag von 1200 € gibt (bitte einzeln nach Jahren von 2013 bis 2017 auflisten)

 

2) Wie viele Schülerinnen und Schüler aus sogenannten Hartz IV Bedarfsgemeinschaften übten nach Kenntnis des Jobcenters auch jenseits der Ferienzeit regelmäßige Ferienjobs aus (bitte einzeln nach Jahren von 2013 bis 2017 auflisten).

 

 

 

Antwort:             Zu dieser Anfrage stehen dem Jobcenter offizielle Statistikdaten, die ver-öffentlicht werden können, nicht zur Verfügung.