Sitzung: 16.10.2017 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0264/2017
Frage: 1)
Wie viele Schülerinnen und Schüler aus sogenannten Hartz IV
Bedarfsgemeinschaften im Kreis Heinsberg verdienen sich nach Kenntnis des
Jobcenters in den vergangenen Jahren durch Ferienjobs etwas hinzu und
profitieren von dem Ferienjobprivileg (§1 Abs. 4 ALG II-V) wonach es einen
Freibetrag von 1200 € gibt (bitte einzeln nach Jahren von 2013 bis 2017
auflisten)
2) Wie viele
Schülerinnen und Schüler aus sogenannten Hartz IV Bedarfsgemeinschaften übten
nach Kenntnis des Jobcenters auch jenseits der Ferienzeit regelmäßige
Ferienjobs aus (bitte einzeln nach Jahren von 2013 bis 2017 auflisten).
Antwort: Zu
dieser Anfrage stehen dem Jobcenter offizielle Statistikdaten, die
ver-öffentlicht werden können, nicht zur Verfügung.