Sitzung: 07.11.2017 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0272/2017
Beschlussvorschlag:
Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 1.815.118,21
€ wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung (GO NRW) ist mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch einen Kreistagsbeschluss zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.
Das Haushaltsjahr 2016 weist in der Ergebnisrechnung einen
Jahresüberschuss in Höhe von 1.815.118,21 € aus. In der Haushaltsplanung 2016
wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 2.989.947,00 € ausgewiesen, so dass sich
eine Verbesserung in Höhe von 4.805.065,21 € ergibt. Somit ist der Haushalt im
Ergebnis strukturell ausgeglichen. Gemäß § 56a Satz 2 KrO NRW können
Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss des Kreistages
zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel
des Eigenkapitals erreicht hat. Es gilt folgende Berechnung:
Eigenkapital zum 31.12.2016 |
60.091.582,32 € |
davon: Allgemeine Rücklage |
44.224.281,41 € |
davon: Ausgleichsrücklage |
14.052.182,70 € |
davon: Jahresüberschuss |
1.815.118,21 € |
1/3 des Eigenkapitals = Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage |
20.030.527,44 € |
Differenz bis zum Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage = |
5.978.344,74 € |
Jahresüberschuss 2016 |
1.815.118,21 € |
davon: Zuführung zur Ausgleichsrücklage |
1.815.118,21 € |
davon: Zuführung zur Allgemeinen Rücklage |
- € |
neue Ausgleichsrücklage zum 01.01.2017 |
15.867.300,91 € |
neue Allgemeine Rücklage zum 01.01.2017 |
44.224.281,41 € |
Eigenkapital zum 01.01.2017 |
60.091.582,32 € |