Sitzung: 16.11.2017 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0278/2017
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsentwurf wird
zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss verwiesen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 enthält insbesondere folgende Festsetzungen:
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Entwurf
der Haushaltssatzung 2018 |
§ 1 Ergebnisplan
a) Gesamtbetrag der Erträge 337.310.236
EUR
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen 340.081.176
EUR
Finanzplan
a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 329.093.664 EUR
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 322.906.176
EUR
c) Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 8.482.555 EUR
d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit 26.025.379
EUR
e) Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 11.456.349
EUR
f) Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 522.500
EUR
§ 2
Gesamtbetrag der Kredite 11.444.749 EUR
§ 3 Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen 12.921.000
EUR
§ 4 Verringerung der
Ausgleichsrücklage 2.770.940
EUR
§ 5 Höchstbetrag
der Kredite zur Liquiditätssicherung 15.000.000 EUR
§ 6 Hebesatz der Kreisumlage
a)
allgemeine Kreisumlage 38,040
v. H.
b) Mehrbedarf zu den Jugendamtskosten 21,073
v. H.
c) Mehrbedarf zu den Kosten des
Kreisgymnasiums Heinsberg
Gemeinde Gangelt
0,079 v. H.
Stadt Geilenkirchen 0,005 v. H.
Stadt Heinsberg 0,217 v. H.
Stadt Hückelhoven 0,0003 v.H.
Gemeinde Selfkant
0,100 v. H.
Gemeinde Waldfeucht
0,401 v. H.
Stadt Wassenberg
0,062 v. H.
d)
Mehrbedarf zu den Kosten der Kreismusikschule
Stadt Erkelenz
0,339 v. H.
Gemeinde Gangelt 0,038
v. H.
Stadt Geilenkirchen
0,033 v. H.
Stadt Heinsberg 0,009
v. H.
Stadt Hückelhoven 0,190
v. H.
Gemeinde Selfkant 0,004
v. H.
Stadt Übach-Palenberg 0,134
v. H.
Gemeinde Waldfeucht 0,004
v. H.
Stadt Wassenberg 0,142
v. H.
Stadt Wegberg 0,186
v. H.
e)
Mehrbedarf zu den Kosten
für die Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule
Gemeinde Gangelt 0,295
v. H.
Stadt Geilenkirchen
0,711 v. H.
Stadt Heinsberg 0,512
v. H.
Stadt Hückelhoven 0,009
v. H.
Gemeinde Selfkant 0,844
v. H.
Stadt Übach-Palenberg 0,504
v. H.
Gemeinde Waldfeucht 0,530
v. H.
Stadt Wassenberg 0,553
v. H.
§ 7 Die
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt.
§ 8 Soweit
im Stellenplan Stellen
als künftig wegfallend (k. w.) bezeichnet sind,
dürfen diese
Stellen bei Freiwerden nicht mehr
besetzt werden.
Die Stellen, die
als künftig umzuwandeln (k. u.)
bezeichnet sind, dürfen bei Freiwerden nur
entsprechend
der durch den Stellenplan bestimmten Besoldungsgruppe wieder besetzt werden.
Wird einer
Beamtin oder einem Beamten ein Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen,
so
kann sie/er mit
Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen
werden, soweit
während dieser Zeit
die Obliegenheiten des
verliehenen oder eines
gleichartigen
Amtes tatsächlich wahrgenommen wurden und die Planstelle, in die eingewiesen
wird, besetzbar
war.
Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde
auf der Basis der Modellrechnung zum GFG 2018 von Kreisumlagegrundlagen i.H.v.
333.858.362 € ausgegangen. Für die Berechnung der Landschaftsumlage wurden die
Kreisschlüsselzuweisungen i.H.v. 43.589.489 € hinzugerechnet und die
Abrechnungsbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW i.H.v.
1.076.629 € abgezogen. Hieraus ergeben sich die Umlagegrundlagen i.H.v.
376.371.223 €. Entsprechend des genehmigten Doppelhaushaltes des
Landschaftsverbandes Rheinland für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wird für
die zu entrichtende Landschaftsumlage ein Hebesatz von 16,20 v. H. zugrunde
gelegt.
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes wurde eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 2.770.940 € vorgesehen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wird den Mitgliedern des Kreistages in der Sitzung zugeleitet.
Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2018 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 02.10.2017 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2018 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2018 beigefügt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg gibt mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 11.10.2017 das Signal zur Benehmensherstellung - auch wenn dies rechtsverbindlich nur jede einzelne Kommune für sich könne. Die Stadt Übach-Palenberg teilt mit Schreiben vom 12.10.2017 (Anlage 3) mit, dass für sie das Benehmen hergestellt werden kann. Weiterhin hat die Stadt Heinsberg mit dem als Anlage 4 beigefügten Schreiben vom 19.10.2017 das Benehmen hergestellt.
Am
25.10.2017 informierte der Kreis die kreisangehörigen Städte und Gemeinden über
die Änderungen in Zusammenhang mit der am 24.10.2017 veröffentlichten
Modellrechnung zum GFG 2018 und aktualisierte die entsprechenden Eckdaten zum
Kreishaushalt 2018 (Anlage 5). Der Ansatz der Kreisumlage bleibt
unverändert bei 127 Mio. €. Der Hebesatz beträgt nach Anpassung an die neue
Umlagegrundlage 38,040 v. H. und der Hebesatz der Jugendamtsumlage beträgt nun
21,073 v. H.
Bis zum Ablauf
der Frist am 03.11.2017 wurden keine Stellungnahmen seitens der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden abgegeben. Ebenfalls wurden keine
Einwendungen erhoben. Das Benehmensverfahren ist hiermit abgeschlossen.