Sitzung: 28.11.2017 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0280/2017
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die vorgestellte Planung zur
Errichtung des Brückenbauwerkes im Rahmen des Neubaus des 1. Abschnittes „West“
der Kreisstraße EK 13/EK 17 als Ortsumgehung Gangelt zustimmend zur
Kenntnis.
Im Rahmen des Neubaus der Kreisstraße EK 13 / EK 17 als Ortsumgehung Gangelt ist im 1. Abschnitt „West“ der Ortsumgehung Gangelt (von der Kreisstraße 5 am Nahversorgungszentrum Gangelt bis zur Kreisstraße 17 „Hanxler Straße“) der Neubau eines Brückenbauwerkes vorgesehen, um die Erreichbarkeit der Feldlagen durch die Landwirtschaft sowie die Streckenverbindungen im touristische Radwegenetz sicherzustellen. Mit Blick auf die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.02.2013 zur Realisierung der Ortsumgehung Gangelt (Beschluss ist seit dem 17.05.2013 bestandskräftig) und nach Vorlage der durch das Verkehrsministerium NRW erteilten Genehmigung auf Zulassung des vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginns zum westlichen Verkehrsabschnitt der Ortsumgehung wurde dem Fachausschuss von der Verwaltung vorgeschlagen, die Planungsleistungen zum Neubau des Brückenbauwerkes in 2017 zu vergeben. In seiner Sitzung am 28.03.2017 stimmte der Ausschuss für Umwelt und Verkehr der Vergabe der Ingenieurleistungen zur Objekt-und Tragwerksplanung des Brückenbauwerkes an ein Fachingenieurbüro zu (TOP 7 der Niederschrift). Geplant ist die Errichtung einer Einfeld-Spannbetonbrücke mit einer lichten Weite zwischen den Brückenwiderlagern von 17,00 m und einer Breite zwischen den Schutzgeländern von 6,00 m. Die vom beauftragten Ingenieurbüro zwischenzeitlich abgeschlossene Planung des Brückenbauwerkes wird die Verwaltung in der Ausschusssitzung vorstellen und erläutern. Mit dem Neubau des Brückenbauwerkes soll im Frühjahr 2018 begonnen werden. Die vom beauftragten Ingenieurbüro vorkalkulierten Kosten zur Errichtung der Brücke einschließlich Brückenrampen liegen bei rd. 735.000 €.
Für den Neubau des 1. Verkehrsabschnittes „West“ einschließlich des Brückenbauwerkes gewährt das Land NRW dem Kreis Heinsberg eine Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus. Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 20.06.2017 wurden die zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Straßentrasse und den fahrbahnbegleitenden Wegen sowie für das Brückenbauwerk mit 4.175.100 € festgesetzt. Bei einer 65 %igen Förderung der Straßenbaumaßnahme durch das Land NRW entspricht das einem Gesamtförderbetrag von 2.713.800 €.