Sitzung: 29.11.2017 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 0292/2017
Beschluss:
Die Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2015 wird gemäß Entwurfsfassung vom 10.11.2017 für das Kapitel 6.3 (Notärztliche Versorgung) beschlossen.
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die
Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom
24.11.1992 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.01.2016) stellen die Kreise und kreisfreien Städte
Bedarfspläne auf. Hiernach sind in den Bedarfsplänen insbesondere Zahl und
Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der
erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen. Der
Bedarfsplan ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf unter Beteiligung
der Verbände der Krankenkassen und des Landesverbandes (West) der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung, spätestens alle 5 Jahre, fortzuschreiben. Eine
turnusmäßige Überarbeitung wäre somit im Jahr 2020 oder im Bedarfsfall
erforderlich.
Überprüfungen der
Einsatzzahlen haben einen vorzeitigen Anpassungsbedarf ergeben, so dass der
Entwurf einer Teilfortschreibung für den Bereich Notfallrettung allen nach § 12
RettG NRW zu beteiligenden Parteien im Frühjahr 2017 zugeleitet wurde. Zur
Verabschiedung ist Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen und des
Landesverbandes West der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu erzielen,
sofern den einzureichenden Änderungswünschen nicht gefolgt wird. In einem
Erörterungsgespräch am 30.05.2017 konnte Einvernehmen nur zu den Bereichen
Notfallrettung mit Rettungswagen und Anpassungen im Krankentransport erzielt
werden, nicht aber zur Frage der bedarfsgerechten notärztlichen Versorgung.
Der Kreistag des
Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung vom 29.06.2017 die Teilfortschreibung
des Rettungsdienstbedarfsplanes 2015 gemäß Entwurfsfassung vom 13.04.2017 für
die Kapitel 6.2 (Notfallrettung) und 6.4.4 (Bedarf Krankentransport)
beschlossen. Aufgrund des fehlenden Einvernehmens mit den Verbänden der Krankenkassen
wurde die Verwaltung gleichzeitig
ermächtigt, zur Frage der zusätzlichen Notarztversorgung die
Bezirksregierung Köln um Entscheidung zu bitten, wobei die Einrichtung eines
Telenotarztsystems (TNA) favorisiert wird.
In diesem
Zusammenhang fand am 05.10.2017 ein Erörterungsgespräch unter Beteiligung der
Verbände der Krankenkassen bei der Bezirksregierung Köln statt. Aufgrund einer
fehlenden Hilfsfristfestlegung für den Notarzt im RettG NRW war insbesondere
strittig, anhand welcher Kriterien der Bedarf an notärztlichen
Versorgungskapazitäten zu beurteilen ist.
Durch die
Bezirksregierung Köln wurde angeregt, vor abschließender Entscheidung unter Berücksichtigung aktueller
Einsatzzahlen zu prüfen, ob zu dieser Thematik
nicht doch Einvernehmen zwischen den Beteiligten erzielt werden kann.
Die Verbände der
Krankenkassen haben in einem weiteren Gespräch am 19.10.2017 nunmehr der
Einführung eines Telenotarzt-Systems für die Rettungswagen Gangelt und Selfkant
zugestimmt. Dieser Vorschlag entspricht zwar nur teilweise dem ursprünglichen
Entwurf der Teilfortschreibung vom 13.04.2017, ein derzeitiger Verzicht auf
eine Ausweitung des TNA-Systems in Waldfeucht und beim Verlege-Rettungswagen
scheint aus Sicht der Verwaltung aber verantwortbar zu sein, da die Planungsziele
der notärztlichen Versorgung in diesen Versorgungsbereichen knapp erreicht
werden.
Die Einführung des
TNA-Systems kann im ersten Quartal 2018 realisiert werden. Eine Überprüfung und
ggf. Anpassung der notärztlichen Versorgung erfolgt im Rahmen der regulären
Fortschreibung des Rettungsbedarfsplanes für das Jahr 2020. Bei entsprechender
Beschlussfassung der modifizierten Teilfortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes (s. Anlage zur Einladung zur Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29. 11. 2017) durch den Kreistag
gilt das Einvernehmen mit den Krankenkassen zur Erweiterung der notärztlichen
Versorgung als hergestellt, so dass seitens der Bezirksregierung keine
entsprechenden Festlegungen vorzunehmen sind.
Entsprechend der
Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 11.10.2017 gemäß § 12 der
Geschäftsordnung wird das Telenotarztsystem durch Herrn Bernd Valentin,
Geschäftsführer der Firma P 3 Telehealthcare GmbH, Aachen, in der Sitzung
vorgestellt. Herr Valentin erläutert das Verfahren anhand einer Power-Point-Präsentation, die der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
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Befangen: |
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