Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2015 wird gemäß Entwurfsfassung vom 10.11.2017 für das Kapitel 6.3 (Notärztliche Versorgung) beschlossen.


Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer  (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.11.1992 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.01.2016)  stellen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne auf. Hiernach sind in den Bedarfsplänen insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen. Der Bedarfsplan ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und des Landesverbandes (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, spätestens alle 5 Jahre, fortzuschreiben. Eine turnusmäßige Überarbeitung wäre somit im Jahr 2020 oder im Bedarfsfall erforderlich.

 

Überprüfungen der Einsatzzahlen haben einen vorzeitigen Anpassungsbedarf ergeben, so dass der Entwurf einer Teilfortschreibung für den Bereich Notfallrettung allen nach § 12 RettG NRW zu beteiligenden Parteien im Frühjahr 2017 zugeleitet wurde. Zur Verabschiedung ist Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen und des Landesverbandes West der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu erzielen, sofern den einzureichenden Änderungswünschen nicht gefolgt wird. In einem Erörterungsgespräch am 30.05.2017 konnte Einvernehmen nur zu den Bereichen Notfallrettung mit Rettungswagen und Anpassungen im Krankentransport erzielt werden, nicht aber zur Frage der bedarfsgerechten notärztlichen Versorgung.

 

Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung vom 29.06.2017 die Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2015 gemäß Entwurfsfassung vom 13.04.2017 für die Kapitel 6.2 (Notfallrettung) und 6.4.4 (Bedarf Krankentransport) beschlossen. Aufgrund des fehlenden Einvernehmens mit den Verbänden der Krankenkassen wurde die Verwaltung gleichzeitig  ermächtigt, zur Frage der zusätzlichen Notarztversorgung die Bezirksregierung Köln um Entscheidung zu bitten, wobei die Einrichtung eines Telenotarztsystems (TNA) favorisiert wird.

 

In diesem Zusammenhang fand am 05.10.2017 ein Erörterungsgespräch unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen bei der Bezirksregierung Köln statt. Aufgrund einer fehlenden Hilfsfristfestlegung für den Notarzt im RettG NRW war insbesondere strittig, anhand welcher Kriterien der Bedarf an notärztlichen Versorgungskapazitäten zu beurteilen ist.

Durch die Bezirksregierung Köln wurde angeregt, vor abschließender  Entscheidung unter Berücksichtigung aktueller Einsatzzahlen zu prüfen, ob zu dieser Thematik  nicht doch Einvernehmen zwischen den Beteiligten erzielt werden kann.

 

Die Verbände der Krankenkassen haben in einem weiteren Gespräch am 19.10.2017 nunmehr der Einführung eines Telenotarzt-Systems für die Rettungswagen Gangelt und Selfkant zugestimmt. Dieser Vorschlag entspricht zwar nur teilweise dem ursprünglichen Entwurf der Teilfortschreibung vom 13.04.2017, ein derzeitiger Verzicht auf eine Ausweitung des TNA-Systems in Waldfeucht und beim Verlege-Rettungswagen scheint aus Sicht der Verwaltung aber verantwortbar zu sein, da die Planungsziele der notärztlichen Versorgung in diesen Versorgungsbereichen knapp erreicht werden.

 

Die Einführung des TNA-Systems kann im ersten Quartal 2018 realisiert werden. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der notärztlichen Versorgung erfolgt im Rahmen der regulären Fortschreibung des Rettungsbedarfsplanes für das Jahr 2020. Bei entsprechender Beschlussfassung der modifizierten Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes (s. Anlage zur Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29. 11. 2017) durch den Kreistag gilt das Einvernehmen mit den Krankenkassen zur Erweiterung der notärztlichen Versorgung als hergestellt, so dass seitens der Bezirksregierung keine entsprechenden Festlegungen vorzunehmen sind.

 

Entsprechend der Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 11.10.2017 gemäß § 12 der Geschäftsordnung wird das Telenotarztsystem durch Herrn Bernd Valentin, Geschäftsführer der Firma P 3 Telehealthcare GmbH, Aachen, in der Sitzung vorgestellt. Herr Valentin erläutert das Verfahren anhand einer Power-Point-Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

 

Befangen: