Sitzung: 21.12.2017 Kreistag
Vorlage: 0305/2017
Beschluss:
In der Sitzung des Kreistages wird sich
darauf geeinigt, die Stellungnahme der Verwaltung der Niederschrift beizufügen.
Die Stellungnahme der Verwaltung lautet wie
folgt:
Die Anfrage seitens der FW-Kreistagsfraktion ist
offensichtlich die Reaktion auf die Ankündigung der Landesregierung NRW vom
23.11.2017, die Zuschüsse für das Sozialticket von heute 40 Mio. € (Status Quo)
zunächst wie folgt abzusenken und später komplett zu streichen:
in 2018 minus 5 Mio. € (auf dann 35 Mio. €)
in 2019 minus 20 Mio. € (auf dann 20 Mio. €)
ab 2020 kompletter Wegfall der Fördermittel
Auf
Grund massiver Proteste hat Verkehrsminister Wüst am 28.11.2017 die Kürzung für
das Jahr 2018 zurück genommen und eine Neuordnung zum Thema Sozialtickets in
NRW angekündigt.
Zu Frage 1: Wie viele Personen im Kreis
Heinsberg haben aktuell das Sozialticket?
Das
AVV-Mobilticket (=Sozialticket) Kreis Heinsberg ist eine Monatsfahrkarte und
wurde gemäß AVV-Verkaufsstatistik bis einschließlich August 2017 (8 Monate):
23.387-mal nachgefragt. Die Verkäufe sind in den letzten Jahren stetig
gestiegen 2015: 23.134 Stück; 2016: 32.499 Stück; 2017 Jahresprognose: 35.928
Stück. Der Preis für das AVV-Mobilticket Kreis Heinsberg wird zum 01.01.18 um
0,50 € auf 22,50 € erhöht.
Die
Förderung soll die Differenz zwischen Referenzticket und Mobilticket
ausgleichen. Der AVV untersucht mit gutachterlicher Unterstützung die wirtschaftlichen
Auswirkungen auf die einzelnen Regionen und wird gemeinsam mit den
Verbundverkehrsunternehmen entsprechende Vorschläge zum weiteren Umgang mit dem
Thema entwickeln.
Die
Fragen 2-5 der Anfrage können aus folgenden Gründen nicht beantwortet werden:
·
Seitens
unterschiedlicher Behörden werden Kundenkarten zum Erwerb eines
AVV-Mobiltickets an die Anspruchsberechtigten auf Nachfrage ausgegeben. Ob nun
einmalig oder regelmäßig ein Sozialticket erworben wird, kann hieraus nicht
abgeleitet werden.
·
Das
AVV-Mobilticket Kreis Heinsberg ist ausschließlich im Kreis Heinsberg nutzbar.
Für weitere Fahrten müssen entsprechende Regeltarife je Relation zugezahlt
werden.
·
Der
Kreis Heinsberg trägt auch heute schon nicht unerheblich zur Finanzierung des
Sozialtickets (AVV-Mobilticket Kreis Heinsberg) bei. Die im Jahr 2016
gutachterlich festgestellte Finanzlast des Kreises Heinsberg betrug
durchschnittlich 4,75 € je Ticket. Bei Kürzung der Landeszuschüsse würde diese
entsprechend steigen.
Zum Ende des öffentlichen Teils ergreift Landrat Pusch das Wort. Die Rede ist als Anlage 8 beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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