Beschluss:


In der Sitzung des Kreistages wird sich darauf geeinigt, die Stellungnahme der Verwaltung der Niederschrift beizufügen.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung lautet wie folgt:

 

Die Anfrage seitens der FW-Kreistagsfraktion ist offensichtlich die Reaktion auf die Ankündigung der Landesregierung NRW vom 23.11.2017, die Zuschüsse für das Sozialticket von heute 40 Mio. € (Status Quo) zunächst wie folgt abzusenken und später komplett zu streichen:

 

in 2018 minus 5 Mio. € (auf dann 35 Mio. €)

 

in 2019 minus 20 Mio. € (auf dann 20 Mio. €)

 

ab 2020 kompletter Wegfall der Fördermittel

 

Auf Grund massiver Proteste hat Verkehrsminister Wüst am 28.11.2017 die Kürzung für das Jahr 2018 zurück genommen und eine Neuordnung zum Thema Sozialtickets in NRW angekündigt.

 

Zu Frage 1: Wie viele Personen im Kreis Heinsberg haben aktuell das Sozialticket?

 

Das AVV-Mobilticket (=Sozialticket) Kreis Heinsberg ist eine Monatsfahrkarte und wurde gemäß AVV-Verkaufsstatistik bis einschließlich August 2017 (8 Monate): 23.387-mal nachgefragt. Die Verkäufe sind in den letzten Jahren stetig gestiegen 2015: 23.134 Stück; 2016: 32.499 Stück; 2017 Jahresprognose: 35.928 Stück. Der Preis für das AVV-Mobilticket Kreis Heinsberg wird zum 01.01.18 um 0,50 € auf 22,50 € erhöht.

 

Die Förderung soll die Differenz zwischen Referenzticket und Mobilticket ausgleichen. Der AVV untersucht mit gutachterlicher Unterstützung die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die einzelnen Regionen und wird gemeinsam mit den Verbundverkehrsunternehmen entsprechende Vorschläge zum weiteren Umgang mit dem Thema entwickeln.

 

Die Fragen 2-5 der Anfrage können aus folgenden Gründen nicht beantwortet werden:

 

·        Seitens unterschiedlicher Behörden werden Kundenkarten zum Erwerb eines AVV-Mobiltickets an die Anspruchsberechtigten auf Nachfrage ausgegeben. Ob nun einmalig oder regelmäßig ein Sozialticket erworben wird, kann hieraus nicht abgeleitet werden.

·        Das AVV-Mobilticket Kreis Heinsberg ist ausschließlich im Kreis Heinsberg nutzbar. Für weitere Fahrten müssen entsprechende Regeltarife je Relation zugezahlt werden.

·        Der Kreis Heinsberg trägt auch heute schon nicht unerheblich zur Finanzierung des Sozialtickets (AVV-Mobilticket Kreis Heinsberg) bei. Die im Jahr 2016 gutachterlich festgestellte Finanzlast des Kreises Heinsberg betrug durchschnittlich 4,75 € je Ticket. Bei Kürzung der Landeszuschüsse würde diese entsprechend steigen.

 

 

Zum Ende des öffentlichen Teils ergreift Landrat Pusch das Wort. Die Rede ist als Anlage 8 beigefügt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

Befangen: