Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestellt Herrn Ltd. Kreisrechtsdirektor Schneider mit Wirkung vom 01.04.2018 zum allgemeinen Vertreter des Landrates und beschließt dessen Ernennung zum vorgenannten Zeitpunkt zum Ltd. Kreisrechtsdirektor (B 2 LBesG NRW) unter gleichzeitiger Einweisung in eine entsprechende Planstelle.

 


Frau Ltd. Kreisverwaltungsdirektorin Machat wurde mit Wirkung vom 01.10.2012 zur allgemeinen Vertreterin gemäß § 47 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) bestellt. Frau Machat wird mit Ablauf des 31.03.2018 in die Freizeitphase ihrer Altersteilzeit eintreten. Es ist nun über die Aufgabenzuweisung als allgemeine/r Vertreter/in für Zeiten ab April 2018 zu entscheiden.

 

Nach § 47 Abs. 1 KrO NRW bestellt der Kreistag die allgemeine Vertreterin/den allgemeinen Vertreter widerruflich aus den leitenden hauptamtlichen Beamtinnen und Beamten des Kreises. Leitende Beamtinnen und Beamte sind diejenigen, die im Organisationsplan unmittelbar dem Landrat nachgeordnet sind und keine Stabsstelle innehaben. Inhalt der Bestellung, die durch einfachen Beschluss erfolgt, ist die Aufgabenzuweisung als allgemeine/r Vertreter/in.

 

Landrat Pusch schlägt die Bestellung des Herrn Schneider zum allgemeinen Vertreter vor, da dieser für die Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben besonders geeignet ist. Gestützt wird dieser Vorschlag durch ein deutlich mehrheitliches Votum der Leiterinnen und Leiter aller Organisationseinheiten der Kreisverwaltung.

In der Sitzung des Kreistages beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine geheime Abstimmung nach § 22 Abs. 4 GeschO, wonach ein Fünftel der Kreistagsmitglieder dies verlangen muss - für den Kreistag bedeutet dies 10,8, also mindestens 11 Stimmen. Mit 10 Stimmen für eine geheime Abstimmung und 1 Enthaltung wird der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

 

Sodann lässt Landrat Pusch über den Beschlussvorschlag der Bestellung einer allgemeinen Vertreterin bzw. eines allgemeinen Vertreters abstimmen.

 

Landrat Pusch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.