Sitzung: 22.02.2018 Kreistag
Vorlage: 0338/2018
Beschluss:
In der Sitzung des Kreistages führt Landrat Pusch aus:
„Der
Entwurf zum 13. Schulrechtsänderungsgesetz sieht u. a. vor, dass der Schulträger
ein Gymnasium ab dem Schuljahr 2019/2020 mit achtjährigem Bildungsgang
fortführt soweit die Schulkonferenz dies bis spätestens 31.01.2019 mit 2/3
Mehrheit beschließt. Soweit kein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz
erfolgt, wird das Gymnasium zu „G9“ zurückkehren. Die Umstellung von „G8“ auf
„G9“ beginnt mit dem Schuljahr 2019/2020. Sie umfasst die Klassen 5 und 6 des
Gymnasiums, also auch die Kinder, die zum Schuljahr 2018/2019 in die Klasse 5
des Gymnasiums aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass erstmals zum Schuljahr
2026/2027 wieder neun Jahrgangsstufen
beschult würden. Konkret für das Kreisgymnasium würde dies nach derzeitigem
Stand ein Plus von ca. 130 Schülerinnen/Schülern (ca. 12 %) bedeuten. Das Kreisgymnasium
hätte zu diesem Zeitpunkt wieder neun Jahrgangsstufen, wie zuletzt im Schuljahr
2012/2013.
Zu
Fragen 1. und 2.:
Das
Ministerium für Schule und Bildung (MSB NRW) hat im Einvernehmen mit den
kommunalen Spitzenverbänden das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische
Forschung (WIB) mit der Erstellung einer Kostenfolgeabschätzung für das 13.
Schulrechtsänderungsgesetz beauftragt. Im Rahmen einer Vollerhebung wird eine
möglichst breite Datenbasis ermittelt, auf deren Grundlage der
Belastungsausgleich festzusetzen sein wird. Der Kreis Heinsberg beteiligt sich
an dieser Datenerhebung. Das Kreisgymnasium ist baulich als „G9“-Schule
konzipiert. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass durch die ab 2010
erfolgte Einrichtung einer Ganztagsbeschulung und die damit verbundene Umnutzung
bisheriger Klassenräume nunmehr die Notwendigkeit der Schaffung neuer
Räumlichkeiten entstehen würde. Entsprechende Konzepte werden zu gegebener Zeit
nach einer eventuellen Entscheidung über die Rückkehr zu „G9“ erstellt.
Hinsichtlich
des kreiseigenen Personals (Hausmeister, Sekretärinnen, Schulsozialarbeit) ist
von einer auskömmlichen Ausstattung auszugehen. Lernmittel sind bei der
Rückkehr zu „G9“ für einen weiteren Jahrgang (Mehrkosten ca. 6.500 €)
bereitzustellen. Der um ein Schuljahr längere Verbleib in der Sekundarstufe I
bedingt ebenfalls Mehrkosten für die Schülerbeförderung (ca. 53.000 €).
Zu
Frage 3.:
Bei
Einführung von „G9“ findet das Konnexitätsprinzip Anwendung, da das Land den
kommunalen Schulträgern besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender
Aufgaben stellt (Einrichtung und Ausstattung einer zusätzlichen
Jahrgangsstufe). Konnexitätsrelevant ist dabei ausschließlich die durch die
Einführung eines 9-jährigen gymnasialen Bildungsgangs bedingte wesentliche
Belastung bei den Sachkosten, die den kommunalen Schulträgern nach den
schulgesetzlichen Regelungen obliegt. Über die Höhe kann derzeit keine konkrete
Aussage getroffen werden, da dies erst – wie oben ausgeführt wurde – zum
Schuljahr 2026/2027 relevant wird.
Zu
Frage 4.:
Da entsprechende
finanzielle Auswirkungen erst in späteren Haushaltsjahren auftreten, sind im
Haushalt 2018 hierfür keine Rückstellungen erfolgt. Im Übrigen geht die
Verwaltung derzeit davon aus, dass der Sachverhalt nicht die
haushaltsrechtlichen Kriterien zur Bildung einer Rückstellung erfüllt.
Zu
Frage 5.:
Es wird
um Verständnis gebeten, dass vonseiten des Kreises keine Auskünfte zur
Positionierung von Abgeordneten des Landtages erteilt werden können.“