Beschluss:


In der Sitzung des Kreistages führt Landrat Pusch aus:

„Der Entwurf zum 13. Schulrechtsänderungsgesetz sieht u. a. vor, dass der Schulträger ein Gymnasium ab dem Schuljahr 2019/2020 mit achtjährigem Bildungsgang fortführt soweit die Schulkonferenz dies bis spätestens 31.01.2019 mit 2/3 Mehrheit beschließt. Soweit kein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz erfolgt, wird das Gymnasium zu „G9“ zurückkehren. Die Umstellung von „G8“ auf „G9“ beginnt mit dem Schuljahr 2019/2020. Sie umfasst die Klassen 5 und 6 des Gymnasiums, also auch die Kinder, die zum Schuljahr 2018/2019 in die Klasse 5 des Gymnasiums aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass erstmals zum Schuljahr 2026/2027 wieder  neun Jahrgangsstufen beschult würden. Konkret für das Kreisgymnasium würde dies nach derzeitigem Stand ein Plus von ca. 130 Schülerinnen/Schülern (ca. 12 %) bedeuten. Das Kreisgymnasium hätte zu diesem Zeitpunkt wieder neun Jahrgangsstufen, wie zuletzt im Schuljahr 2012/2013.

 

Zu Fragen 1. und 2.:

Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB NRW) hat im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) mit der Erstellung einer Kostenfolgeabschätzung für das 13. Schulrechtsänderungs­gesetz beauftragt. Im Rahmen einer Vollerhebung wird eine möglichst breite Datenbasis ermittelt, auf deren Grundlage der Belastungsausgleich festzusetzen sein wird. Der Kreis Heinsberg beteiligt sich an dieser Datenerhebung. Das Kreisgymnasium ist baulich als „G9“-Schule konzipiert. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass durch die ab 2010 erfolgte Einrichtung einer Ganztagsbeschulung und die damit verbundene Umnutzung bisheriger Klassenräume nunmehr die Notwendigkeit der Schaffung neuer Räumlichkeiten entstehen würde. Entsprechende Konzepte werden zu gegebener Zeit nach einer eventuellen Entscheidung über die Rückkehr zu „G9“ erstellt.

 

Hinsichtlich des kreiseigenen Personals (Hausmeister, Sekretärinnen, Schulsozialarbeit) ist von einer auskömmlichen Ausstattung auszugehen. Lernmittel sind bei der Rückkehr zu „G9“ für einen weiteren Jahrgang (Mehrkosten ca. 6.500 €) bereitzustellen. Der um ein Schuljahr längere Verbleib in der Sekundarstufe I bedingt ebenfalls Mehrkosten für die Schülerbeförderung (ca. 53.000 €).

 

Zu Frage 3.:

Bei Einführung von „G9“ findet das Konnexitätsprinzip Anwendung, da das Land den kommunalen Schulträgern besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender Aufgaben stellt (Einrichtung und Ausstattung einer zusätzlichen Jahrgangsstufe). Konnexitätsrelevant ist dabei ausschließlich die durch die Einführung eines 9-jährigen gymnasialen Bildungsgangs bedingte wesentliche Belastung bei den Sachkosten, die den kommunalen Schulträgern nach den schulgesetzlichen Regelungen obliegt. Über die Höhe kann derzeit keine konkrete Aussage getroffen werden, da dies erst – wie oben ausgeführt wurde – zum Schuljahr 2026/2027 relevant wird.

 

Zu Frage 4.:

Da entsprechende finanzielle Auswirkungen erst in späteren Haushaltsjahren auftreten, sind im Haushalt 2018 hierfür keine Rückstellungen erfolgt. Im Übrigen geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass der Sachverhalt nicht die haushaltsrechtlichen Kriterien zur Bildung einer Rückstellung erfüllt.

 

Zu Frage 5.:

Es wird um Verständnis gebeten, dass vonseiten des Kreises keine Auskünfte zur Positionierung von Abgeordneten des Landtages erteilt werden können.“