Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.             Die Janusz-Korczak-Schule des Kreises Heinsberg wird gemäß § 81 Schulgesetz NRW neu errichtet.

2.             Die Janusz-Korczak-Schule wird ab dem Schuljahr 2018/2019 als Schule der Primar- und Sekundarstufe I neu errichtet.

3.             Der Standort der Schule befindet sich in zentraler Lage im Kreis Heinsberg. Die Verwaltung wird beauftragt, die baulichen Voraussetzungen für einen geordneten Schulbetrieb zu schaffen. Soweit notwendig, sind bauliche Zwischenlösungen zu realisieren. Den zuständigen politischen Gremien werden zu gegebener Zeit entsprechende Beschlussvorschläge unterbreitet. 

4.             Es ist sicherzustellen, dass der Bestand der Förderschulen im Verbund – Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule sowie Peter-Jordan-Schule – nicht gefährdet wird.

5.             Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Genehmigung der oberen Schulaufsicht gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW einzuholen.

 

Im Kreisausschuss wurde die Diskussion des Schulausschusses aufgegriffen und weitergeführt. Bis auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich alle Fraktionen für die Neuerrichtung der Janusz-Korczak-Schule entsprechend dem modifizierten Beschlussvorschlag aus.

 

In der Sitzung des Kreistages wird die Diskussion des Schulausschuss und Kreisausschusses fortgeführt. Das gesamte Verfahren sei überstürzt und nicht sachgerecht durchdacht. Dies sieht jedoch alleine die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen so.


Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 18.12.2014 wurde die Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg neu strukturiert und u. a. die Janusz-Korczak-Schule seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 auslaufend aufgelöst. Mit Anträgen vom 06.07. und 27.08.2017 haben die CDU-Kreistagsfraktion sowie die FDP-Kreistagsfraktion beantragt zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Schulpolitik der neuen NRW-Landesregierung ein Erhalt bestehender Förderschulstrukturen im Kreis Heinsberg realisiert werden könne. Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 19.09.2017 wurde der Verwaltung ein entsprechender Auftrag erteilt. In der Sitzung des Schulausschusses am 19.10.2017 hat die Verwaltung ausführlich über die Förderschulsituation im Kreis Heinsberg und insbesondere über die Janusz-Korczak-Schule informiert (siehe TOP 6 der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses). Zwischenzeitlich hat die Verwaltung in Gesprächen u. a.  mit der unteren und oberen Schulaufsicht, den Leitern der Förderschulen und dem Schulentwicklungsplaner einen Lösungsvorschlag zum Erhalt der Janusz-Korczak-Schule erarbeitet, der eine Fortführung der Janusz-Korczak-Schule ab dem Schuljahr 2018/2019 wie bisher als Schule der Primar- und Sekundarstufe I vorsieht.

 

Aufgrund des Beschlusses des Kreisausschusses vom 08.11.2016 wurde die Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, mit der Fortschreibung der im Jahre 2010 erstellten kreisweiten Schulentwicklungsplanung beauftragt. Das aktualisierte Schulentwicklungsgutachten liegt in seiner endgültigen Fassung derzeit noch nicht vor. Aufgrund der aktuellen Beschlusslage wurde ein Teilgutachten zum eventuellen Erhalt der Janusz-Korczak-Schule vorgezogen. Die wesentlichen Ergebnisse waren der Einladung des Schulausschusses als Anlage beigefügt.

 

Für den 21.12.2017 hatte Landrat Pusch die Bürgermeister und Schulausschussvorsitzenden aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die obere und untere Schulaufsicht, die Schulleitungen aller Förderschulen im Kreis Heinsberg sowie die Vertreter/innen der einzelnen Schulformen im Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes zu einem Erörterungsgespräch eingeladen („Runder Tisch“ zur Schulentwicklungsplanung).

In dieser Sitzung wurde die eventuelle Neuerrichtung der Janusz-Korczak-Schule aus Sicht der Schulverwaltung, der Schulaufsicht und der Schulleitung beleuchtet. Dabei hat die Schulverwaltung die derzeitige Förderschulsituation im Kreis Heinsberg dargestellt, die organisatorischen und rechtlichen Aspekte einer evtl. Fortführung der Janusz-Korczak-Schule verdeutlicht und darauf verwiesen, dass die Janusz-Korczak-Schule derzeit noch in einem von der Stadt Geilenkirchen angemieteten Gebäude in Geilenkirchen-Hünshoven untergebracht ist. Die Stadt Geilenkirchen hat zwischenzeitlich den Mietvertrag mit Wirkung zum 31.07.2018 gekündigt.

 

Die untere Schulaufsicht hat in dem Gespräch deutlich gemacht, dass es aus pädagogischer Sicht für einzelne Schülerinnen und Schüler wichtig sei, in einem spezialisierten, kleinen System zielgleich beschult zu werden. Aus schulfachlicher Sicht stelle die Beratung der Eltern über den zu wählenden Förderort ihrer Kinder eine Herausforderung dar, die im Zusammenspiel der Schulaufsicht und der Schulleitungen angegangen werde. Die aktuelle Situation zeige, dass ein Bedarf für ein „Spezialsystem“ gegeben sei. Was die Größe der Schule anbelange, so sei aus pädagogischer Sicht als auch mit Blick auf die Lehrerversorgung und die für das Jahr 2019 zu erwartende Mindestgrößenverordnung eine Schule mit ca. 100 Schülerinnen und Schülern anzustreben.

 

Der Schulleiter der Janusz-Korczak- und der Peter-Jordan-Schule, Sonderschulrektor Krüger, erläuterte, dass nach intensiven Gesprächen mit dem Lehrerkollegium sowie den Schulleitungen der weiteren Förderschulen die Erkenntnis bestehe, dass der Erhalt der Janusz-Korczak-Schule sinnvoll sei. Die Qualität der sonderpädagogischen Förderung im Kreis werde dadurch erhöht. Die Janusz-Korczak-Schule solle als Förderschule an einem Standort mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ für Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 10 konzipiert werden. Die Klassenzusammensetzung solle jahrgangsübergreifend erfolgen, wodurch die Janusz-Korczak-Schule ein eigenes Profil gegenüber den bestehenden Förderschulen im Verbund erhalte. Weitere Profilunterschiede würden innerhalb der Schulleiterrunde mit der unteren Schulaufsicht erarbeitet werden. Wichtig sei eine enge Vernetzung der Schulen und der unteren Schulaufsicht bezüglich der Elternberatung. Auf dieser Grundlage würden alle Beteiligten gemeinsam dafür sorgen, dass es zu einer ausgeglichenen Schülerverteilung komme. Ziel sei es, die notwendige individuelle Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Dies gelinge in kleineren Systemen besser.

 

Festzustellen ist, dass bei einer eventuellen Fortführung der Janusz-Korczak-Schule im Kreis Heinsberg zukünftig zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ eine Wahl zwischen den allgemeinen Schulen und insgesamt drei Förderschulen an vier Standorten für die Eltern bestünde. Die in der Trägerschaft des Kreises Heinsberg stehende Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule bietet weiterhin die Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Lernen“ und „Sprache“ an den Standorten Gangelt und Oberbruch an. Die Peter-Jordan-Schule, Hückelhoven, verfügt ebenfalls über diese drei Förderschwerpunkte. Die Janusz-Korczak-Schule würde ausschließlich den Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ anbieten und das pädagogische Konzept auf die Beschulung der Schülerinnen und Schüler ausrichten, die einer verstärkten Förderung bedürfen.

 

Eine zunächst angestrebte Nutzung von ehemaligen Schulgebäuden der Stadt Heinsberg kann bedauerlicherweise nicht realisiert werden, da die Stadt dem Kreis am 11.01.2018 mitgeteilt hat, dass sie – aufgrund anderer Nutzungsnotwendigkeiten – dem Kreis Heinsberg kein Schulgebäude zur Miete bzw. zum Kauf anbieten könne.

 

Die jährlichen Kosten (Zuschussbedarf) der neu errichteten Janusz-Korczak-Schule sind u. a. abhängig von den Kosten für Schülerlernmittel und Ausstattungsbedarfe sowie den Schülerbeförderungskosten (Schülerspezialverkehr für die Primarstufenschüler/innen in Abhängigkeit des Wohnortes und der sonstigen Beförderungskosten).  Nach einer ersten groben Schätzung belaufen sich aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre und nach derzeitigem Erkenntnisstand die jährlichen Kosten für den Schulträger auf ca. 250.000 €; nicht enthalten sind Gebäudekosten.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist. Nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Die Schulentwicklungsplanung wurde gemäß § 80 Schulgesetz NRW mit den Schulträgern im Kreis Heinsberg abgestimmt.

 

Schulaufsichtsbeamtin Petry, Schulentwicklungsplaner Krämer-Mandeau sowie Schulleiter Krüger standen in der Sitzung des Schulausschusses zur Beantwortung eventueller Fragen zur Verfügung.

 

Folgender Beschlussvorschlag wurde dem Schulausschuss vorgelegt:

 

1.             Der Beschluss des Kreistages über die auslaufende Auflösung der Janusz-Korczak-Schule des Kreises Heinsberg vom 18.12.2014 wird aufgehoben.

2.             Die Janusz-Korczak-Schule des Kreises Heinsberg wird gemäß § 81 Schulgesetz NRW neu errichtet.

3.             Die Janusz-Korczak-Schule wird ab dem Schuljahr 2018/2019 als Schule der Primar- und Sekundarstufe I fortgeführt.

4.             Der Standort der Schule befindet sich in zentraler Lage im Kreis Heinsberg. Die Verwaltung wird beauftragt, die baulichen Voraussetzungen für einen geordneten Schulbetrieb zu schaffen. Soweit notwendig, sind bauliche Zwischenlösungen zu realisieren. Den zuständigen politischen Gremien werden zu gegebener Zeit entsprechende Beschlussvorschläge unterbreitet. 

5.             Es ist von allen Beteiligten soweit wie möglich sicherzustellen, dass der Bestand der Förderschulen im Verbund – Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule sowie Peter-Jordan-Schule – nicht gefährdet wird.

6.             Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Genehmigung der oberen Schulaufsicht gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW einzuholen.

 

Dezernent Dahlmanns informiert die Mitglieder des Schulausschusses u. a. über den aktuellen Sachstand zur Lösung der Gebäudefrage. Die zunächst angestrebte Nutzung von ehemaligen Schulgebäuden in Heinsberg könne wegen anderer Nutzungsnotwendigkeiten der Stadt Heinsberg leider nicht realisiert werden. Gespräche mit der Stadt Hückelhoven hätten verdeutlicht, dass auch diese einen Standort auf städtischen Grundstücken nicht ermöglichen könne. Es sei beabsichtigt, sobald eine bauliche Lösung gefunden sei, den zuständigen politischen Gremien (z. B. in einer gemeinsamen Bau- und Schulausschusssitzung) entsprechende Beschlussvorschläge vorzulegen.

 

Schulaufsichtsbeamtin Petry gibt ergänzende Informationen zu den inneren Schulangelegenheiten und verweist u. a. auf den Nutzen eines Spezialsystems. Schulentwicklungsplaner Krämer-Mandeau verdeutlicht ausführlich anhand der Schülerzahlen die an den Verbundschulen bestehenden Kapazitätsprobleme.

Eine neu errichtete Janusz-Korczak-Schule benötige aus seiner Sicht ca. 90 Schüler/innen zur Bildung homogener Lerngruppen. Neben der guten Ausstattung der Schule sei insbesondere eine zentrale Lage innerhalb des Kreises Heinsberg von Bedeutung.

 

Es schließt sich eine umfassende Diskussion an, in denen Fragen nach der Lehrerversorgung, der abschließenden Standortfrage sowie einer Zwischenlösung und der Beratung der Eltern durch die Schulleitungen und die untere Schulaufsicht behandelt werden. Das Ergebnis der umfassenden Diskussion innerhalb des Schulausschusses sowie die Ausführungen der Verwaltung, der Schulaufsicht, der Schulleitungen und des Schulentwicklungsplaners fasst Ausschussvorsitzende Reh in folgendem modifizierten Beschlussvorschlag zusammen: