Sitzung: 17.04.2018 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Dezernent Nießen berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr in der öffentlichen Sitzung zum nachfolgenden Punkt:
8.1 Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans 2030
des Bundes
Bekanntlich
sind bundesweit viele Fernstraßen an ihre Belastungsgrenze gelangt. Ursache für
diesen Zustand ist häufig, dass über viele Jahre nicht ausreichend in die
Erhaltung und den bedarfsgerechten Ausbau der Straßeninfrastruktur durch den
Baulastträger investiert worden ist. Nirgendwo sonst wird dieses Problem
deutlicher als am Zustand der Rheinbrücken. Der streckenweise marode Zustand
des Fernstraßennetzes hat den Bund dazu veranlasst, seine Investitionen für die
Erhaltung und den Ausbau der Bundesfernstraßen zu erhöhen. Mit dem
Fernstraßenbedarfsplan 2030 hat der Bund im Jahr 2016 seine Vorhaben für den
bedarfsgerechten Ausbau der Autobahnen und Bundesstraßen konkretisiert. Alleine
für die Autobahnen und Bundesstraßen in NRW sieht der Bedarfsplan mehr als 200
Projekte mit einem Investitionsvolumen von gut 20 Milliarden Euro vor.
Da
der Investitionsstau bei den Fernstraßen bundesweit so groß ist, dass nicht
alle Maßnahmen zeitgleich umgesetzt werden können, hat der Bund in seinem
Bedarfsplan eine Priorisierung nach den folgenden Kategorien vorgenommen:
1.
Vordringlicher Bedarf –
Engpassbeseitigung
(Projekte mit besonders starken Entlastungswirkungen
für das Straßennetz und damit Reduzierung von regelmäßigen Stauereignissen)
2.
Vordringlicher Bedarf
(Projekte
mit Entlastungswirkungen für das bestehende Straßennetz und für die Anwohner in
Ortslagen durch Neubau von Ortsumgehungen)
3.
Weiterer Bedarf - mit Planungsrecht
(Projekte, deren Planungen abgeschlossen oder
fortgeschritten sind)
4.
Weiterer Bedarf
Vorhaben
der Engpassbeseitigung und des Vordringlichen Bedarfs sollen möglichst bis zum
Jahr 2030 umgesetzt oder zumindest begonnen werden.
Innerhalb
der vom Bund vorgegebenen Prioritäten zu den über 200 für NRW gelisteten
Projekten bestand seitens des Landes die Notwendigkeit, aufgrund der Vielzahl
von Baumaßnahmen eine Reihenfolge für die Planung und Umsetzung vorzunehmen.
Grund hierfür ist u. a., dass Ausweichstrecken vorgehalten und Planungs-
und Genehmigungskapazitäten effizient eingesetzt werden müssen. Durch das
Verkehrsministerium NRW wurde hierzu ein Masterplan
als neues Planungs- und Steuerungsinstrument erarbeitet, der das strukturierte
Vorgehen des Landes NRW im Bereich der Bundesfernstraßen verdeutlichen soll.
Der Masterplan nimmt die übergeordnete Perspektive zum Fernstraßenbedarfsplan
des Bundes ein und gibt Auskunft darüber, wann nach heutigem Erkenntnisstand
die Planungen zu einzelnen Projekten aufgenommen und wann der Bau nach
gegenwärtiger Planung abgeschlossen sein kann. Auch wird der Masterplan in den
kommenden Jahren durch das Land regelmäßig aktualisiert und durch jährliche Arbeitspläne für die
Straßenbauverwaltung (Landesbetrieb Straßenbau) konkretisiert.
Das
auf der Grundlage des Masterplans vom Verkehrsministerium NRW für 2018
festgelegte Arbeitsprogramm sieht
für den Bereich des Kreises Heinsberg drei Fernstraßenprojekte mit der
Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ (ohne Engpassbeseitigung) vor. Diese sind:
1.
B
221 Ortsumgehung Scherpenseel
(Planungsstand 2018: Erarbeitung der
Umweltverträglichkeitsstudie und Varianten-untersuchung durch den Landesbetrieb
Straßenbau, RNL Mönchengladbach)
2.
B
221 Geilenkirchen (bei Tripsrath) bis AS A 46 bei Heinsberg-Donselen
(Planungsstand 2018: Erarbeitung der
Umweltverträglichkeitsstudie und Varianten-untersuchung durch den Landesbetrieb
Straßenbau, RNL Mönchengladbach)
3.
B
221 Ortsumgehung Heinsberg-Unterbruch
(Planungsstand 2018: Planentwurf der OU wurde im August
2008 durch das Bundesverkehrsministerium genehmigt; das
Planfeststellungsverfahren wurde Ende 2009 eingeleitet)
Anzumerken
ist zu den im Masterplan aufgenommenen Projekten mit der Kategorie
„Vordringlicher Bedarf“, dass diese Vorhaben nicht zuletzt den Mobilitätsherausforderungen
der Mittelzentren und der ländlichen Regionen Rechnung tragen sollen. Die
Mitteilung des Verkehrsministeriums NRW bzgl. des Masterplans zur Umsetzung des
Fernstraßenbedarfsplanes des Bundes ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
8.2 Geplante Maßnahmen im Bereich des
Kreisstraßenbaus für 2018
Nachfolgend berichtet Sachgebietsleiter Weuthen dem Fachausschuss über die von der Verwaltung geplanten und im Kreishaushalt für 2018 veranschlagten Maßnahmen zum Kreisstraßenbau. Er führt aus, dass in diesem Jahr vorrangig
- die Vergabe und Beginn der Bauausführung der Fahrbahntrasse zur Ortsumgehung
Gangelt (1. Bauabschnitt „West“) als EK 13/EK 17 von der Kreisstraße 5 am Nahversorgungszentrum Gangelt bis zur Kreisstraße 17 „Hanxler Straße“,
- die grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 28 von Kleingladbach bis Gerderath und
- der Neubau eines Radweges entlang der Kreisstraße 32 von der Abzweigung nach Doverhahn bis zur Ortslage Hetzerath
geplant seien. Zu v. g. Maßnahmen merkt Sachgebietsleiter Weuthen im Einzelnen an:
Mit der Bauausführung des 1. Bauabschnittes „West“ der Ortsumgehung Gangelt wurde mit Baubeginn zum Brückenbauwerk über die Fahrbahntrasse der EK 13/EK 17 im Frühjahr dieses Jahres begonnen. Die Vergabe der Leistungen zur Fahrbahntrasse (l: rd. 1.520 m) ist von der Verwaltung nach öffentlichen Leistungsausschreibung noch in diesem Jahr geplant.
Die grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 28 von Kleingladbach bis Gerderath (l: rd. 1.700 m) ist im aktuellen Förderprogramm des Landes NRW zum kommunalen Straßenbau für 2018 berücksichtigt. Ein Zuwendungsbescheid zu dieser Straßenausbaumaßnahme liegt der Verwaltung noch nicht vor. Eine Maßnahmenförderung für 2018 wurde im letztjährigen Programmberatungsgespräch bei der Bezirksregierung Köln mit Vertretern des Verkehrsministeriums NRW und des Fachdezernates der Bezirksregierung dem Kreis in Aussicht gestellt. Die Sanierung der Kreisstraße soll im Hocheinbau unter Beibehaltung des vorhandenen Ausbauquerschnittes erfolgen.
Der neue Radweg entlang der Kreisstraße 32 von der Abzweigung nach Doverhahn (Stadt Hückelhoven) bis zur Ortslage Hetzerath (Stadt Erkelenz) soll als einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden (l: rd. 420 m). Für diese nicht im Zusammenhang mit einem Aus- und Umbau einer Straße stehenden Radwegebaumaßnahme wird die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in NRW einreichen. Für den Fall der Zuwendungsgewährung in 2018 - Gespräche mit Vertretern des Landes NRW bzgl. der Förderfähigkeit der Neubaumaßnahme fanden bereits statt -, ist vorgesehen, nach öffentlicher Ausschreibung die Leistungen noch in diesem Jahr zu vergeben.
Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der EK 3 als Ortsumgehung Birgden (l: rd. 1,150 m) von der Kreisstraße 13 zwischen Waldenrath und Birgden bis zur bestehenden Kreisstraße 3 südlich von Birgden wird für Mitte dieses Jahres erwartet. Nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses zur Ortsumgehung wären als nächster Schritt die Ingenieurleistungen zur Erstellung der Ausführungsplanung zu beauftragen. Im Förderprogramm des Landes NRW zum kommunalen Straßenbau ist die Neubaumaßnahme zur Ortsumgehung Birgden mit Förderbeginn 2020 aufgenommen.
Die von Sachgebietsleiter Weuthen zu diesem Berichtspunkt
verwendete Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Anmerkungen des Ausschussvorsitzenden
Jansen zum Ende der öffentlichen Sitzung:
Zum Ende der
öffentlichen Sitzung trägt Ausschussvorsitzender Jansen noch eine Personalie
bzgl. der geschäftsführenden Begleitung des Fachausschusses vor. Herr Reinhard
Kowald als Mitarbeiter des Amts für Umwelt und Verkehrsplanung nimmt heute
letztmalig als Verwaltungsvertreter an der Sitzung des Ausschusses für Umwelt
und Verkehr teil. Grund hierfür ist, dass er Mitte Juni diesen Jahres mit der
sog. „Freistellungsphase“ der von ihm in Anspruch genommenen Altersteilzeit
nach dem Landesbeamtengesetz NRW beginnen wird. Als Nachfolgerin für Herrn
Kowald wird Frau Elke Friedsam, die derzeit im Amt für Umwelt und
Verkehrsplanung im Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz eingesetzt ist, die
begleitende Geschäftsführung des Fachausschusses übernehmen. Mit diesem
Personalwechsel wird Frau Friedsam - ebenfalls wie Herr Kowald - zukünftig im Sachgebiet
Kreisstraßenbau tätig sein. Der Ausschussvorsitzende dankt Herrn Kowald im
Namen des Fachausschusses vielmals für sein Engagement zur Vor- und Nachbereitung
der Ausschusssitzungen und wünscht ihm für den wohlverdienten Ruhestand und die
Zukunft alles Gute. Er unterstreicht dabei, dass die Zusammenarbeit stets
konstruktiv und harmonisch war. Frau Friedsam wünscht er viel Erfolg in ihrem
neuen Tätigkeitsfeld und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.