Dezernent Nießen berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr in der öffentlichen Sitzung zum nachfolgenden Punkt:

 

 

8.1          Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans 2030 des Bundes

 

Bekanntlich sind bundesweit viele Fernstraßen an ihre Belastungsgrenze gelangt. Ursache für diesen Zustand ist häufig, dass über viele Jahre nicht ausreichend in die Erhaltung und den bedarfsgerechten Ausbau der Straßeninfrastruktur durch den Baulastträger investiert worden ist. Nirgendwo sonst wird dieses Problem deutlicher als am Zustand der Rheinbrücken. Der streckenweise marode Zustand des Fernstraßennetzes hat den Bund dazu veranlasst, seine Investitionen für die Erhaltung und den Ausbau der Bundesfernstraßen zu erhöhen. Mit dem Fernstraßenbedarfsplan 2030 hat der Bund im Jahr 2016 seine Vorhaben für den bedarfsgerechten Ausbau der Autobahnen und Bundesstraßen konkretisiert. Alleine für die Autobahnen und Bundesstraßen in NRW sieht der Bedarfsplan mehr als 200 Projekte mit einem Investitionsvolumen von gut 20 Milliarden Euro vor.

 

Da der Investitionsstau bei den Fernstraßen bundesweit so groß ist, dass nicht alle Maßnahmen zeitgleich umgesetzt werden können, hat der Bund in seinem Bedarfsplan eine Priorisierung nach den folgenden Kategorien vorgenommen:

 

1.        Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung

(Projekte mit besonders starken Entlastungswirkungen für das Straßennetz und damit Reduzierung von regelmäßigen Stauereignissen)

2.        Vordringlicher Bedarf

(Projekte mit Entlastungswirkungen für das bestehende Straßennetz und für die Anwohner in Ortslagen durch Neubau von Ortsumgehungen)

3.        Weiterer Bedarf - mit Planungsrecht

(Projekte, deren Planungen abgeschlossen oder fortgeschritten sind)

4.        Weiterer Bedarf

 

Vorhaben der Engpassbeseitigung und des Vordringlichen Bedarfs sollen möglichst bis zum Jahr 2030 umgesetzt oder zumindest begonnen werden.

 

Innerhalb der vom Bund vorgegebenen Prioritäten zu den über 200 für NRW gelisteten Projekten bestand seitens des Landes die Notwendigkeit, aufgrund der Vielzahl von Baumaßnahmen eine Reihenfolge für die Planung und Umsetzung vorzunehmen. Grund hierfür ist u. a., dass Ausweichstrecken vorgehalten und Planungs- und Genehmigungskapazitäten effizient eingesetzt werden müssen. Durch das Verkehrsministerium NRW wurde hierzu ein Masterplan als neues Planungs- und Steuerungsinstrument erarbeitet, der das strukturierte Vorgehen des Landes NRW im Bereich der Bundesfernstraßen verdeutlichen soll. Der Masterplan nimmt die übergeordnete Perspektive zum Fernstraßenbedarfsplan des Bundes ein und gibt Auskunft darüber, wann nach heutigem Erkenntnisstand die Planungen zu einzelnen Projekten aufgenommen und wann der Bau nach gegenwärtiger Planung abgeschlossen sein kann. Auch wird der Masterplan in den kommenden Jahren durch das Land regelmäßig aktualisiert und durch jährliche Arbeitspläne für die Straßenbauverwaltung (Landesbetrieb Straßenbau) konkretisiert.

 

Das auf der Grundlage des Masterplans vom Verkehrsministerium NRW für 2018 festgelegte Arbeitsprogramm sieht für den Bereich des Kreises Heinsberg drei Fernstraßenprojekte mit der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ (ohne Engpassbeseitigung) vor. Diese sind:

 

1.        B 221 Ortsumgehung Scherpenseel

(Planungsstand 2018:          Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie und Varianten-untersuchung durch den Landesbetrieb Straßenbau, RNL Mönchengladbach)

 

2.        B 221 Geilenkirchen (bei Tripsrath) bis AS A 46 bei Heinsberg-Donselen

(Planungsstand 2018:      Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie und Varianten-untersuchung durch den Landesbetrieb Straßenbau, RNL Mönchengladbach)

 

3.        B 221 Ortsumgehung Heinsberg-Unterbruch

(Planungsstand 2018:          Planentwurf der OU wurde im August 2008 durch das Bundesverkehrsministerium genehmigt; das Planfeststellungsverfahren wurde Ende 2009 eingeleitet)

 

Anzumerken ist zu den im Masterplan aufgenommenen Projekten mit der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“, dass diese Vorhaben nicht zuletzt den Mobilitätsherausforderungen der Mittelzentren und der ländlichen Regionen Rechnung tragen sollen. Die Mitteilung des Verkehrsministeriums NRW bzgl. des Masterplans zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplanes des Bundes ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

 


8.2          Geplante Maßnahmen im Bereich des Kreisstraßenbaus für 2018

 

Nachfolgend berichtet Sachgebietsleiter Weuthen dem Fachausschuss über die von der Verwaltung geplanten und im Kreishaushalt für 2018 veranschlagten Maßnahmen zum Kreisstraßenbau. Er führt aus, dass in diesem Jahr vorrangig

-            die Vergabe und Beginn der Bauausführung der Fahrbahntrasse zur Ortsumgehung

Gangelt (1. Bauabschnitt „West“) als EK 13/EK 17 von der Kreisstraße 5 am Nahversorgungszentrum Gangelt bis zur Kreisstraße 17 „Hanxler Straße“,

-            die grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 28 von Kleingladbach bis Gerderath und

-            der Neubau eines Radweges entlang der Kreisstraße 32 von der Abzweigung nach Doverhahn bis zur Ortslage Hetzerath

geplant seien. Zu v. g. Maßnahmen merkt Sachgebietsleiter Weuthen im Einzelnen an:

 

Mit der Bauausführung des 1. Bauabschnittes „West“ der Ortsumgehung Gangelt wurde mit Baubeginn zum Brückenbauwerk über die Fahrbahntrasse der EK 13/EK 17 im Frühjahr dieses Jahres begonnen. Die Vergabe der Leistungen zur Fahrbahntrasse (l: rd. 1.520 m) ist von der Verwaltung nach öffentlichen Leistungsausschreibung noch in diesem Jahr geplant.

 

Die grundhafte Erneuerung der Kreisstraße 28 von Kleingladbach bis Gerderath (l: rd. 1.700 m) ist im aktuellen Förderprogramm des Landes NRW zum kommunalen Straßenbau für 2018 berücksichtigt. Ein Zuwendungsbescheid zu dieser Straßenausbaumaßnahme liegt der Verwaltung noch nicht vor. Eine Maßnahmenförderung für 2018 wurde im letztjährigen Programmberatungsgespräch bei der Bezirksregierung Köln mit Vertretern des Verkehrsministeriums NRW und des Fachdezernates der Bezirksregierung dem Kreis in Aussicht gestellt. Die Sanierung der Kreisstraße soll im Hocheinbau unter Beibehaltung des vorhandenen Ausbauquerschnittes erfolgen.

 

Der neue Radweg entlang der Kreisstraße 32 von der Abzweigung nach Doverhahn (Stadt Hückelhoven) bis zur Ortslage Hetzerath (Stadt Erkelenz) soll als einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden (l: rd. 420 m). Für diese nicht im Zusammenhang mit einem Aus- und Umbau einer Straße stehenden Radwegebaumaßnahme wird die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in NRW einreichen. Für den Fall der Zuwendungsgewährung in 2018 - Gespräche mit Vertretern des Landes NRW bzgl. der Förderfähigkeit der Neubaumaßnahme fanden bereits statt -, ist vorgesehen, nach öffentlicher Ausschreibung die Leistungen noch in diesem Jahr zu vergeben.

 

Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der EK 3 als Ortsumgehung Birgden (l: rd. 1,150 m) von der Kreisstraße 13 zwischen Waldenrath und Birgden bis zur bestehenden Kreisstraße 3 südlich von Birgden wird für Mitte dieses Jahres erwartet. Nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses zur Ortsumgehung wären als nächster Schritt die Ingenieurleistungen zur Erstellung der Ausführungsplanung zu beauftragen. Im Förderprogramm des Landes NRW zum kommunalen Straßenbau ist die Neubaumaßnahme zur Ortsumgehung Birgden mit Förderbeginn 2020 aufgenommen.

 

Die von Sachgebietsleiter Weuthen zu diesem Berichtspunkt verwendete Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.


 

Anmerkungen des Ausschussvorsitzenden Jansen zum Ende der öffentlichen Sitzung:

 

Zum Ende der öffentlichen Sitzung trägt Ausschussvorsitzender Jansen noch eine Personalie bzgl. der geschäftsführenden Begleitung des Fachausschusses vor. Herr Reinhard Kowald als Mitarbeiter des Amts für Umwelt und Verkehrsplanung nimmt heute letztmalig als Verwaltungsvertreter an der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr teil. Grund hierfür ist, dass er Mitte Juni diesen Jahres mit der sog. „Freistellungsphase“ der von ihm in Anspruch genommenen Altersteilzeit nach dem Landesbeamtengesetz NRW beginnen wird. Als Nachfolgerin für Herrn Kowald wird Frau Elke Friedsam, die derzeit im Amt für Umwelt und Verkehrsplanung im Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz eingesetzt ist, die begleitende Geschäftsführung des Fachausschusses übernehmen. Mit diesem Personalwechsel wird Frau Friedsam - ebenfalls wie Herr  Kowald - zukünftig im Sachgebiet Kreisstraßenbau tätig sein. Der Ausschussvorsitzende dankt Herrn Kowald im Namen des Fachausschusses vielmals für sein Engagement zur Vor- und Nachbereitung der Ausschusssitzungen und wünscht ihm für den wohlverdienten Ruhestand und die Zukunft alles Gute. Er unterstreicht dabei, dass die Zusammenarbeit stets konstruktiv und harmonisch war. Frau Friedsam wünscht er viel Erfolg in ihrem neuen Tätigkeitsfeld und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.