Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


Mit Schreiben vom 14.03.2018 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Franz-Michael Jansen, bittet die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Beantwortung von diversen Fragen zu den Naturschutzgebieten im Kreis Heinsberg und deren Ausschilderung. In ihrem Anfrageschreiben weist die Kreistagsfraktion darauf hin, dass mit der Festsetzung eines Schutzgebietes es auch erforderlich ist, die Bürgerinnen und Bürger über den Aufenthalt in einem solchen zu informieren. Das v. g. Anfrageschreiben wurde der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.

 

In der Ausschusssitzung nimmt Dezernent Nießen zu den Fragen der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.03.2018 bzgl. der Ausschilderung der Schutzgebiete im Kreis Heinsberg wie folgt Stellung:

 

 

Frage 1:         Wie viele Naturschutzgebiete im Kreis Heinsberg gibt es?

 

Antwort:       Gegenwärtig gibt es 31 Naturschutzgebiete im Kreis Heinsberg. Die Gesamtfläche dieser Schutzgebiete beträgt 3.798,3 ha (rd. 38 km²); dieses sind gut 6 % der Kreisfläche.

 

 

Frage 2:         Wie viele sind mit Schildern gekennzeichnet und wie viele nicht?

 

Antwort:       Derzeit sind 14 Naturschutzgebiete komplett beschildert; 17 Naturschutzgebiete sind noch zu beschildern. Zur Beschilderung stehen insbesondere alle über die neuen Landschaftspläne „Wassenberger Riedelland“ (II/4) und „Baaler Riedelland“ (III/8) neu ausgewiesenen Naturschutzgebiete an.

 

 

Frage 3:         Aufgrund welcher Kriterien werden Hinweisschilder aufgestellt?

 

Antwort:       Durch die untere Naturschutzbehörde werden grundsätzlich alle Naturschutzgebiete beschildert; insofern gibt es hierzu keine Kriterien. Die Beschilderung soll künftig vor allem dort erfolgen, wo sich Menschen aufhalten.

                         Bislang wurden durch die untere Naturschutzbehörde lediglich an den Grenzen der Naturschutzgebiete Hinweisschilder aufgestellt. Bei den größeren Naturschutzgebieten ist es aber zweckmäßig, auch innerhalb der Schutzgebiete in unregelmäßigen Abständen auf den bestehenden Schutzstatus hinzuweisen, um dort die Bürgerinnen und Bürger auf die geltenden Verbote aufmerksam zu machen. Hierzu soll soweit wie möglich (z. B. an der Rur) auf die vorhandene Beschilderungsstruktur - z. B. für Radwegestrecken - zurückgegriffen werden.

 

                         Für die Ausschilderung der Naturschutzgebiete des Kreises wurde von der unteren Naturschutzbehörde ein neu gestaltetes Hinweisschild mit Piktogrammen zu den wesentlichen Verboten entworfen. Dieses Schild soll die bisher verwendeten Hinweisschilder auf ein Naturschutzgebiet ersetzen.

                         Auch wurde durch die Verwaltung für die Beschilderung der Schutzgebiete Fördermittel beim Land NRW beantragt und von diesem zwischenzeitlich bewilligt (Aufwand: rd. 10.250 € brutto / Förderung 80 % der zuwendungsfähigen Kosten = rd. 8.200 € / Eigenanteil: rd. 2.050 € - Refinanzierung aus eingenommenen Ersatzgeldern für Eingriffe in Natur und Landschaft).

                         Die Neubeschilderung der Naturschutzgebiete soll im Anschluss an die derzeit von zwei Mitarbeitern der Verwaltung bzw. des Kreisbauhofes durchgeführte Kontrolle des ausgeschilderten Wegenetzes und Beschilderung neuer Radwegerouten durchgeführt werden. Diese Maßnahme soll möglichst bis zum Frühjahr 2019 abgeschlossen sein.

 

 

Frage 4:         Gibt es Pläne, weitere Naturschutzgebiete auszuschildern?

 

Antwort:       Nein, alle Naturschutzgebiete im Kreisgebiet sollen mit dem von der unteren Naturschutzbehörde neu gestalteten Hinweisschild bis zum kommenden Jahr beschildert werden.