Nachtrag: 30.09.2013 Nummer 1

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Dem Caritasverband für die Region Heinsberg e. V. wird für das Angebot „Trampolin“ ab dem Jahr 2014 ein jährlicher Zuschuss von maximal 12.000,00 Euro bewilligt.


Mit Schreiben vom 15.08.2013 beantragt der Caritasverband für die Region Heinsberg e. V. die Förderung eines zusätzlichen Angebots („Trampolin“)  bei der Beratungsstelle für Suchtfragen ab dem Jahr 2014.

 

Mit  dem Angebot „Trampolin“ sollen Kinder aus suchtbelasteten Familien erreicht werden. Die Eltern dieser Kinder werden in die Beratung miteinbezogen. Kinder aus suchtbelasteten Familien machen häufig Erfahrungen mit, die ihre Entwicklung gefährden können. So zeigen Forschungsergebnisse, dass Kinder suchtkranker Eltern deutlich anfälliger für eigene Suchtprobleme und andere psychische Auffälligkeiten sind als andere Kinder.

 

Das Angebot soll  am 7. Oktober 2013 mit einer Gruppe  beginnen. Die Gesamtkosten für 2013 (Anschubkosten, zusätzliche Personalkosten) wurden überwiegend durch die Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen getragen.

 

Ab 2014 ist geplant, 2 Gruppen anzubieten.

 

Die jährlichen Kosten werden auf ca. 13.253,00 Euro geschätzt. Der Caritasverband wird sich mit 10 % beteiligen. Aus dem „Starke-Kids-Netzwerk“ wird ein Zuschuss von 500,00 Euro erwartet. Daraus ergeben sich ungedeckte Kosten von 11.428,00 Euro.

 

Die Finanzierung des kreisweiten Angebots soll über die allgemeine Kreisumlage erfolgen.

Die Konzeption und die Kalkulation zu diesem Angebot sind als Anlage beigefügt. Frau Trapp von der Suchtberatungsstelle wird in der Sitzung das Präventionsprogramm  ausführlich darzustellen.

 

Die Verwaltung des Kreisjugendamtes spricht sich für eine Förderung aus. Auch die Stadtjugendämter begrüßen dieses Angebot.

 

Die Fraktion „Grüne“ beantragt mit beigefügtem Schreiben vom 27. Sept. 2013 die Beratung im Gesundheits- und Sozialausschuss. Aus Sicht der Verwaltung ist wegen der Zielgruppe eine Beratung im Jugendhilfeausschuss geboten und wegen der Finanzierung eine Entscheidung des Kreisausschusses notwendig.