Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

1.)           Der Kreistag des Kreises Heinsberg bestätigt gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 1 GO NRW den geprüften Gesamtabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2016 mit der Bilanzsumme von 417.249.788,65 €.

 

2.)           Die Kreistagsmitglieder erteilen gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW dem Landrat für den Gesamtabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung.

 


Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 116 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Kreis Heinsberg in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss hat folgende Bestandteile:

 

-      Gesamtbilanz,

-      Gesamtergebnisrechnung und

-      Gesamtanhang.

 

Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Zudem ist dem Gesamtabschluss gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

Der nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften von Kreiskämmerer Schmitz aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 wurde von Landrat Pusch ohne Abweichungen bestätigt.

 

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 1 GO NRW ist der Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zuzuleiten. Bevor eine Beschlussfassung über die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 im Kreistag erfolgen kann, ist dieser gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Den mit Datum vom 13.02.2018 aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses einschließlich Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz und Gesamtanhang und -lagebericht sowie Beteiligungsbericht hat der Kreistag in der Sitzung am 22.02.2018 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, hierbei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. Mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses hat das Rechnungsprüfungsamt die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, mit der Prüfung des Gesamtabschlusses beauftragt.

Der Gesamtabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtlageberichtes erstreckte sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH hat mit diesen Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses durchgeführt und über die Prüfung einen Bericht erstellt. Dieser Bericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 18.04.2018 über die Übernahme des Bestätigungsvermerks entscheiden.

 

Landrat Pusch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Herr Paffen Sitzungsleitung