Sitzung: 04.11.2013 Schulausschuss
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0201/2013
Beschlussvorschlag:
Der „Schulentwicklungsplan Förderschulen Kreis Heinsberg“ wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der unteren Schulaufsicht und den übrigen Trägern von Förderschulen im Kreis Heinsberg konkrete Umsetzungsvorschläge auf der Grundlage des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW zu erarbeiten.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom
14.03.2013 ist die Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, im März 2013 mit der
Erstellung eines Gutachtens, in dem mögliche Inklusionsszenarien in ihren Chancen und
Problemen und bei verschiedenen Umsetzungsgeschwindigkeiten aufgezeigt werden,
beauftragt worden. Darin sollen insbesondere auch Aspekte der finanziellen Auswirkungen
auf Kreis und Kommunen unter Berücksichtigung der Veränderungen beim
Schülertransport und seinen Auswirkungen auf den ÖPNV sowie auf die
Belastungssituation der Lehrer und damit auf die zukünftig zu erwartende
Qualität von Unterricht untersucht werden. Zwischenzeitlich haben zu diesem
Themenkomplex vielfältige Besprechungen und Abstimmungen auf verschiedenen
Ebenen (Bürgermeister, Dezernenten, Amtsleiter, zum Teil unter Beteiligung der
unteren Schulaufsicht) stattgefunden. Nach umfassenden Diskussionen besteht
Konsens, die durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das am 16.10.2013
beschlossen wurde und zum 01.08.2014 Inkrafttreten wird, eingeräumten
Möglichkeiten zur Gestaltung der Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg zu
nutzen. In diese Überlegungen eingeflossen ist ein erster von den Gutachtern
vorgelegter Teilbereich des Gutachtenentwurfs der Schulentwicklungsplanung für
die Förderschulen im Kreis Heinsberg. Zuletzt haben sich die
Hauptverwaltungsbeamten in ihrer Konferenz am 30.09.2013 mit der
Förderschullandschaft befasst und die Bildung eines Arbeitskreises zur
Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im Bereich der Förderschulen im
Kreis Heinsberg angeregt. Diesem sollen die untere Schulaufsicht, die
Leiter/innen aller Förderschulen im Kreis Heinsberg sowie die jeweiligen
Schulträger angehören.
Auch wurde in dieser HVB-Konferenz bekräftigt, eine Trägerübernahme der Förderschulen durch den Kreis Heinsberg, wie er von den Bürgermeistern im Frühjahr 2013 angeregt wurde, derzeit nicht weiterzuverfolgen. Ob sich ggf. eine Kreisträgerschaft im Rahmen der Überlegungen zur Neugestaltung des Förderschulunterrichts anbieten könnte, bleibt abzuwarten. Bekräftigt wurde jedoch von den Bürgermeistern der Wunsch, den den Städten und Gemeinden für den Schülertransport entstehenden Aufwand abrechnungstechnisch mit dem Ziel einer gerechteren Kostenverteilung über den Kreishaushalt abzuwickeln. Zwischenzeitlich liegt ein umfassender Entwurf des Gutachtens zur Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg vor, den die Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, in der Sitzung des Schulausschusses vorstellen wird. Vertreter des Schulamtes für den Kreis Heinsberg werden ebenfalls zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend sein.