Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der „Schulentwicklungsplan Förderschulen Kreis Heinsberg“ wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der unteren Schulaufsicht und den übrigen Trägern von Förderschulen im Kreis Heinsberg konkrete Umsetzungsvorschläge auf der Grundlage des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW zu erarbeiten.


Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 14.03.2013 ist die Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, im März 2013 mit der Erstellung eines Gutachtens, in dem mögliche Inklusionsszenarien in ihren Chancen und Problemen und bei verschiedenen Umsetzungsgeschwindigkeiten aufgezeigt werden, beauftragt worden. Darin sollen insbesondere auch Aspekte der finanziellen Auswirkungen auf Kreis und Kommunen unter Berücksichtigung der Veränderungen beim Schülertransport und seinen Auswirkungen auf den ÖPNV sowie auf die Belastungssituation der Lehrer und damit auf die zukünftig zu erwartende Qualität von Unterricht untersucht werden. Zwischenzeitlich haben zu diesem Themenkomplex vielfältige Besprechungen und Abstimmungen auf verschiedenen Ebenen (Bürgermeister, Dezernenten, Amtsleiter, zum Teil unter Beteiligung der unteren Schulaufsicht) stattgefunden. Nach umfassenden Diskussionen besteht Konsens, die durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das am 16.10.2013 beschlossen wurde und zum 01.08.2014 Inkrafttreten wird, eingeräumten Möglichkeiten zur Gestaltung der Förderschul­landschaft im Kreis Heinsberg zu nutzen. In diese Überlegungen eingeflossen ist ein erster von den Gutachtern vorgelegter Teilbereich des Gutachtenentwurfs der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen im Kreis Heinsberg. Zuletzt haben sich die Hauptverwaltungsbeamten in ihrer Konferenz am 30.09.2013 mit der Förderschullandschaft befasst und die Bildung eines Arbeitskreises zur Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im Bereich der Förderschulen im Kreis Heinsberg angeregt. Diesem sollen die untere Schulaufsicht, die Leiter/innen aller Förderschulen im Kreis Heinsberg sowie die jeweiligen Schulträger angehören.

 

Auch wurde in dieser HVB-Konferenz bekräftigt, eine Trägerübernahme der Förderschulen durch den Kreis Heinsberg, wie er von den Bürgermeistern im Frühjahr 2013 angeregt wurde, derzeit nicht weiterzuverfolgen. Ob sich ggf. eine Kreisträgerschaft im Rahmen der Überlegungen zur Neugestaltung des Förderschulunterrichts anbieten könnte, bleibt abzuwarten. Bekräftigt wurde jedoch von den Bürgermeistern der Wunsch, den den Städten und Gemeinden für den Schülertransport entstehenden Aufwand abrechnungstechnisch mit dem Ziel einer gerechteren Kostenverteilung über den Kreishaushalt abzuwickeln. Zwischenzeitlich liegt ein umfassender Entwurf des Gutachtens zur Förderschullandschaft im Kreis Heinsberg vor, den die Projektgruppe Bildung und Region, Bonn, in der Sitzung des Schulausschusses vorstellen wird. Vertreter des Schulamtes für den Kreis Heinsberg werden ebenfalls zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend sein.