Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Den Vorschlägen zur Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg wird zugestimmt.

 


Die Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt auf der Grundlage des § 40 des Gerichtsverfahrensgesetztes (GVG) in Verbindung mit dem Erlass über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt vom 04.03.2009 in der derzeit gültigen Fassung.

 

Alle fünf Jahre tritt bei jedem Amtsgericht ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus einer Vorschlagsliste wählt. Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzendem und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern.

 

Für die Amtsgerichtsbezirke Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg sind aus den Einwohnern der jeweiligen Amtsgerichtsbezirke jeweils sieben Vertrauenspersonen vom Kreistag zu wählen. Für die Wahl ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.

 

Die Städte und Gemeinden des Kreises sind den Amtsgerichtsbezirken wie folgt zugeordnet:

 

Amtsgerichtsbezirk Erkelenz

Städte Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg

Amtsgerichtsbezirk Geilenkirchen

Gemeinde Gangelt, Städte Geilenkirchen und Übach-Palenberg

Amtsgerichtsbezirk Heinsberg

Gemeinden Waldfeucht und Selfkant, Städte Heinsberg und Wassenberg

 

Ein besonderes Wahlverfahren ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend der Vorgehensweise in der Vergangenheit wird vorgeschlagen, das Verfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden. Entsprechend der Sitzverteilung im Kreistag ergäbe sich folgende Verteilung für die zu benennenden Vertrauenspersonen: CDU 4, SPD 2, Bündnis 90/Die Grünen 1.

 

Die Fraktionen wurden mit Schreiben vom 12.03.2018 gebeten, bis zum 10.04.2018 entsprechende Wahlvorschläge für die Vertrauenspersonen zu unterbreiten. Folgende Vorschläge wurden von den Fraktionen der CDU, SPD und von Bündnis 90/Die Grünen unterbreitet:

 

Amtsgericht Erkelenz

 

CDU

Fr. Dr. Christiane Leonards-Schippers, Beckerstr. 16, 41836 Hückelhoven

Willi Rütten, In der Mosel 12, 41812 Erkelenz

Harald Schlößer, Am Liesenfeld 9a, 41812 Erkelenz

Achim Wilms, In Gerderhahn 35, 41812 Erkelenz

SPD

Erika Blum, Fröbelstraße 14, 41844 Wegberg

Karin Bonitz, Kringskamp 31, 41844 Wegberg

Bündnis 90/Die Grünen

Maria Sprenger, In Granterath 93, 41812 Erkelenz

 

 

Amtsgerichtsbezirk Geilenkirchen

 

CDU

Manfred Walther, Brunnenstr. 48, 52531 Übach-Palenberg

Heinz-Gerd Kleinjans, Rubensstr. 31, 52531 Übach-Palenberg

Friedhelm Thelen, Immenweg 24, 52511 Geilenkirchen

Erwin Dahlmanns, Freihof 3, 52538 Gangelt

SPD

Andrea Reh, Selfkantstraße 15, 52538 Gangelt

Karl-Heinz Röhrich, Heerlener Straße 66, 52531 Übach-Palenberg

Bündnis 90/Die Grünen

Jürgen Benden, Carl-Diem-Str. 5, 52511 Geilenkirchen

 

 

Amtsgerichtsbezirk Heinsberg

 

CDU

Franz-Josef Beckers, Luchtenberger Str. 51, 41849 Wassenberg

Willi Paffen, Holzgraben 3, 52525 Heinsberg

Norbert Reyans, Kleinwehrhagen 14, 52538 Selfkant

Leonard Lausberg, Gerardstr. 3, 52525 Heinsberg

SPD

Ralf Herberg, Wiesenhang 3, 52525 Heinsberg

Ilse Lüngen, Grüner Weg 8, 52525 Heinsberg

Bündnis 90/Die Grünen

Willi Mispelbaum, Rudolf-Diesel-Str. 5, 52525 Heinsberg