Beschluss:


Landrat Pusch führt zu der Anfrage der Fraktion Die Linke wie folgt aus:

 

„Von einer prekären Gesundheitsversorgungssituation kann keine Rede sein. Die Gesundheitsversorgung - auch von Flüchtlingen - ist sichergestellt, hierzu wird auf den Inhalt meines Schreibens vom 09.06.2015 zur Beantwortung der Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 23.04.2015 verwiesen.

 

Wie dort auch bereits erläutert, ist die Versorgung von Asylsuchenden in Nordrhein-Westfalen in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden, nicht der Kreise, gelegt.

 

Der Kreis hat daher zum Stand des Themas „Flächendeckende Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber“ keine offiziellen  Erkenntnisse.

 

Unter dem nachfolgenden Link lassen sich aber im Internet die Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hierzu abrufen.

 

https://www.mags.nrw/gesundheitskarte-fuer-fluechtlinge