Beschluss: zur Kenntnis genommen

Seit dem 01. April 2017 wird die Aufgabe „Ambulante Hilfe zur Pflege“ nach dem 7. Kapitel des SGB XII nach vorheriger Delegation der Aufgabe auf die kreisangehörigen Kommunen beim Amt für Soziales des Kreises durchgeführt.

 

Frau Anja Montforts, Leiterin des Sachgebiets II „Hilfe zur Pflege“ des Amtes für Soziales, berichtet über den Verlauf der Aufgabendurchführung nach der Übernahme. Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.