Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29.11 2018 wurde unter TOP 1 „Örtliche Planung 2017 - 2018 - Verbindliche Bedarfsplanung des Kreises Heinsberg - gemäß § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (2. Aktualisierung der verbindlichen Planung)“ auch die Einrichtung von Nachtpflegeplätzen thematisiert. Die Verwaltung wollte die Thematik mit dem Landschaftsverband erörtern. 

 

Herr Wilhelm Schulze, Leiter der Stabsstelle „Demografischer Wandel und Sozialplanung“ berichtet zum Stand der Angelegenheit. Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.