Sitzung: 16.05.2018 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0429/2018
In der Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 29.11 2018 wurde unter TOP 1
„Örtliche Planung 2017 - 2018 - Verbindliche Bedarfsplanung des Kreises
Heinsberg - gemäß § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen
(2. Aktualisierung der verbindlichen Planung)“ auch die Einrichtung von
Nachtpflegeplätzen thematisiert. Die Verwaltung wollte die Thematik mit dem
Landschaftsverband erörtern.
Herr Wilhelm Schulze, Leiter der Stabsstelle „Demografischer Wandel und Sozialplanung“ berichtet zum Stand der Angelegenheit. Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.