Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Ehrenamtler/innen Tätigkeiten zur Umsetzung integrationsunterstützender Maßnahmen zu übertragen. Im Einzelnen sollen die wahrzunehmenden Aufgaben der Ehrenamtler/innen bei der Integrationsunterstützung vom Kommunalen Integrationszentrum in den jeweiligen Projekten festgelegt werden.


Seitens des KI wurden und werden Projekte entwickelt, angestoßen und etabliert, die Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund eine gleichberechtigte Teilhabe am sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen, bildungsorientierten und kulturellen Leben unter Anerkennung und Wahrung der eigenen kulturellen Identität ermöglichen. Dadurch wird weiterhin die Grundlage für ein friedvolles Zusam­menleben der Menschen mit und ohne Flucht- und Migrationshintergrund im Kreis Heinsberg geschaffen. Die Umsetzung dieser integrationsunterstützenden Maßnahmen ist nur durch den Einsatz von ehrenamtlich Tätigen, z. B. als Sprach­mittler, Elternbegleiter, Paten etc. möglich.

 

Derzeit befindet sich beispielsweise ein ehrenamtlicher Sprachmittlerpool im Aufbau. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 29. Juni 2017 sind für den Aufbau, den Einsatz und die fachliche Begleitung Fördermittel beim Land beantragt worden. Die Verwaltung möchte sicherstellen, dass die ehrenamtlich Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten durch die Unfallversicherung abgesichert sind.

 

Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht neben Arbeitnehmern u.a. auch Personen mit ein, die freiwillig und in der Regel unentgeltlich oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im staatlichen oder kommunalen Bereich mitwirken (SGB VII). Der Versicherungsschutz besteht automatisch, wenn die vom Gesetz genannten Kriterien in der Person und hinsichtlich der Tätigkeit erfüllt sind. Da die Tätigkeiten im Bereich der integrationsunterstützenden Maßnahmen des KI nicht gesetz- oder satzungsmäßig festgelegt sind, bedarf es einer gesonderten Übertragung und Beschreibung in Form eines Auftrags durch einen entsprechenden Beschluss des Kreistages.