Beschluss: keine Beschlussfassung

Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Kreiausschusses als Anlage beigefügten Antrag der FW-Fraktion vom 21.04.2018 verwiesen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses führt Landrat Pusch hierzu wie folgt aus:


„Der Antrag zielt darauf ab, die Begrifflichkeit „Kreiskulturerbe“ einzuführen und eine eigenständige Bestandsliste auf Kreisebene zu erstellen.

 

Im Kreis Heinsberg wurden lt. Denkmalstatistik bis zum 31.12.2016 insgesamt 1.608 Denkmäler unter Schutz gestellt und 4 Denkmalbereiche ausgewiesen. Aufgabe des Denkmalschutzes (§ 1 DSchG) ist es, Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen, wissenschaftlich zu erforschen und der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich zu machen.

 

Der Denkmalschutz umfasst gemäß § 2 DSchG

             Baudenkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen, sowie Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen;

             Denkmalbereiche, die aus Mehrheiten von baulichen Anlagen bestehen. Dies können z. Bsp. Stadtgrundrisse, Ortsbilder, Siedlungen, Straßenzüge oder bauliche Gesamtanlagen sein sowie deren engere Umgebung, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend ist;

             Bodendenkmäler, dies sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im      Boden befinden oder befanden.

 

Zuständig für die Führung der Denkmallisten sowie alle sonstigen denkmalrechtlichen Entscheidungen sind originär die Städte und Gemeinden als Untere Denkmalbehörden. Diese entscheiden im Benehmen mit dem Landschaftsverband (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim / LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn) über die Eintragung und erteilen einen Bescheid.

 

Die Stadtmauer in Gangelt ist sowohl als Baudenkmal (Lfd.-Nr. 61 Bruchtor in Gangelt (22.11.1990), Lfd.-Nr. 62 Heinsberger Tor in Gangelt (22.11.1990) und Lfd.-Nr. 75 Pulverturm und Stadtmauer in Gangelt (12.03.2002)) als auch als Bodendenkmal (Nr. 2 Stadtbefestigung, Mauer und Graben, (15.10.1987)) in die Denkmalliste eingetragen.

 

Die Baudenkmäler im Kreisgebiet wurden von Herrn Dr. Kieser vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland in den Heimatkalendern der Jahre 2004 bis 2018 - nach Stadtgebieten geordnet - beschrieben und teilweise fotografisch dargestellt. Hierbei verweist er an mehreren Stellen auf die von einer Privatinitiative erstellte Internet-Seite www.limburg-bernd.de, auf der die bis Januar 2012 eingetragenen Denkmäler im Kreis Heinsberg mit Bildern und Textbeiträgen Interessierten zugänglich gemacht werden.

 

Der Landschaftsverband Rheinland führt ebenfalls auf der Internetplattform KuLaDig (www.kuladig.de) ein digitales Informationssystem über die historische Kulturlandschaft und das landschaftliche kulturelle Erbe. Die Stadtmauer in Gangelt ist mit den Turmtoren auf dieser Seite bereits als Bestandteil des Kulturlandschaftsbereiches dargestellt.

 

Die WFG arbeitet derzeit zusammen mit den Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht an der Erstellung von Flyern für die Bewerbung der Tourismusmarke „Der Selfkant im Heinsberger Land“. Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der beiden Tourismusmarken „Der Selfkant“ und „Heinsberger Land“. Die Gestaltung der jeweils 4 Flyer pro Kommune erfolgt über die WfG. In einem der Flyer wird der historische Stadtkern Gangelt mit den Resten der Stadtmauer und den Toren touristisch beworben.

 

Ein Hinweis auf die Stadtmauer Gangelt befindet sich auch im Sach- und Heimatkundebuch „Kreis Heinsberg ganz nah“, das vom Kreis Heinsberg herausgegeben und seit dem Jahr 2008 allen Grundschülern und –schülerinnen im Kreis Heinsberg in der 3. Klasse zur Verfügung gestellt und im Unterricht verwandt wird. Im Zeitraum 2008 bis 2017 wurden insgesamt ca. 24.400 Exemplare an die Grundschulen ausgeliefert.

 

Der Begriff „Kreiskulturerbe“ wäre rechtlich nicht relevant, inhaltlich nicht ohne weiteres definierbar und ohne Mehrwert für die Bevölkerung, führt aber zu einem erheblichen administrativen Aufwand.

 

Im Übrigen ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes und der gleichzeitigen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor der Gangelter Stadtmauer erfolgt. Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gangelt hat sich in seiner Sitzung am 08.05.2018 nicht mit der Angelegenheit befasst, da der Antragsteller seinen Antrag noch vor der Sitzung zurückgezogen hat.“

 

 

Fraktionsvorsitzender Schreinemacher (FW) ergänzt, dass es bei dem Begriff „Kreiskulturerbe“ nicht nur um Denkmäler und Gebäude gehe, sondern auch um Schützenbruderschaften oder dergleichen, d.h. um Objekte, die nicht dem Denkmalschutz unterliegen, aber dennoch schützenswert seien.

 

Kreistagsmitglied Dahlmanns (CDU) stimmt den inhaltlichen Absichten zu, weist jedoch auf die bewährten Wege des Kreises Heinsberg hin. So gebe es zum Schutz von Gebäuden die Museumskonzeption und in touristischen Angelegenheiten sei die WFG ein kompetenter Ansprechpartner. Aus diesem Grund sei der Antrag in dieser Form nicht sinnvoll.

 

Fraktionsvorsitzender Derichs (SPD) regt an, eine Fachdiskussion im Fachausschuss zu führen. Mit diesem Vorschlag und Verweis an den Fachausschuss erklären sich alle Kreisausschussmitglieder einverstanden.