Sitzung: 05.06.2018 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0458/2018
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses
unter Berücksichtigung der Anmerkung des Kreisausschusses als Anlage beigefügte
Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen unter Aufhebung der Vergaberichtlinie
vom 06.11.1997.
Der
Kreistag hat am 06.11.1997 Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen
beschlossen. Diese sind seitdem Grundlage für die Abwicklung der
Vergabeverfahren und dienen insbesondere der Festlegung, in welchen Fällen der
Landrat alleine über Auftragsvergaben als Geschäft der laufenden Verwaltung
entscheidet und wann die politischen Gremien zu beteiligen sind.
Die
bisherigen Richtlinien lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass über die
Erteilung des Zuschlags bzw. der Vergabe des Auftrages bis zu einem
Auftragsvolumen von 50.000,- DM (seit der Euroumstellung: 25.000,- €) der
Landrat alleine, über diesen Betrag hinaus der Landrat im Einvernehmen mit den
jeweiligen politischen Gremien entscheidet. Darüber hinaus ist festgelegt, dass
für die Vergabe von Nachaufträgen der Landrat dann ausschließlich zuständig
ist, wenn diese maximal 10 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht
überschreiten.
Seit
dem Jahr 1997 sind die (Bau)Preise inflationsbedingt um nahezu 40 % gestiegen.
Durch diese Entwicklung ist es faktisch zu einer deutlichen Verschiebung der
Zuständigkeiten ge-kommen. Allein dies wäre bereits Anlass, eine Anpassung der
Vergaberichtlinien vorzuneh-men. Bekräftigt wird dies durch eine Abfrage des
Landkreistages NRW, die ergeben hat, dass der Kreis Heinsberg mit Abstand die
niedrigsten Schwellenwerte landesweit festgelegt hat. Dabei ist das Bild in den
Kreisen sehr heterogen. In der Regel befassen sich die politischen Gremien mit
Auftragsvergaben ab 100.000,- €. Vereinzelt liegen die Schwellenwerte für die
Beteiligung der Kommunalpolitik bei den Werten für europaweite Vergaben
(Liefer- und Dienstleistungen: derzeit 221 T €; Bauleistungen: derzeit ca.
5.548 Mio. €), zum Teil erfolgt bei Durchführung der Vergabeverfahren überhaupt
keine politische Entscheidung, sofern im Haushalt Mittel für die jeweiligen
Maßnahmen eingestellt sind.
Unabhängig
von dieser rein betraglichen Betrachtungsweise ist eine Anpassung der
Vergabe-verfahren im Kreis Heinsberg allerdings auch deshalb sinnvoll, da durch
die voranschreitende Formalisierung des Vergaberechts eine den jeweiligen
Baufortschritten angemessene Termi-nierung der Vergabeentscheidungen immer
schwieriger wird. Dies gilt jedenfalls im Bereich des Hochbaus, der mit Blick
auf die vergaberechtlich vorgeschriebene losweise Vergabe zwangsläufig mit
einer Vielzahl von Einzelaufträgen befasst ist, die untereinander koordiniert werden
müssen. Daher ist es angezeigt, nicht nur die Schwellenwerte neu zu justieren,
sondern im Bereich des Hochbaus auch den Zeitpunkt der politischen Beteiligung
künftig so zu gestalten, dass einerseits eine angemessene inhaltliche Befassung
der Gremien mit den Bau-maßnahmen möglich ist und andererseits die Verwaltung
größere Projekte mit einer Vielzahl von Einzelgewerken ohne zeitliche
Verzögerungen bzw. erheblichen Abstimmungsbedarf planen und durchführen kann.
Mit
einer Neuregelung lässt sich einerseits ein austariertes Zuständigkeitssystem
und anderer-seits eine möglichst transparente Beteiligung der politischen
Gremien sicherstellen. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen die
Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen ent-sprechend der der Einladung zur
Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Anlage neu zu fassen.
In
der Sitzung des Kreisausschusses äußert Fraktionsvorsitzender Derichs (SPD)
folgende Bedenken an den Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen an:
I
Abs. 2: Die Formulierung „besondere Umstände“ sei sehr schwammig.
II
2.1 Satz 2: Vor den Begriff der Projektvorstellung solle das Wort
„detaillierte“ eingefügt werden, um mehr Transparenz zu schaffen. Hiermit kann
z.B. ein Raumbuch gemeint sein.
Darüber
hinaus stellt Kreistagsmitglied Wiehagen (Die Linke) die Sitzungsvorlage als
Solche in Frage. Landrat Pusch sei lediglich für die Geschäfte der laufenden
Verwaltung tätig.
Dezernent
Schneider erläutert, dass unter dem Begriff „besondere Umstände“ beispielsweise
die Vereinfachungserlasse des Landes NRW im Rahmen der Konjunkturpakete zu
verstehen sind. Eine offene Formulierung sei deshalb geboten. Die Formulierung
stamme zudem aus den aktuellen Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen.
Mit
dem 2. Vorschlag sind alle einverstanden. Die Richtlinie wird entsprechend
angepasst.
Anschließend
schildert Dezernent Schneider, dass Landrat Pusch, wie Kreistagsmitglied
Wiehagen richtig geschildert habe, für die Geschäfte der laufenden Verwaltung
zuständig sei. Die Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen seien nicht von
überragender Bedeutung und dienen der Verwaltungsvereinfachung, deshalb sei
Landrat Pusch zuständig.