Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses unter Berücksichtigung der Anmerkung des Kreisausschusses als Anlage beigefügte Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen unter Aufhebung der Vergaberichtlinie vom 06.11.1997.

 


Der Kreistag hat am 06.11.1997 Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen beschlossen. Diese sind seitdem Grundlage für die Abwicklung der Vergabeverfahren und dienen insbesondere der Festlegung, in welchen Fällen der Landrat alleine über Auftragsvergaben als Geschäft der laufenden Verwaltung entscheidet und wann die politischen Gremien zu beteiligen sind.

 

Die bisherigen Richtlinien lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass über die Erteilung des Zuschlags bzw. der Vergabe des Auftrages bis zu einem Auftragsvolumen von 50.000,- DM (seit der Euroumstellung: 25.000,- €) der Landrat alleine, über diesen Betrag hinaus der Landrat im Einvernehmen mit den jeweiligen politischen Gremien entscheidet. Darüber hinaus ist festgelegt, dass für die Vergabe von Nachaufträgen der Landrat dann ausschließlich zuständig ist, wenn diese maximal 10 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht überschreiten.

 

Seit dem Jahr 1997 sind die (Bau)Preise inflationsbedingt um nahezu 40 % gestiegen. Durch diese Entwicklung ist es faktisch zu einer deutlichen Verschiebung der Zuständigkeiten ge-kommen. Allein dies wäre bereits Anlass, eine Anpassung der Vergaberichtlinien vorzuneh-men. Bekräftigt wird dies durch eine Abfrage des Landkreistages NRW, die ergeben hat, dass der Kreis Heinsberg mit Abstand die niedrigsten Schwellenwerte landesweit festgelegt hat. Dabei ist das Bild in den Kreisen sehr heterogen. In der Regel befassen sich die politischen Gremien mit Auftragsvergaben ab 100.000,- €. Vereinzelt liegen die Schwellenwerte für die Beteiligung der Kommunalpolitik bei den Werten für europaweite Vergaben (Liefer- und Dienstleistungen: derzeit 221 T €; Bauleistungen: derzeit ca. 5.548 Mio. €), zum Teil erfolgt bei Durchführung der Vergabeverfahren überhaupt keine politische Entscheidung, sofern im Haushalt Mittel für die jeweiligen Maßnahmen eingestellt sind.

 

Unabhängig von dieser rein betraglichen Betrachtungsweise ist eine Anpassung der Vergabe-verfahren im Kreis Heinsberg allerdings auch deshalb sinnvoll, da durch die voranschreitende Formalisierung des Vergaberechts eine den jeweiligen Baufortschritten angemessene Termi-nierung der Vergabeentscheidungen immer schwieriger wird. Dies gilt jedenfalls im Bereich des Hochbaus, der mit Blick auf die vergaberechtlich vorgeschriebene losweise Vergabe zwangsläufig mit einer Vielzahl von Einzelaufträgen befasst ist, die untereinander koordiniert werden müssen. Daher ist es angezeigt, nicht nur die Schwellenwerte neu zu justieren, sondern im Bereich des Hochbaus auch den Zeitpunkt der politischen Beteiligung künftig so zu gestalten, dass einerseits eine angemessene inhaltliche Befassung der Gremien mit den Bau-maßnahmen möglich ist und andererseits die Verwaltung größere Projekte mit einer Vielzahl von Einzelgewerken ohne zeitliche Verzögerungen bzw. erheblichen Abstimmungsbedarf planen und durchführen kann.

 

Mit einer Neuregelung lässt sich einerseits ein austariertes Zuständigkeitssystem und anderer-seits eine möglichst transparente Beteiligung der politischen Gremien sicherstellen. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen die Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen ent-sprechend der der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Anlage neu zu fassen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses äußert Fraktionsvorsitzender Derichs (SPD) folgende Bedenken an den Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen an:

 

I Abs. 2: Die Formulierung „besondere Umstände“ sei sehr schwammig.

 

II 2.1 Satz 2: Vor den Begriff der Projektvorstellung solle das Wort „detaillierte“ eingefügt werden, um mehr Transparenz zu schaffen. Hiermit kann z.B. ein Raumbuch gemeint sein.

 

Darüber hinaus stellt Kreistagsmitglied Wiehagen (Die Linke) die Sitzungsvorlage als Solche in Frage. Landrat Pusch sei lediglich für die Geschäfte der laufenden Verwaltung tätig.

 

Dezernent Schneider erläutert, dass unter dem Begriff „besondere Umstände“ beispielsweise die Vereinfachungserlasse des Landes NRW im Rahmen der Konjunkturpakete zu verstehen sind. Eine offene Formulierung sei deshalb geboten. Die Formulierung stamme zudem aus den aktuellen Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen.

 

Mit dem 2. Vorschlag sind alle einverstanden. Die Richtlinie wird entsprechend angepasst.

 

Anschließend schildert Dezernent Schneider, dass Landrat Pusch, wie Kreistagsmitglied Wiehagen richtig geschildert habe, für die Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig sei. Die Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen seien nicht von überragender Bedeutung und dienen der Verwaltungsvereinfachung, deshalb sei Landrat Pusch zuständig.